Ki ist sehr praktisch:
Das Schonvermögen (der Freibetrag für Ersparnisse und Vermögen) liegt nach § 90 SGB XII aktuell bei 10.000 Euro für eine alleinstehende Person. [1, 2]
Wichtige Freibeträge und Regeln
- Ehe- oder Lebenspartner: Für den Partner oder die Partnerin gibt es einen zusätzlichen Freibetrag von weiteren 10.000 Euro. [1, 2]
- Grundfreibetrag: Angesammeltes Bargeld, Bankguthaben, Aktien oder Bausparverträge bleiben bis zu dieser Grenze unberücksichtigt. [1]
- Selbst genutztes Wohneigentum: Eine angemessene eigene Immobilie ist geschützt, solange Sie oder nahe Angehörige (wie der Partner) darin wohnen. [1]
- Besondere Härtefälle: Vermögen muss nicht eingesetzt werden, wenn die Verwertung eine unbillige Härte bedeuten würde (zum Beispiel bei einer kleinen Immobilie, die dem Zweck der Altersvorsorge dient oder pflegegerecht ist). [1]
Wobei das mit der „angemessenen Immobilie“ für den Ehepartner so eine Sache ist:
Die Angemessenheit bemisst sich nach einer Gesamtabwägung von Wohnbedarf, Personenzahl und regionalen Verhältnissen. Richtwerte orientieren sich an den früheren Obergrenzen des sozialen Wohnungsbaus: [1, 2]
- Wohnung (Eigentumswohnung): ca. 80 qm für 1 bis 2 Personen.
- Haus (Einfamilienhaus): ca. 90 qm für 1 bis 2 Personen.
- Zusätzlicher Bedarf: Erhöhung um je ca. 20 qm ab der 3. Person im Haushalt.
- Hinweis: Geringfügige Überschreitungen (z. B. ein Haus mit 100–110 qm) werden oft noch als angemessen anerkannt, wenn der Wert oder die Lebensumstände (Alter, Behinderung, familiäre Struktur) es rechtfertigen. Bei extrem großen Anwesen oder Luxusobjekten kann jedoch eine Verwertung oder Teilverwertung gefordert werden.
Und weiterhin können für Kosten im Pflegefall auch noch die Kinder herangezogen werden. Zum Glück erst ab 100 000 Euro Jahreseinkommen seit 2020. Früher war das viel weniger und viele alte Menschen verzichteten auf Sozialleistungen, weil ihre Kinder sonst Kontaktabbruch androhten, wenn das „Amt“ von ihnen Geld einforderte.
England ist sozusagen Luxus- kein Vorbild. Dort zahlt niemand in die Pflegeversicherung ein- es gibt keine - und der Staat übernimmt die Kosten, wenn kein Vermögen eingesetzt werden kann.
In Deutschland zahlt man lebenslang in die Pflegeversicherung ein und muss zusätzlich noch sein Vermögen einsetzen. Mehr geht doch gar nicht.