Wie wahr!
Wir müssen nur aufpassen, dass sich unsere Demokratie auf Dauer nicht selbst tot demokratiert.
Ich erinnere an 1933!
Haldenwang muss schweigen: AfD erwirkt «Stillhaltezusage»
Die AfD hat mit einem Eilverfahren gegen Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang einen Teilerfolg erzielt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz verpflichtete sich nach Angaben des Verwaltungsgerichts Köln in einer «Stillhaltezusage», kritische Äußerungen während der AfD-Europawahlversammlung an diesem Wochenende zu unterlassen. Parteichef Tino Chrupalla griff Haldenwang scharf an: «Wir vertreten hier ganz klar das Grundgesetz (
) und Herr Haldenwang steht außerhalb genau dieses Gesetzes», sagte er am Freitag bei der Fortsetzung der Parteiveranstaltung in Magdeburg.
Na ja, der Montag kommt schneller wie man denkt.
Die AfD will an diesem Wochenende die Liste ihrer Kandidaten für die Europawahl 2024 komplettieren und anschließend das Wahlprogramm beraten. Ein im Juni veröffentlichter Entwurf setzte als Ziel eine «geordnete Auflösung der EU» und die Gründung einer «neuen europäischen Wirtschafts- und Interessengemeinschaft». Einige AfD-Vertreter plädieren für einen EU-Austritt Deutschlands, den sogenannten Dexit.
Klar, die AfD hält sich ganz klar an das Grundgesetz.
(Sarkasmus aus).
Dabei haben sie vergessen, dass die EU inzwischen fest im Grundgesetz verankert ist.
Für einen sogenannten „Dexit“ müsste vorher das Grundgesetz geändert werden. ![]()
Art. 23 Abs. 1 Grundgesetz:
(1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs. 2 und 3.
Artikel 79 Grundgesetz:
(1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, genügt zur Klarstellung, daß die Bestimmungen des Grundgesetzes dem Abschluß und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht entgegenstehen, eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes, die sich auf diese Klarstellung beschränkt.
(2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.
(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
Da denke ich nicht, dass da die AfD eine zwei Drittel Mehrheit erreicht.
Aber es ist offensichtlich, dass die AfD gegen das Grundgesetz agiert.
Die AfD will in Magdeburg ein Europawahlprogramm beschließen. Inhaltlich ist die Partei im Anti-EU-Kurs geeint. Und doch scheint sie ausgerechnet in der Frage eines Austritt den Konflikt zu scheuen.
Mal sehen, was am Ende in deren Europawahlprogramm steht.
Vielleicht schlagen sie sich ja vorher die Köpfe ein. ![]()
Im kritischsten Moment des AfD-Parteitags unterbricht die Regie des AfD-Bundesparteitages die Liveübertragung. Ein Zufall dürfte das nicht sein.
Der Antrag zum Aufrechterhalten des Livestreams allerdings wurde anschließend abgeschmettert – wieder fand sich eine Mehrheit in der Halle, die sich damit nicht befassen wollte.

