Wahlen in der Ukraine

Anlässilich der Entlassung des ukrainischen Verteidigungsministers habe ich mich mal mit dem Wahlrecht der Ukraine beschäftigt:

Ist das normal für eine Demokratie, dass man nicht mehr wählen darf, wenn Krieg ist?

Was ist schon normal … Israel wählt zumindest im Oktober wieder. Es ist also prinzipiell schon möglich auch im Krieg zu wählen. Aber hierzulande haben wir die Regel „keine Wahl in Kriegszeiten“ auch in unser Grundgesetz geschrieben (115h GG), anlässlich der Hochphase des kalten Krieges damals. Selenskyj würde aktuell ziemlich sicher keine Wahl gewinnen können - seine Umfragewerte sind noch deutlich schlechter als die von Merz: Neue Umfrage: 67 Prozent der Ukrainer rechnen mit Selenskyj-Abgang nach Kriegsende - FOCUS online

Die Gefahr bei Wahlen zu Kriegszeiten ist, dass das Wahlvolk gar keinen Krieg mehr möchte und stattdessen vielleicht Bedingungen akzeptieren würde, die die Kriegstreibenden für nicht akzeptabel halten.

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Das mag sein, aber es wäre gelebte Demokratie, und die Ukraine kämpft doch für Demokratie, oder wofür sonst? :wink:

Haben wir hier in Deutschland.

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Das ist schrecklich!

Vielleicht ist das der Weg eine AfD-Regierung zu verhindern … wenn der Bundestag noch rechtzeitig vor dem Ende der Legislatur den Verteidigungsfall feststellen könnte/müsste/sollte, wird erstmal nicht mehr gewählt sondern „Demokratie verteidigt“.

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Den Gedanken hatte ich auch gerade. Vielleicht machen sie das, und dann werden wir den Krieg, den sie anfangen, niemals los.

Bist Du sicher?

Ich gebe zu, ich habe das noch nicht so 100% durchdacht…

Aber vieles spricht auch dafür, in Kriegszeiten keine Wahlen abzuhalten.

Denn wie ist eigentlich gesichert, dass die Wahlen, die zu einem bestimmten Stichtag xy während eines Krieges abgehalten werden (und auch terminlich beim Kriegsgegner Wochen vorher bekannt sind), formal die Kriterien einer demokratischen Wahl überhaupt erfüllen?

Wie ist das mit einem geregelten Wahlkampf während der Bombardierungen (in Kiew müsste der derzeit vor allem in den Bunkern und Krankenhäusern stattfinden - nicht gerade ein guter Platz, um für mehr Klimaschutz und Rentenerhöhungen zu werben. (Dinge, die nach einem Ende der Kampfhandlungen durchaus sehr wichtig sein könnten)!

Am Wahltag müsste man als Kriegsgegner doch nur die Großsstädte mit permanenten Angriffen überziehen - die Millionen von Großstädtern müssten also die Zeit in Bunkern (so es die überhaupt in ausßreichendem Maß gibt) verbringen, die allesamt zu Wahllokalen umfunktioniert werden müssten. Die Briefwahlunterlagen (als Alternative) könnten durch gezielte Angriffe auf Postämter ein paar Tage vor der Wahl dafür sorgen, dass viele Stimmen einfach Opfer der Flammen werden, die dann für eine Auszählung nicht mehr zur Vefügung stünden und daher das Ergebnis verzerren).

Gibt es überhaupt in Kriegszeiten genügend Personal für eine geregelte Durchführung des Urnengangs?

Wie ist die Stimmabgabe von akut Schwerverletzten zu organisieren, die nach den 6 Monaten nach Ende des Krieges wieder deutlich zurück gehen würde?

Vor allem der Fokus der am meisten betroffenen Großstadtbewohner könnte sich auf ein Thema (Ende des Krieges) fokussieren, und bei der Wahl eine Partei oder deren Erststimmenbewerber bevorzugen, die vor allem genau das versprechen (vielleicht sogar, ohne den genauen „Preis“ dafür zu benennen) - und auf allen übrigen Politikfeldern nach dem dadurch möglichen "Frieden via „sofort-Teilkapitulation“ mehr Schaden in den dann beginnenden „Friedenszeiten“ anrichten.

Hinzu kommt noch, dass viele Entscheidungen, die im normalen parlamentarischen Betrieb der Öffentlichkeit „transparent“ zugänglich sind, in Kriegstagen als „die kriegswichtige Infrastruktur betreffend“ geheim entschieden werden (müssen), was zu einem Zerrbild in der öffentlichen Wahrnehmung führt, und damit weder für einen öffentlichen Diskurs noch zur fundierten BIldung einer politischen Meinung als notwendiges Kriterium für eine fundierte Wahl zur Verfügung stehen.

Das sind erst einmal eine Menge Einwände gegen eine Wahl in Kriegszeiten.

Ich habe das aber zugegeben nicht eingehend betrachtet! Daher bleibt aus meiner Sicht die Frage, ob das wirklich so schrecklich ist, erst einmal unbeantwortet!

Und gegen §115h GG spricht in der Tat das von Dir genannte Problem, dass selbst (und vieleicht gerade) in solchen Zeiten plebiszitäre Entscheidungen eigentlich wichtig wären!

Ich sehe nur nicht, ob und wie man in solchen Zeiten einen geregelten Ablauf und ein wirklich repräsentatives Mehrheits-Ergebnis „garantieren“ könnte. Wenn ich die Gründe für Wahlwiderholungen oder die Ungültigkeitserklärungen von Wahlen, die es hierzulande auch immer wieder vereinzelt gibt, so ansehe, so sind dies oft formale Kleinigkeiten, die in Kriegszeiten aber im Vgl. dazu schnell riesengroß werden (könnten), weshalb solche Wahlen schnell für ungültig erklärt werden müssten!

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Die Frage ist ja, ob die amtierende Regierung während eines Kriegs überhaupt noch an einem Frieden interessiert ist, wenn sie damit rechnen muss, dann abgewählt zu werden, ihre Immunität zu verlieren und möglicherweise noch vor Gericht zu landen.

Aus meiner Sicht ist das ein „Webfehler“ der Demokratie.

Die Regierung wird vom Parlament bestellt/gewählt - das ist auch in der Ukraine so.

Du unterstellst hier also, dass die Mehrheit des Parlaments kein Interesse mehr an einem Frieden habe - das ist aber rel. unwahrscheinlich, da diese selbst im Falle eines Friedens zu den Profiteuren gehören könnten, wenn sie die aktuelle Regerung durch eine neue ersetzen und dadurch besagten Frieden herstellen würden, und sich so erst zum „Retter von Frieden und Demokratie“ profilieren könnten.

Um den von Dir benannten Amtsmissbrauch also zu unterbinden, braucht es keine neuen Parlamentswahlen. Nur dann, wenn man diesen „Amtsmissbrauch“ auf die Mehrheit des Parlaments ausdehnt. Gibt es dazu im Ukrainischen Parlament irgendwelche Anzeichen?

Wir haben solche innerfraktionellen Machtkämpfe auch bei uns immer wieder.

Wen man sich die Absetzung Brandt’s als Kanzler oder den gescheiterten Versuch, Kohl den Kanzlerposten in der Union streitig zu machen, ansieht, so ging es in keinem Fall um echten Amtsmissbrauch - es waren auf jeweils beiden Seiten alle „Überzeugungstäter“, die damit (zumindest auch) das Wohl des Volkes im Blick hatten.

Warum also Selenski, seiner Regierungsmannschaft oder gar der Mehrheit des Parlaments unterstellen, sie seien allein aus eigenem Interesse für die Fortsetzung des Krieges?

Der Ukrainekrieg folgt - wie wahrscheinlich jeder Krieg - auf beiden Seiten einer inneren Logik/Dynamik, die nur am Rande etwas mit den politisch Handelnden zu tun hat. Auch wenn der „Größenwahn“, nur durch die aktuelle Besetzung (mit der eigenen Person) könne sich das Blatt zum guten wenden, Teil dieser inneren Logik ist.

Gute Frage, kann ich nicht beantworten. Wie gesagt, ich bin erst gerade anlässlich der Entlassung des Verteidigungsministers darauf aufmerksam geworden, dass in der Ukraine nicht mehr gewählt wird.

Das ist populistischer Verschwörungsblödsinn.
Glaubst Du ernsthaft, das war das Motiv des Gesetzgebers für den Art. 115h GG?
Wie kann man so weltfremd (oder so grundlos bösartig) sein?!

Die Gefahr bei Wahlen zu Kriegszeiten ist, dass die Landesverteidigung unter dem Wahlkampf und einem evtl. Wechsel der Regierung leidet.
Wenn eine Gruppe Menschen mit einem Wolfsrudel kämpft, machen die auch nicht Pause, um darüber zu diskutieren, wer die Kommandos gibt.

Und es besteht die Gefahr, dass ordnungsgemäße Wahlen nicht möglich sind, weil eben Krieg herrscht (Stromausfälle, Materialmangel, Personalmangel).
Unter solchen Bedingungen wäre eine Wahl vermutlich anfechtbar, weil die Wahl nicht jedem in gleicher Weise möglich wäre.

Hier würde ich gern ein Beispiel aus Deutschland bringen, um besser zu verdeutlichen, wie ein Parlament nachträglich seine eigene anfechtbare Wahl legitimieren kann:

Wäre das BSW, das sich gegen Waffenlieferungen ausspricht, in den Bundestag gekommen, hätte die Regierung in dieser Form nicht gebildet werden können.
Eigentlich hätten die Stimmen nachgezählt werden müssen.

Bist Du Dir da sicher?

Der Grund für eine Neuauszählung ist doch nur dann gegeben, wenn es Gründe gibt, die dafür sprechen, dass bei der Neuauszählung ein „signifikant“ anderes Ergebnis heraus kommt.

Ich bin leider kein Stochastiker - aber die Knappheit des Ergebnisses rechtfertigt eine solche Maßnahme erst einmal nicht automatisch, denn „Falschzählungen“ - die natürlich vorkommen können (und - auch rein statistisch - tatsächlich vorkommen) natürlich über alle Parteien hinweg vorkommen. Bei einer normalverteilten Fehlauszählung würden sich dann (das müsste ein Stochastiker, der den Nechanismus der Auszählung besser kennt als ich, natürlich bestätigen - bis dahin bleibt es ein wenig meine Spekulation :thinking: Die Fehler ausmitteln, und hätten auch bei einer Neuauszählung keinen ändernden Einfluss auf das alte Ergebnis.

Sicher gibt es bestimmte Rahmenbedingungen, die als Sicherung eingehalten werden müssen. So ist z.B. die Frage von „Ausreißern“ kritisch zu überprüfen (wenn es also zu strukturell gehäuften Fehlauszählungen kommt, das gezählte Ergebnis in bestimmten Wahlkreisen also deutlich vom Erwartungswert abweicht).

Was vielleicht kritisch ist, dass die Wahlkommission selbst politisch besetzt ist, statt mit Mathematikern - ich gehe aber davon aus, dass diese Kommission sich von Stochastikern beraten lässt. Es bleibt aber bei der Aussage, dass die bloße Knappheit nicht ausreicht - mich würde sehr interessieren, worauf sich der Einspruch des BSW konkret begründet…

Ich erinnere mich, dass die Post außergewöhnlich langsam gearbeitet hat, dass die Briefwahlstimmen nicht alle rechtzeitig angekommen sind. Mit dem BSW habe ich nicht so intensiven Kontakt, aber ich gehe davon aus, dass meine eigene Briefwahlstimme für die Grünen auch nicht mitgezählt wurde.

Das kann man jetzt betrachten wie man will. Wenn man sagt „Schwamm drüber“, obwohl es total leicht wäre, die Stimmen einfach noch mal auszuzählen, dann kann es im Kriegsfall ja auch kein Argument sein, dass Stimmen nicht berücksichtigt würden und die Wahl anfechbar sei. Dann bräuchten die Gewählten ja einfach nur, wie unser Bundestag es getan hat, zu beschließen, dass die Wahl rechtmäßig sei.

Würden die Folgen, die es hätte, wenn das BSW dann doch über 5% kommen würde, es aus deiner Sicht rechtfertigen, die Stimmen nicht noch mal auszuzählen?

Das wäre doch eher ein Grund, die Wahl zu wiederholen… Auch hier kenne ich leider nicht genau die Kriterien, wann eine Wahl wiederholt und wann eine Wahl neu ausgezählt werden muss/soll.

ist natürlich in jedem Fall falsch, da gebe ich Dir recht! Es muss geklärt werden, ob die Kriterien einer Neuauszählung oder einer Neuwahl gegeben sind. Die damalige Ablehnung zeigt erst einmal, dass diese nach Meinung der Wahlkommission (die sicher auch auf den Statements von Wahlbeobachtern, die es bei jeder Wahl gibt, fusst) nicht erfüllt waren.

Wie gesagt, die Knappheit eines Ergebnisses rechtfertigt nicht per se eine Neuauszählung - und was, wenn es mehrere Parteien gäbe, die mit der 5%- Hürde kämpfen? So lange Neuauszählen, bis alle im Landtag sind? Die Neuauszählung und mögliche Verschiebungen besagen noch nicht automatisch, dass die Neuauszählung das „korrektere“ Ergebnis ist.

Was machen wir also, wenn beispielsweise das BSW mit der gleichen Knappheit, mit der sie vorher drunter waren, plötzlich über der 5%-Hürde sind? Ein drittes Mal auszählen, weil der überaus knappe Einzug dann vielleicht das „schlechtere“ Ergebnis ist in Bezug auf den Willen des Wählers ist? Schließlich geht es bei der Neuauszählung nicht darum, ein politisch besseres Ergebnis auszuwählen - im Sinne eines größeren Pluralismus im Parlament - sondern „nur“ um die Frage, ob irgendwo im Wahlverfahren strukturelle Fehler aufgetreten sind, die dazu führten, dass die parlamentarische Sitzverteilung nicht korrespondiert mit der Zahl der abgegebenen Stimmen.

Würdest Du also eine Neuauszählung auch dann fordern, wenn das BSW mit der gleichen Stimmenzahl, mit der sie nun nicht mehr vertreten sind, aktuell vertreten wäre, weil sie ganz knapp über der 5%-Hürde liegen, und dies vielleicht gar nicht im Sinne der Bevölkerung ist?

Warum nicht? Wenn es jemanden beruhigt…

Der Unterschied zwischen der ersten und der zweiten Auszählung wäre ja immerhin, dass die bei der ersten Auszählung fehlenden Briefwahlstimmen bei der zweiten Auszählung mitgezählt würden, also bräuchte man ja sowieso eigentlich nur die Briefwahlstimmen noch mal auszuzählen.

Ja

Ich würde übrigens auch im Kriegsfall (ich befürworte ja die Wahl im Kriegsfall, um den Krieg schneller beenden zu können), die ggf. fehlenden Stimmen dann auch so schnell wie möglich nachzuholen, und dann dadurch ggf. wieder eine andere Regierung zu haben.

Es gibt doch kein „Ziel“ einer Wahl (z.B. um damit etwas politisch durchzusetzen).

Das Ziel ist es doch „nur“, die Zusammensetzung des Parlaments zu bestimmen. Das ist erst einmal völlig „ergebnisoffen“.

Wir wählen also (auch in der Ukraine) nicht, um den Krieg möglichst schnell zu beenden.

Vielleicht kommt bei der Wahl heraus, den Krieg noch möglichst lange fortzuführen.

Um also eine belastbare Entscheidung, die auf der tatsächlichen Mehrheit der (wählenden) Bevölkerung beruht, abzufragen, muss es möglich sein, dass jeder, der wählen will, auch wählen kann (natürlich frei und geheim), und dass fehlende Stimmen nicht später nachzuholen sind, da die Umsetzung dann evtl. schon geschehen ist, so dass sie durch die später nachgeholfen Stimmen nicht mehr zu ändern ist.

Dabei ist es (formal) egal, ob es sich um den Bau von AKW’s in Friedenszeiten oder um die Fortsetzung eines Krieges in Kriegszeiten handelt.

Das ist im Falle der Ukraine doppelt knifflig, weil z.B. die wahlberechtigte Bevölkerung in den russisch besetzten Gebieten, die im worst case allein russischen Konzentrationslagern landen (ich übertreibe bewusst etwas) aktuell gar nicht ihre Stimme abgeben können, und so durch einen Beschluss der etwas kriegsmüden Wahlberechtigten in Kiew, die ohne die besetzten Gebiete in der Mehrheit sind, in den sicheren Tod gechickt werden. Aber es dazu nicht kommen würde, wenn die besetzten Gebiete mitstimmen dürften, so eine Entscheidung (auch für die Wahlberechtigten in den besetzten Gebieten) zu treffen (für die die Fortsetzung des Krieges gar nicht mal der worst case ist, sondern die dauerhafte Besetzung durch die Russen).

Wie will man in Kriegszeiten also als Parlament/Regierung eine Chance haben, die tatsächliche Mehrheit zu bestimmen, um dann darauf fussend „demokratisch angemessene“ Entscheidungen über die Fortsetzung oder Beendigung des Krieges treffen?

Doch nur dann, wenn es bereits eine „eindeutig richtige“ Präferenz für eine Entscheidung gibt, bevor überhaupt abgestimmt wird (hier wäre es die Beendigung des Krieges, die auch dann „richtig“ wäre, wenn sich die Mehrheit dagegen entscheiden würde).

Das ist doch aber keine echte demokratische Mehrheitsentscheidung mehr…

Das wäre übrigens ein interessantes eigenes Thema - gibt es eine aus den Menschenrechten ableitbare Friedens- (und damit auch Kapitulations-)Verpflichtung im Falle eines kriegerischen Angriffs… Ich würde das spontan mit „Nein“ beantworten, habe darüber aber noch nie intensiv nachgedacht… :thinking: Ein echter Pazifist würde sicherlich mit einem eindeutigen „Ja“ zustimmen …

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Deine Kriterien für die Aufstellung von Regeln für Wahlen sind völlig unsachlich.

„wenn es jemanden beruhigt“?!?!
Auf der Basis willst Du Gesetze machen??

Du willst die Wahlgesetze so gestalten, dass ein evtl. Krieg schneller beendet wird?!
Das ist ein völlig sachfremdes Kirterium.
Und wer sagt, dass die Mehrheit so enscheidet, wie Du glaubst?
Warum nicht gleich die Wahl so gestalten, dass Stimmen für Anti-Kriegsparteien doppelt zählen?!
Du machst Gesetze nach Deiner persönlichen Gefühlslage (so war das auch schon bei den Forumsregeln).

Die Idee, Wahlgesetze zu machen, um ein konkretes politisches Ziel zu begünstigen, ist faschistisch, autoritär, antidemokratisch.
Das machen Leute und Regime wie Trump, Orban, Putin, und die Chinesen.
Aber Dir gefällt das offenbar auch, wenn es Deiner politischen Meinung hilft.
Gratuliere.

Und Du verstehst die grundlegenden Spielregeln nicht

warum das denn?
Stimmen, die zu spät kamen, bleiben verspätet und zählen nicht.
Wieso sollen die plötzlich so behandelt werden, als ob sie 3 Tage früher eingegangen wären?
Sonst könnte man ja auch die Stimmen der Wähler mitzählen, die zuhause auf dem Küchentisch liegengeblieben sind.
Der Briefwähler ist selbst dafür verantwortlich, dass sein Brief rechtzeitig ankommt.
Dass die Post mal einen oder zwei Tage später kommen kann, weiß jeder.
Wer da bis 2 Tage vor der Wahl wartet, bis er seinen Brief versendet, ist selber schuld.
Wer das nicht kapiert, sollte vielleicht ohnehin nicht wählen :slight_smile:

Ich gehe natürlich davon aus, dass die Bevölkerung den Krieg mehrheitlich schnell beenden will. Wenn sie es nicht will, kann sie ja dieselben Leute wieder wählen. Man muss ihr aber die Chance dazu geben.