Übergewinnsteuer für eine gerechte Energiewende

Aktien sind das einzige Eigenkapital einer AG. Verbriefte Miteigentumsanteile.

… dann kaufst Du sie nicht von RWE, sondern von einem anderen Miteigentümer, z.B. mir (wenn ich noch welche hätte). Folglich sieht RWE keinen Cent vom Kaufpreis. Den bekommt der alte Miteigentümer.

Unter dem Begriff Börsengang bei Wikipedia heißt es beim Unterthema „Motive“:

Eines der wichtigsten Motive für einen Börsengang ist es, dem börsennotierten Unternehmen durch Ausgabe von Aktien neue finanzielle Mittel zuzuführen (englisch primary offering). Dieses Kapital dient einerseits der Finanzierung von Unternehmenswachstum, andererseits der Eigenkapitalstärkung.

Aber ich hab das ja auch absichtlich mit der Begrifflichkeit Fremdkapital umschrieben.
Denn zunächst ist der Zweck des Aktienskaufs eine vermutete Wertsteigerung. Es profitieren beide, wenn es dazu kommt.
Die Absicht ist also Gewinn.
Ist ja legitim wenn man mal ignoriert, wen man da fördert oder woran man da Gewinn macht.

Allerdings sollte die Übergewinnsteuer an Bedeutung gewinnen, so man den Schaden (?Tonnen CO2?) für die Allgemeinheit gegenrechnen kann.

(Fettdruck von mir)

Besser wäre für diesen Zweck eine hohe CO2-Abgabe, dann fällt der Übergewinn auch nicht so hoch aus.

Wer mit seiner Firma an die Börse geht, verkauft Firmenanteile an die neuen Aktionäre. Die Firma gehört dann nicht mehr einem Inhaber allein, sondern allen Aktionären zusammen.

"
Millionen von Menschen auf der ganzen Welt können ihre Energierechnungen nicht mehr bezahlen und leiden unter den Folgen der Klimakrise, …
"
während die Deutschen weiterhin noch Auto fahren und in geheizten Häusern sitzen.
Diese Ungerechtigkeit muss ein Ende haben?

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Aber auch viele ärmere Deutsche können Ihre Energierechnung nicht mehr bezahlen. Das ist kein reines Ausland Problem.

War doch nur der Spruch der in der Petition
ich kennzeichne ihn noch als Zitat.

Was sind viele?
Und trotzdem sitzen sie nicht in ungeheizten Häusern.

Teilweise doch, leider! Beachte allerdings das ich dazu keine Beweise liefern kann, da es darüber kaum offiziellen Zahlen gibt. Man vielleicht mal beim VDK nachsehen was die dazu sagen.

Relevant dafür wäre die Zahl der Gas oder Stromsperren, die Verhängt werden..

Moment, ich habe da einen Nachweis gefunden. Siehe hier. Gilt aber nur für das Saarland

ja ich weiß, das hat nicht direkt mit der Heizung zu tun, beachte aber wer eine Stromsperre am Hals hat hat in der Regel auch ein Lieferstopp für Heizenergie. Denn wer Strom nicht bezahlen kann, kann meist auch die Heizung nicht mehr bezahlen.

man kann das jetzt Bundesweit hochrechnen dass es bestimmt einige tausend Menschen in Deutshcland gibt die kalt und dunkel sitzen.

Vorsicht.
Das heißt erst mal noch gar nichts.
Es gibt genügend Gas- und Stromsperren bei Leuten die einfach nicht bezahlen wollen, obwohl sie könnten.

das ist eine lustige Frage.
Wo sollen denn die Gewinne herkommen, wenn nicht von dem, was die Kunden bezahlen?
Machen die Unternehmen einfach so aus dem nichts heraus Gewinne, auch wenn sie keine Kunden haben?

RWE hat jahrelang wenig oder keine Dividende gezahlt, weil sie nichts verdient oder Verluste gemacht haben. Die Kommunen wollten deswegen schon ihre RWE-Aktien verkaufen.
RWE machte „Untergewinn“ sozusagen.
Kriegen sie dafür eine Untergewinnerstattung vom Staat?
Warum nicht? Den Übergewinn sollen sie doch auch abgeben.

Zur Info hier

"### Entwicklung der Dividende

Bis 2011 hatte RWE eine jährliche Dividende von 3,50 € je Aktie gezahlt, 2012 noch 2 €. Für Kommunen und kommunale Unternehmen, die Anteile an RWE hielten, bedeutete das jährliche Einnahmen von ca. 350 Mio. €. 2013 wurde die Dividende auf einen Euro je Aktie halbiert.[20] Seitdem machten die Kommunen Druck, um zu erreichen, dass diese Dividende nicht weiter gekürzt wird. Damit waren sie zunächst erfolgreich - obwohl RWE die Liquidität dringend für die Sicherung seiner Zukunft benötigt, wurde die verringerte Dividende für 2014 weiterhin ausgeschüttet. Für 2015 wurde keine Dividende mehr gezahlt.[21] Nachdem RWE im Jahr 2016 einen Verlust von 5,7 Mrd. € verbuchte, entschied das Unternehmen, auch für 2016 keine Dividende zu zahlen,[22] obwohl viele Kommunen dies nachdrücklich gefordert und auch schon im Haushalt eingeplant hatten.[23] Die Akzeptanz hierfür war bei den Kommunen etwas höher, nachdem für das Folgejahr wieder eine Dividende von 50 Cent je Aktie in Aussicht gestellt wurde.[24] Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 13. April 2017 die Kernbrennstoffsteuer („Brennelementesteuer“) für verfassungswidrig erklärt hat,[25] kann RWE mit einer Rückzahlung von ca. 1,7 Mrd. € rechnen. Diese wird - zusätzlich zur beabsichtigten Dividende von 0,50 € je Aktie für 2017 - in Form einer Sonderdividende in Höhe von 1,00 € je Aktie teilweise an die Aktionäre weitergegeben.[26] Für die Kommunen mit RWE-Aktien bedeutet dies, dass sie 2018 (nach der Hauptversammlung im April) insgesamt fast 200 Mio. € von RWE erhalten."

Ja und? Was hat denn das eine mit dem anderen zu tun?
Wo steht denn geschrieben, dass Unternehmen nur Geld verdienen dürfen, wenn die Staatsausgaben nicht steigen?
So eine Koppelung der Wirtschaft an den Staat gabs in der DDR vielleicht, bei uns wäre mir das neu.

Ja und?was willst Du damit sagen?
sollen wir die auch besteuern? in Saudi-Arabien?

2011 betrug die Dividende EUR 3,50, siehe meinen Link oben.
2012 EUR 2
2015 EUR 0,0
2016 EUR 0,0
weitere Daten habe ich gerade nicht und bin zu faul zum Suchen.
EUR 0,90 scheint mir kein besonders hoher Betrag zu sein.

Ja, warum denn auch nicht?!
Würden die Mitarbeiter leer ausgehen, würdest Du Dich (zu recht!) auch beschweren.

was gibt es da zu erklären?
RWE funktioniert wie andere Unternehmen auch. Das ist der Normalfall, der ist nicht begründungsbedürftig.

Populistisch ist es, wenn man sich ein Unternemen rauspickt und das aus pseudomoralischen Gründen gezielt anders und schlechter behandeln will, als alle anderen Unternehmen.
Und dabei behauptet, RWE sei verantwortlich für die Klimakrise.

Das ist populistische Volksverdummung und der Versuch, einen Sündenbock zu finden, um sich selber reinzuwaschen.
Ich wiederhole mich:

Die Kampagne bedient sich einer einer primitiven pseudo-moralischen Logik:
Kohle schädigt Klima
RWE produziert Kohle
=> RWE ist für Klimaschaden verantwortlich
=> RWE = böse
=> RWE muss besteuert, reglementiert, bekämpft, vernichtet werden.

Und die Millionen RWE-Kunden hatten von all dem keine Ahnung??
hätten die nicht zB den Anbieter wechseln können?
Oder eine andere Heizung einbauen (WP?).

Und warum besteuern wir nicht BMW, dessen Autos sehr viel Benzin/Diesel verbraucht haben?
Oder REWE, das sich seine Waren mit Diesel-LKWs anliefern lässt?
Oder am besten uns alle, weil wir nämlich geheizt haben und mit demAuto gefahren sind?!

Ich habe nichts dagegen, Mittel für den Klimaschutz über Steuererhöhungen einzunehmen.
Aber nicht nur bei RWE und nicht mit einer so unhaltbaren Begründung.

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Ohne darauf näher einzugehen, halte ich folgende Aussagen für betriebswirtschaftlich und/oder bilanztechnisch und/oder rechtlich für falsch (oder zumindest nur „halbrichtig“):

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Dann gibt es ja noch den Grundsatz der Steuergerechtigkeit.

Nach dem müssten dann die „Übergewinne“ der Solar- und Windparks auch abgeschöpft werden.

Also wenn schon Klima Schädlichkeit „bestraft“ werden soll, dann bitte auch mit den entsprechenden Mitteln und auch so benennen.
Nicht irgendetwas anderes vorschieben, dass dann wieder vor Gericht kassiert wird.

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werden sie derzeit übrigens auch!
siehe StrompreisbremseG, ab § 13
https://www.gesetze-im-internet.de/strompbg/BJNR251210022.html

aber natürlich nicht mit einer 90%igen Steuer

??? Warum sollten sie das nicht wollen und lieber freiwillig im Dunkeln sitzen und frieren?

Weil sie das Geld für was anderes behalten wollen?
Manche lassen es eben darauf ankommen.
Bis es wirklich zu Abschaltungen kommt, vergeht eine lange Zeit.

Im gleichen wiki-Artikel steht aber auch
" Dabei werden Aktien aus dem Bestand der Altaktionäre oder aus einer Kapitalerhöhung angeboten;"

Eine Kapitalerhöhung aka ‚junge Aktien‘ führt dem Unternehmen zwar finanzielle Mittel zu, aber eben als zusätzliches Eigenkapital.

Der entscheidende Unterschied ist: Eigenkapital haftet und ist stimmberechtigt (außer Vorzugsaktien).
Fremdkapital ist beides nicht.

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[quote=„lawandorder, post:31, topic:2525“]
Ohne darauf näher einzugehen, halte ich folgende Aussagen für betriebswirtschaftlich und/oder bilanztechnisch und/oder rechtlich für falsch (oder zumindest nur „halbrichtig“):

Jetzt bin ich aber richtig gespannt!

Aus Wikipedia - Eigenkapital:
" Heute sind die bilanzorientierten Definitionen in der Betriebswirtschaftslehre weit verbreitet, bezeichnen Eigenkapital als positive Differenz aus Vermögen und Schulden und setzen es mit dem Reinvermögen gleich. Nach IASB ist es die Restgröße (Residualgröße) zwischen Vermögen und hiervon abgezogenen Schulden (englisch „the residual interest in the assets of the entity after deducting all its liabilities“ (IASB F.49(c)595)."

Bilanztechnisch stehen die Aktien natürlich nur mit ihrem Nominalwert zu Buche. Da sie aber Eigentumsanteile sind, ‚gehört‘ jeder Aktie der entsprechende Anteil an exakt dieser Residualgröße.

Det janze ist nicht zu verwechseln mit ‚Marktkapitalisierung‘!

das dachte ich mir :slight_smile:

Ich habe bewusst geschrieben, dass manche der Aussagen „halbrichtig“ sind.
Aktien sind natürlich der wichtigste Eigenkapitalposten, aber nicht das „einzige“ EK.

Finanzierungsinstrumente mit schuldrechtlichen Rückzahlungsansprüchen können (bilanziell) EK sein, wenn sie nachrangig sind, d.h. wenn der Rückzahlungsanspruch im Insolvenzfall erst nach Befriedigung aller anderen Gläubiger geltend gemacht werden (und noch ein paar andere Voraussetzungen erfüllt sind, zB erfolgsabhängige Vergütung).
Das gilt zB für Genussrechte, m.W. auch für mezzanine Kapital, Nachrangdarlehen u.ä.

Ich bin in dem Bereich aber seit 15 Jahren nicht mehr unterwegs, weitere Details müsste ich jetzt recherchieren, und das lohnt nicht. Es sind eher spezielle Fälle.
Die Abgrenzung FK-EK ist jedenfalls in diesen Fällen nicht so einfach.
Kommt dann auch noch drauf an, wonach Du bilanzierst (HGB, IFRS usw., da bin ich dann raus)
Lies mal § 272 HGB :slight_smile: Ich versteh da auch nur die Hälfte.

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Wikipedia - Eigenkapital:
" Aus den vielen Definitionen[5] bildeten sich mindestens drei Definitionsschwerpunkte heraus, die Herkunftsfragen, bilanzielle oder Rückzahlbarkeitsaspekte betonen.["

Nach Herkunft und Rückzahlbarkeit sind auch nachrangige Darlehen kein Eigenkapital, bilanziell möglicherweise. Einigen wir uns also darauf, dass es auf die verwendete Definition ankommt. :slight_smile:

Und wir können für @ThomasFahrenhorst festhalten, dass Aktien nach keiner der Definitionen zum Fremdkapital zählen.

Rückzahlbarkeit passt schon.
Wenn die AG liquidiert wird, kriegen die Aktionäre das, was übrig bleibt, nachdem alle Schuldner bedient wurden. Das ist die „Rückzahlung“ des Aktieninvestments.
Die Nachranggläubiger sind ihnen geichgestellt, mit denen müssen sich die Aktionäre die verbleibenden Vermögenswerte teilen. Das reicht für die Einordnung als EK.
Die bilanzielle Behandlung ist ja nur Folge davon.

ja, da würde ich mich in dem Fall richtig weit aus dem Fenster lehnen :grinning:

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