Thema des Monats Oktober: Wohnen. Knappheit, Kosten, Infrastruktur, Klima uvm

Das Thema Wohnen hat die Berliner Wahl bestimmt und zählt heute deutschlandweit, sogar europaweit zu den drängenden Problemen. Die Politik erscheint ziemlich hilflos, hat sich doch die Lage nicht nur in den sehr großen Städten zugespitzt.

Obwohl es erheblichen Leerstand gibt, sind die Mieten massiv gestiegen. Die Mobilität unter den Mietern hat drastisch abgenommen, und sogar die Mittelschicht hat Probleme, das Wohnen zu finanzieren. Die Anzahl an sozial gebundenen Wohnungen hat seit vielen Jahren abgenommen, obwohl sich die Kommunen bemühen, neuen Wohnraum zu schaffen. Die Konkurrenz um den begrenzten städtischen Raum verschärft sich und häufig werden die Kommunen dazwischen zerrieben. Neue Nutzungsformen durch net-Portale zum privaten Vermieten an Touristen verknappen das Angebot für die Bevölkerung zusätzlich. Das Pendeln zur Arbeit wird gerade für Teile der Bevölkerung, die sich kein e-Auto leisten können und für die der ÖPNV nicht verfügbar, zu unzuverlässig oder zu teuer ist, sehr teuer und heizt die Krise der Lebenshaltungskosten zusätzlich an.
Die Wohnungskrise hat zudem negative Auswirkungen auf die Produktivität der Wirtschaft.
Gentrifizierung und soziale Segregation werfen gesellschaftliche Probleme auf, die Entwicklungschancen der Kinder und Jugendlichen werden davon geprägt.
Gleichzeitig verfällt in ländlichen Regionen die Wohnungsstruktur, die restliche Bevölkerung ist überaltert und findet nicht die notwendige Infrastruktur.

Auf der anderen Seite gibt es viele alte und neue Konzepte, die auch teilweise umgesetzt werden. Dort wird gezeigt, wie den Herausforderungen begegnet werden kann. Dazu lohnt auch ein Blick ins Ausland, etwa nach Wien, Paris, Barcelona, Utrecht oder New York, oder auch nach Japan. Aber auch in Deutschland gibt es Projekte, die Hoffnung machen, etwa wenn es um das selbstbestimmte Leben im Alter geht, die Integration von klimafreundlichen Technologien in alte und neue Wohnbestände und ein Anpassen der Infrastruktur.

Neue Wege will mit der Vergesellschaftung von Wohnraum auch die Linke in Berlin gehen. Dieses Projekt wirft viele Fragen auf, von der Verfassungsmäßigkeit und der Höhe der nötigen Entschädigung, die wahrscheinlich von den Gerichten geklärt werden müssen, bis zur Kapazität der Verwaltung, die damit vor große, teilweise um Ressourcen konkurrierende Aufgaben gestellt werden würde.

Das ist erst einmal eine Skizze der weitreichenden Thematik.
Links zu Studien oder Projekten kann ich bei vielem nachliefern, je nachdem was euch interessiert.

Edit: hoffentlich seid ihr einverstanden, dass ich so vorgeprescht bin?

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Hier sollte man etwas differnezieren. Es gibt Bestandsmieten, die nach meinen Infos nur moderat gestiegen sind, und dann gibt es die Neuvermietungen, die wesentlich stärker gestiegen sind.

Hilft natürlich nichts, wenn man gerade eine Wohnung sucht.

Von der Kleinigkeit abgesehen, danke für die gute Analyse.

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Gibt es den wirklich so erheblich? Wenn ja, wo und warum?

Solange es lukrativer ist das Geld am Finanzmarkt arbeiten zu lassen, wird weniger in Immobilien investiert. Hat man 100.000 kann man das mit höherer Rendite und ohne Ärger mit z. B. Mietern in Fonds, etc. anlegen. Dazu ist es bei Bedarf einfach dieses Investment wieder zu Geld zu machen.

Die,Frage ist, wie kann man das Verhältnis wieder zugunsten des Wohnungsbaus verändern.

es müssen Renditen ausgearbeitet werden, damit man für das Kapital attraktiv wird.
Wir hatten vor einigen Jahren hatten wir ausgerechnet, dass man theoretisch mit Strohballenbau im Mehrgeschoss, vorausgesetzt eine Serienproduktion wäre etabliert, ca. 5 bis 8 €/m² verlangen könnte, sofern die Produktionskosten bei etwa 1800 €/m² lägen. Das Modell, das wir ausgerechnet hatten, sah so aus, dass Gemeinden, die sozialen Wohnungsbau benötigen, ein Grundstück auf Erbbaupacht anbieten müssten. Den Rest, also Planung, Bau und Vermietung hätten wir als Stiftung ausgeführt.
Von den Betriebskosten wäre ein Mehrfamilienhaus ungefähr bei den Heizkosten wie ein EFH gelegen. auf Grund der hohen Isolierwerte. Die Planung sah auch vor, alle 30 Jahre eine Strangsanierung vorzunehmen. Entsprechend waren die Versorgungskanäle geplant, sodass kein großer Aufwand in Zukunft nötig gewesen wäre. War halt nur eine Idee geblieben, weil man Geldgeber nicht dafür interessieren konnte.

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Dazu muss man erstmal die Mechansimen des Marktes akzeptieren und nicht verteufeln. Ich spreche mich damit nicht gegen jede Form der Regulierung aus, aber sie muss marktverträglich sein. Gerade bei Bauland, das nicht beliebig vermehrt werden kann, wäre eine Form von Regulierung notwendig.

Wobei, in Berlin scheint Bauland nicht knapp zu sein. Berlin schützt seine landeseigenen Kleingärten seit März 2026 dauerhaft durch das Kleingartenflächen-Sicherungsgesetz (KgFSG) und hat im Juni 2026 neue Verwaltungsvorschriften mit kleineren Parzellengrößen erlassen

Solange sich Berlin das leistet und dazu noch eine riesige okölogisch vermutliche wertlose Wiese in der Stadtmitte (wie München) kann es nicht soo schlimm sein.

Leerstand gibt es laut Statistik vor allem in ländlichen abgehängten Regionen. Dort ist es problematisch für die verbliebenen Einwohner.

In Städten, in denen der Wohnungsmarkt sehr eng ist, gibt es offiziell zu wenig Leerstand. Bei einem funktionierenden, beweglichen Wohnungsmarkt rechnet man mit 3-5% kurzfristigem Leerstand durch Umzüge, etwa durch Überschneidungen der Mietzeit, Renovierung etc., und auch Sanierung spielt eine Rolle.
Einige Großstädte, die ich gefunden habe, haben einen offiziellen Leerstand von ca 1-3%.

Es gibt allerdings mehr zum Leerstand in Städten sagen:

Der Unterschied zwischen Büroimmobilien und Wohnimmobilien ist diesbezüglich groß. Frankfurts Bürokrise und Wohnungsnot: Leerstand, Umnutzung und Baukosten.
Der Leerstand bei Büroimmobilien erreicht stellenweise über 11%. In Frankfurt etwa sind die innerstädtischen Lagen zu hohen Mieten vergeben, die in Randlagen stehen vielfach leer und verfallen teilweise.
Leider ist es oft nicht einfach, sie in Wohnungen umzuwandeln, da Bauweise, technische Infrastruktur, Sicherheit und Altlasten hohe Hürden sind.

Es scheint Leerstand durch Spekulation zu geben, der allerdings oft nicht erfasst wird.
Leerstand in Großstädten: Wohnraum als Spekulationsobjekt.
Unvermietete Wohnungen sind an der Börse mehr wert, sie stellen allerdings eine Zweckentfremdung dar, gegen die die Städte vorgehen könnten, wenn sie die nötigen Ressourcen hätten. 40.000 leerstehende Wohnungen : Berliner Bezirke kämpfen gegen Wohnungsnot – einige sind eher untätig.
Wie groß das Problem tatsächlich ist und wo es auftritt, ist nicht wirklich bekannt, es gibt nur grobe Abschätzungen.
Wohnungsleerstand in Deutschland: Mieter raus, Rendite rein?.
Wohnungsnot groß: Dabei stehen viele Wohnungen leer - SWR Aktuell.
Im Leerstand von 11.152 Wohnungen in Stuttgart steckt erhebliches Potenzial zur Verringerung der Wohnungsnot - DMB-Mieterverein Stuttgart.
Weit über 10.000 Wohnungen stehen in Frankfurt leer.
Stadt Frankfurt will gegen Wohnungsleerstand vorgehen.

Leerstand durch Zweckentfremdung als Ferienwohnung oder Hotel.
Viele Städte gehen dagegen vor, stoßen allerdings auf ähnliche Barrieren wie bei der Spekulation.
Davon kann ich hier am Bodensee erzählen: Drei von sechs Wohnungen bei meinem Eingang stehen seit langem leer, in der Umgebung sieht es ähnlich aus. Teilweise werden sie als Ferienwohnung für die Eigentümer genutzt, teilweise über rbnb. Hier ist Wohnraum knapp, die Gegend boomt, aber die Leute finden keine Wohnung. Zwar wird gebaut, die Stadt kommt aber nicht hinterher, und zu oft sind es Einfamilienhäuser statt gemischter Quartiere.

Vielleicht mag sich jemand das Papier der Bundesregierung anschauen: https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/stadtentwicklung/handlungsstrategie-leerstandsaktivierung.pdf?__blob=publicationFile&v=3.

Ja ich bin sehr einverstanden.

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das ist Mist.
Gegen die Nutzung als FeWo durch den Eigentpmer kann man vermutlich wenig machen.
Aber AirBnB-Nutzung sollte die Behörde untersagen können, wenn es als Wohnnutzung genehmigt wurde, vermute ich (ungeprüft).
Wissen die das? hat das jemand gemeldet?

Was für ein Schwachsinn. Eine "AirBnB- Nutzung ist eine Ferienwohnungsnutzung durch den Eigentümer. AirBnB vermittelt ihm nur die Gäste.

Wenn er dafür keine Genehmigung hat, kann ihm das selbstverständlich untersagt werden, egal wer ihm die Gäste vermittelt oder ob er dort selbst seine Ferien verbringt.

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Das ist zwar richtig - bislang ist das für Kommunen aber schwierig, die Fehlnutzung nachzuweisen.

So gibt es in vielen Städten ein Zweckentfremdungsverbot, gerade um den als Wohnraum ausgewiesenen Platz nicht dauerhaft zu bleockieren.

Es gibt beispielsweise bei uns in München eine Obergrenze von 8 Wochen im Jahr für Fremdnutzung. Alles, was darüber ist, ist zuätzlich genehmigungspflichtig, und derzeit nur schwer bis gar nicht zu bekommen.

Das Problem dabei ist die Kontrolle. Wie ist es für die Kommune schnell ermittelbar, ob es nun nur 8 Wochen waren, oder doch weit darüber?

Es gibt natürlich Mittel und Wege (Boris Becker ist die Steuerfahnung schließlich auch drauf gekommen, dass er nicht genügend Zeit in Monaco verbracht aht, als das er dort steuerpflichtig hätte sein können.

Wenn wir behördlich aber bei jeder Wohnung, die bei Portalen wie Airbnb gelistet sind, nachforschen müssen, wie viele Tage Fremdnutzung nun tatsächlich vorlagen, ist das - gemessen an den möglichen Einnahme, wahrscheinlich ein ziemlich großer Aufwand.

Ich kenne natürlich nicht die Größenordnungen, in denen wir uns hier bewegen :thinking:

Hier vertrete ich pauschal/unwissend (?!) die These, dass der Staat so lange Steuerfahnder einstellen sollte, so lange die Einnahmen durch die Bußgelder größer sind als die Kosten der Steuerfahnder. Nicht, weil ich ein Fan des Überwachungsstaats wäre - sondern einfach, weil das auch ein Mittel sein könnte, einen (kienen) Teil - insbesondere des Wohnungsnotproblems - zu lindern - lösen wird man das natürlich mit solchen Maßnahmen nicht!

(Ich weiß noch nicht einmal, ob das nicht daran scheitert, dass es gar nicht genug qualifizierte Steuerfahnder auf dem Arbeitsmarkt dafür gibt. Aber man könnte natürlich die Bezüge dieser Fachkräfte an den freien Markt anpassen, und könnte wahrscheinlich trotzdem Gewinn machen - aber das von mir ein Beispiel von Schlagworten statt eines schlüssigen Konzepts - ich kenne die Bedingungen nicht :thinking:

Der liebe Gott sieht alles, und die Nachbarn sehen noch mehr…:thinking:

Die lieben Nachbarn werden kaum akribisch Strichlisten führen, ob und wie lange Fremdnutzung vorlag und das an die Behörden weitergeben (zugegeben, es gibt sie vereinzelt) - und selbst dann muss der Staat dann noch einen Nachweis führen, bei dem die Strichliste des Nachbarn nicht ausreichen wird…

Ich sehe zwar alles, werde aber leider nicht konsultiert :rofl: - und selbst wenn, wäre auch das nicht rechtssicher, fürchte ich :thinking:

Hatte ich „liebe“ Nachbarn geschrieben?

Nein das passiert bereits. AirBnB erstellt für jedes Mietobjekt jedes Jahr eine Übersicht über die Vermietungszeiten und Einnahmen, die sie vermittelt haben. Die muss dem Finanzamt sowieso eingereicht werden.

Ist man als Vermieter daran gebunden, dass man - wenn über AirBnB untervermietet wird, das nur über AirBnB geschenen darf?

Wenn nicht, kann ich jeder Internetplattform einen Zeitschlitz zuordnen. Der Fahnder müsste dann in den Listen der Steuererklärung sämtlicher Plattformen nach der gleichen Wohnung suchen.

Es gibt in München fast 900.000 Wohnungen - das wird nicht einfach, jede Wohnung in den Steuererklärungen sämtlicher Plattformen zu identifizieren, und - im Verbund aller Plattformen auf zu lange Vermietungszeit zu überprüfen (wobei die über Privat vermittelten noch gar nicht mit drin sind) - OK, streng genommen weiß ich gar nicht, ob das in Zeiten von KI wirklich noch sooo aufwändig ist - auch kenne ich dazu die Datenschutzbestimmungen nicht…

süß. Jetzt versuchst Du in jedem Beitrag zu beweisen dass ich genauso dumm bin wie Du :slight_smile:

Aber Du versuchst wieder, mich auf dem Gebiet zu schlagen, in dem ich mich am besten auskenne: Jura.
Das kann nicht gutgehen.

Also:
@Dagmar sagte:
„Teilweise werden sie als Ferienwohnung für die Eigentümer genutzt,“
Ich sagte:
„Gegen die Nutzung als FeWo durch den Eigentümer kann man vermutlich wenig machen.“
Du sagst:
„kann ihm das selbstverständlich untersagt werden, egal wer ihm die Gäste vermittelt oder ob er dort selbst seine Ferien verbringt.“

Frage:
Woraus ergibt sich, dass ich eine mir gehörende Wohnung nicht selbst als Ferienwohnung nutzen darf? D.h. ich mache dort 8 oder 10 Wochen im Jahr Urlaub und wohne in meiner Wohnung.
Sonst nichts. Keine Vermietung.
Ist das verboten?

M.E. ist die reine Selbstnutzung einer Wohnung als Ferienwohnung durch den Eigentümer, ohne Vermietung oder sonstige Überlassung an Dritte, zulässig.
Aber vielleicht weißt Du es ja besser.

Das kommt ganz darauf an, ob in der Wohnung eine Ferienwohnungsnutzung zugelassen ist oder nicht. Das entscheidet die Kommune

Das glaube ich nicht.
woraus ergibt sich das?
Was genau ist verboten? dass ich in meiner eigenen Wohnung Urlaub mache?
hast Du ein Beispiel? eine kommunale Satzung oder Verordnung?

Hier gibt es mW nicht nur eine Verordnung über Ferienwohnungen, sondern auch über Zweitwohnsitze. Ich hatte das mal nachgeschaut, das ist aber etwas her. In den letzten 2-3 Jahren hat die Fremdnutzung extrem zugenommen, während der Wohnungsmarkt noch angespannter wurde.
Ich bin nicht sicher, ob die Stadt wirklich dahinter her ist, weil der Tourismus ein wichtiger Wirtschaftszweig ist, da ist viel Ambivalenz.

(Edit:
Zweckentfremdung: https://www.radolfzell.de/resources/02%20Datenobjekte/E-Bürgerservice/Satzungen/Zweckentfremdungssatzung%202024%20-%20Satzung%20über%20das%20Verbot%20der%20Zweckentfremdung%20von%20Wohnraum.pdf.
Zweitwohnungssteuer: https://www.radolfzell.de/resources/02%20Datenobjekte/E-Bürgerservice/Satzungen/Zweitwohnungssteuersatzung.pdf.
Südkurier: Bis zu 100.000 Euro Strafe pro Ferienwohnung: Geht es Vermietern an den Kragen?)

Was mich mehr beschäftigt ist die Situation in der Gegend von Düsseldorf/Neuss/Mönchengladbach, wo ich hinziehen will.

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Soweit ich weiß aus dem Bebauungsplan. Wenn es ein reines Wohngebiet ist, müsstest du dort wenigstens einen Zweitwohnsitz anmelden, wenn sich die Kommune dafür interessiert.