Tyrannenmord als Mittel der Außenpolitik

Hm. Gestern Abend bei Lanz saß eine Expertin zum Iran, und die sah das eher kritisch. Es macht wohl auch einen Unterschied, was die Leute hoffen und was realistisch hilfreich ist. Ich fand ihre Ausführungen erhellend.

Bin zu müde zum raussuchen, in der Mediathek ist die Sendung. Es war gegen Ende.

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Azadeh Zamirirad erklärt ab Minute 55 wie es aus Sicht Irans mit dem Krieg weiter gehen könnte und was das für die Region bedeutet - ich kann da nicht viel Hoffnungsvolles erkennen.

Markus Lanz: Zur Landtagswahl in Baden-Württemberg

Aus einem anderen Inverview kurz vor dem Krieg mit ihr:

Was sollte Deutschland tun?
Deutsche Politik sollte nicht länger danach fragen, wie sie den iranischen Staat am besten schwächt, sondern wie sie die Zivilgesellschaft am besten stärkt.

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Genau das ist das Problem (was sich übrigens jeder, der auf Demos geht, fragen muss).

Ist das Ziel, das eine Kundgebung (oder eine Partei :slight_smile: aufgreift, eine haltlose Projektion von innerem “Wünsch-Dir-was”, oder realistisch.

Wenn also jemand bei einer solchen Demo das Konterfei des Sohnes eines Diktators zeigen, dann muss er/sie sich die Frage stellen, wie wahrscheinlich es ist, ein grauenvolles abzulösen, um ein anderes, diktatorisches (also grauenvolles andere Regime) an seine Stelle zu setzen.

Nun könnte man vielleicht sogar intellektuell akzeptieren, dass die aktuellen Opfer des derzeitigen Regimes allein deswegen einen Vorteil hätten, weil sie als Rückkehrer dann zu Tätern des neuen Schah-Regimes würden, der sie zu “Gewinnern” eines Systemwechsels macht.

Das ist aber deswegen (moralisch) höchst fragwürdig, weil der Vorteil nicht in der Verbesserung der Lebensumstände des iranischen Volkes in der Breite bestünde, sondern allein im egoistisch/egozentrischen Eigennutz bestünde.

Ist derjenige, der dafür demonstriert, also wirklich jemand, der an der Änderung des Systems per se einen Vorteil sieht?

Genauso könnte man sagen, das der sog. autonome schwarze Block gegen Atomkraft war, weil er für die Mitgleider einen (persönlichen) Vorteil versprach - den der persönlichen Randale, der aber am eigentlichen Ziel der Kundgebung völlig vorbei ging.

Damit will ich nicht per se jendem, dersich an diesen Kundgebungen beteiligt, gleich so etwas automatisch unterstellen.

Insofern hast Du sicher Recht, das es auch viel gibt, die sich damit für eine konstruktive Änderung im Iran auf diese Weise stark machen wollen. aber dann sicher ohne das Konterfei des Schah-Sohnes.

Das verstehe ich nicht. Ein gemäßigtes Regime, egal ob demokratisch, monarchisch oder theokratisch, das in Frieden mit seinen Nachbarn lebt und seine Bürger halbwegs zivilisiert behandelt, wäre ein großer Vorteil für das iranische Volk in der Breite.

Ob es so kommt, ist allerdings mehr als fraglich, die USA agieren chaotisch, Israel ist es wohl egal, solange seine Vernichtung in der iranischen Verfassung steht.

das ist aus mehreren Gründen eine unterirdische, intellektuell unredliche Art der „Argumentation“.

  • Zunächst mal ist unklar, wer das auf dem Bild ist, wo das aufgenommen wurde und woran er oder sie gestorben ist.
  • Weiterhin ist unklar, ob wir diesen Tod durch unser Verhalten in D hätten verhindern können.
  • Aber auch wenn man das beiseite lässt, kann die Entscheidung über Krieg und Frieden nicht anhand eines Einzelschicksals getroffen werden.
    Wenn das Regime im Iran weiterregiert, werden andere Menschen sterben.
    Wenn wir den USA die Nutzung unserer Militärbasen verweigern, müssen vielleicht mehr US-Soldaten sterben, weil dann eine riskantere Vorgehensweise nötig wird (bis hin zu Bodentruppen).
    Egal was wir tun oder nicht tun, ich finde immer jemanden, der darunter leiden könnte oder wird.
    Davon kann das Vorgehen gegen den Iran nicht abhängen.

Der Hinweis darauf, dass irgendjemand im Krieg stirbt, unter Verwendung solcher Fotos, ist hohle Theatralik und der Versuch, die eigene (vermeintliche) Moralität hervorzuheben.

Deshalb hatte ich es dazu geschrieben (in Klammern).

Was sagt eigentlich der Jurist zur Vereinbarkeit mit unserem Grundgesetz Art 26? Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags hatte das anlässlich des Irakkriegs schonmal erörtert - in kurz: Verfassungswidrig

Hat unsere Regierung einen Angriffskrieg vorbereitet?

Ich auch. So, wie die gesamte Sendung. Danke für den Tipp.

Dieses planlose Vorgehen Trumps ist natürlich eine Katastrophe und es wird mit jedem Tag unwahrscheinlicher, dass das die Lage für die Iraner verbessert.

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Hinsichtlich von Aktivitäten auf bzw. über dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland - Stichwort: Überflug- und Nutzungsrechte - ist weiter zu beachten, dass Art. 26 GG
nicht fordert, dass der „Täter“ die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Verpflichtet sind
vielmehr auch die in der Bundesrepublik Deutschland befindlichen Angehörigen
fremder Streitkräfte. Nach Art. 26 Abs. 1 GG ist es generell „unannehmbar, dass vom
Gebiet der Bundesrepublik überhaupt friedensstörende Aktivität ausgeht, ganz gleich,
ob dies ohne Wissen der zuständigen Organe oder mit deren Duldung geschieht.
Insoweit ist also nur entscheidend, dass die Handlung im Gebiet der Bundesrepublik
vorgenommen wird“

Die Lage der Iraner hat seit Beginn des Kriegs niemanden interessiert.
Nur die Exiliraner - incl. Nouripour - sind naiv genug, dies zu gleuben.

Israel wollte immer nur einen regionalen Rivalen aus dem Weg räumen, um unbehelligt den Expansionsplänen Netanyahus und seiner recht-radikalen Spießgesellen in Richtung Großisrael nachzugehen. Trump dagegen - vielleicht wurde er tatsächlich von Natanjhu in den Krieg hineingezogen - hat im Krieg eine Möglichkeit gesehen, von den Epstein-Files abzulenken (Gleichzeitig mögen bei ihm und seinem Clan persönliche geschäftliche Überlegungen eine Rolle gespieöt haben)

Die Hoffnung Trumps ist wahrscheinlich inzwischen verflogen. Er wird nicht als großer Triumphator dastehen, der übles Regime niedergerungen hat, denn der Krieg beginnt sich totzulaufen.

Israel und die USA bomben und die Iraner schießen zurück. Das kann im Prinzip weitergehen, bis einer Seite die Bomben und Raketen ausgehen.

Bodentruppen - Israel würde das sicher gerne sehen - wird Trump nicht in den Iran schicken. Das Risiko wäre für ihn - aber insbesondere auch für seinen möglichen Nachfolger Vance - unkalkulierbar hoch.

Schlussendlich könnte der Krieg also dort enden, wo er begonnen hat. Im Iran mit dem alten Regime, dass - nunmehr sogar noch durh den Krieg gestärkt - weiter versuchen wird, sich atomar zu rüsten.
(Man sollte übrigens in diesem Zusammenhang die immer wieder unterschlagene Tatsache nicht vergessen, dass Israel ebenfalls über eigene Atomwaffen verfügt!)

Sollte es tatsächlich doch zu einem Zusammenbruch des Mullah-Regimes kommen, wird wahrscheinlich im Iran ein Bürgerkrieg ausbrechen. Ich glaube nämlich nicht, dass die Iraner, die jetzt den Bombardierungen trotzen, sich von Iranern, die derweil im sicheren Exil ihr Leben genießen, vorschreiben lassen werden, wie es politisch im Iran weitergeht.

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Ich bin mir nicht sicher, dass ob das wirklich „planlos“ war.

"Wie aus umfangreichen Recherchen der Financial Times und der New York Times hervorgeht, arbeiteten Israel und die USA seit Jahren daran, sich ein genaues Bild über die Bewegungen, Gewohnheiten und Dienstzeiten nicht nur von Ali Chamenei zu machen, sondern auch von seinem Umfeld - von seinen Leibwächtern, aber auch von seinen Fahrern und denen hochrangiger Funktionäre.
Schon vor Jahren, schreibt die Financial Times (FT), sei es den Geheimdiensten gelungen, „nahezu alle“ Kameras an Straßen und öffentlichen Plätzen in der iranischen Hauptstadt zu hacken - selbst rund um hochbewachte Gebäude der Führung. Große Datenvolumen seien nach Israel übermittelt und dort kleinteiligst analysiert worden.

Daraus und aus anderen Quellen habe sich ein hochkomplexes Bild der iranischen Entscheidungsträger und -zentren ergeben. „Wir kannten uns in Teheran aus wie in Jerusalem“, zitiert die FT einen Geheimdienstmitarbeiter."

Beim Ausspionieren hat sicher Palantir hervorragend Dienste. Aber im Prinzip ist das ja nichts Neues. Die amerikanische NSA spioniert spioniert seit Jahrzehnten die ganze Welt mit elektronischen Mitteln aus. ( sicher auch diesen Chat!)
Israel ( vielleicht im Verbund mit Saudi-Arabien, Ägypten usw.) kann da bezüglich des Irans und auch anderer Länder im arabischen Raum noch die wichtige menschliche Komponente beisteuern. Wenn man Personal hat, dass im Aussehen den Einwohnern der Zielländer gleicht, erleichtert dies immens das Einschleusen von Führungspersonen, die vor Ort weitere Informationsquellen rekrutieren.
Ich denke, dass Geheimdienste bis zu Tod von Khamenei über Informationsquellen in dessen unmittelbarer Nähe und auch in den oberen Rängen der Revolutionsgarden verfügten. Die hat man jetzt aber vermutlich abgeschaltet. Womöglich sind etliche auch aufgeflogen und ausgeschaltet worden. Das könnte ein Grund dafür sein, das Iran noch schließen kann.

OK - einverstanden.

(Hervorhebung von mir)

Was Du alles weist - man beachte das “nur”!

Ich glaube eher, das die Ursachen und Gründe für so einen Krieg sehr vielschichtig sind (wobei ich mir nicht anmaße, alle Facetten auch nur ansatzweise zu durchdringen)

Nenn uns doch mal Quellen, die dieses “nur” wirklich rechtfertigen.

Du hast da wahrscheinlich recht. Es gibt viele weiter Gründe, wie zu Beispiel der Wunsch, iranischen Mullahregime, die all die Terroristen unterstützen, ordentlich „eins auf Maul zu hauen“ und den insgesamt den Arabern, die immer schon Schwierigkeiten gemacht haben, einmal den Dicken Knüpple zu zeigen.
Solche Gründe waren sicher auch vorhanden als es an das rücksichtlose Planieren des Gazastreifens ging. Man wollte heilige Rache nehmen wie einst Samuel heilige Rache nahm als er auszog, um die Amalekiter im eigenen Blut zu ersäufen, weil sie beim Auszug des Volks Israel aus Ägypten die alten und schwachen Nachzügler angegriffen hatten.
Der von mir angeführt Grund ist damit eng verknüpft.

und das wird so schnell nicht passieren, weil es auf beiden Seiten Kräfte gibt, die entweder aus falsch verstandener Solidarität oder aus purem Eigennutz gern bereit sind diesen Krieg zu unterstützen.

Das BVerfG hat in seinem Rammstein Urteil auch den Aspekt der Bündnisfähigkeit berücksichtigt:

Leitsätze zum Urteil des Zweiten Senats vom 15. Juli 2025

  • 2 BvR 508/21 -
    Drohneneinsatz Ramstein

Geht es – wie hier – um ein möglicherweise völkerrechtswidriges Handeln eines Drittstaats, ist zugleich zu berücksichtigen, dass das Grundgesetz die Bundesrepublik Deutschland mit der Präambel, Art. 1 Abs. 2, Art. 9 Abs. 2, Art. 16 Abs. 2, Art. 23 bis Art. 26 und Art. 59 Abs. 2 GG in die internationale Gemeinschaft eingebunden und die deutsche öffentliche Gewalt programmatisch auf internationale Zusammenarbeit ausgerichtet hat (vgl. BVerfGE 63, 343 <370>; 75, 1 <17>; 108, 129 <137>; 111, 307 <319>; 112, 1 <25>; 123, 267 <345 f.>; 141, 220 <341 Rn. 325>; 162, 207 <242 Rn. 105> – Äußerungsbefugnisse der Bundeskanzlerin). Um dies zu erreichen, ist der deutsche Staat unter anderem darauf angewiesen, in der internationalen Gemeinschaft als angesehener, berechenbarer und verlässlicher Partner wahrgenommen zu werden. Dementsprechend ist die Sicherstellung der außenpolitischen Handlungs- und Bündnisfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Teilhabe an der internationalen Zusammenarbeit (vgl. hierzu BVerfGE 100, 313 <371, 382>; 108, 129 <137>; 141, 220 <341 f. Rn. 325>; 154, 152 <225 Rn. 106 f., 233 f. Rn. 128, 240 Rn. 144, 248 Rn. 162>; 162, 207 <242 Rn. 105>) dem Grundgesetz als Ziel immanent. Mit dieser Zielsetzung wäre eine dauernde und umfassende Überwachungspflicht etwa hinsichtlich des Handelns in Deutschland stationierter Truppen verbündeter Staaten nicht vereinbar. Bei der Bündnisfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland handelt es sich um ein Verfassungsgut, das bei der Konkretisierung extraterritorialer Schutzpflichten zu berücksichtigen ist (vgl. zur Abwägung der außenpolitischen Handlungs- und Bündnisfähigkeit mit dem Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien BVerfGE 162, 207 <242 Rn. 105>).

Es mag Dir egal sein, ob Europa weiterhin unter dem Schutz der USA steht, ich jedenfalls möchte ihn nicht komplett verlieren, er ist eh im Moment schon etwas fragil.

Der Art. 26 verpflichtet übrigens in erster Linie den Gesetzgeber zum Handeln:

Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.

Aus dem von dir verlinkten Gutachten (warum die Schwärzungen vom Verfassernamen ?)

Es ist aber darauf hinzuweisen, dass ein etwaiger Verstoß gegen Art. 26 GG nicht
gleichbedeutend ist mit einer Strafbarkeit nach § 80 StGB, da der Begriff „Angriffskrieg“
i. S. des § 80 StGB im Gegensatz zu dem des Art. 26 GG aufgrund des
Bestimmtheitsgebots (Art. 103 Abs. 2 GG) restriktiv ausgelegt wird. So müsste zum
Beispiel durch die Tathandlung eine unmittelbare Kriegsgefahr für die Bundesrepublik
Deutschland entstehen.

Das bezieht sich auf den alten $80 StGB. Wurde 2017 ersetzt durch $13 VStGB:

(1) Wer einen Angriffskrieg führt oder eine sonstige Angriffshandlung begeht, die ihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Wer einen Angriffskrieg oder eine sonstige Angriffshandlung im Sinne des Absatzes 1 plant, vorbereitet oder einleitet, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft. Die Tat nach Satz 1 ist nur dann strafbar, wenn
1.
der Angriffskrieg geführt oder die sonstige Angriffshandlung begangen worden ist oder
2.
durch sie die Gefahr eines Angriffskrieges oder einer sonstigen Angriffshandlung für die Bundesrepublik Deutschland herbeigeführt wird.
(3) Eine Angriffshandlung ist die gegen die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit der Charta der Vereinten Nationen unvereinbare Anwendung von Waffengewalt durch einen Staat.
(4) Beteiligter einer Tat nach den Absätzen 1 und 2 kann nur sein, wer tatsächlich in der Lage ist, das politische oder militärische Handeln eines Staates zu kontrollieren oder zu lenken.
(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Das Fehlen eines Planes bezieht sich ganz offensichtlich auf das was nach der „Enthauptung“ kommt. Oder meinst du die Drohnenangriffe auf die VAE waren Teil des großen Masterplans?

Nach der Aussage von Azadeh Zamirirad bei Markus Lanz scheint das vorhersehbar gewesen zu sein.

Letzendlich entscheidet meistens Einer. Und im Fall von Trump kann man sicher nicht von Vielschichtigkeit reden.

In dem Krieg wurden in 12 Tagen 800 Patriotraketen verschossen, die Jahresproduktionszahl liegt bei 600 Stück.