Abitur und Studium ab dem 16. Lebensjahr wird bei der Rente als beitragsfreie Anrechnungszeit zu den Rentenjahren gezählt. (Studium zählt für die Rente | Studierende | Deutsche Rentenversicherung)
Allerdings insgesamt höchsten 8 Jahre. D.h. in deinem Beispiel, dass die 8 Jahre vom 16. Geburtstag bis zum Abschluss mit 24 auf die Rente angerechnet werden und damit das früheste Renteneintrittsalter nach 45 Jahren wäre 63 Jahre.