Rentengerechtigkeit und Rentenreform

Und wieder werden Reformen aus Angst vor dem Wähler verwässert bzw. abgesagt.

Sehen wir gerade wieder beim Thema Rente.



@Hedi aus technischen Gründen muss ich deinen Beitrag ergänzen -weil mir bei der Verschiebung der Eröffnungsthread in der Zeitleiste nach unten gerutscht ist. (AdminBgi)

Im Thread „Jede Regierung wird versagen“ entstand eine intensive Diskussion über Rentengerechtigkeit und die Anrechnung des Studiums auf Rentenzeiten. Die Beiträge wurden mit Einverständnis der Autoren in diesen neuen Thread verschoben.

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Empfehlung 1: Rente soll mindestens 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens sichern

Die Kommission empfiehlt, als politische Zielgröße einer lebensstandardsichernden Alterssicherung im Mehrsäulensystem eine Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent nach Steuern anzusetzen.

Empfehlung 2: Künftig zeigen, wie viel Netto-Rente vom letzten Netto-Lohn übrig bleibt

Die Kommission empfiehlt, als Kenngröße für die Leistungsfähigkeit des Alterssicherungssystems neben dem Sicherungsniveau vor Steuern künftig regelmäßig eine Nettoersatzquote (Ersatzrate nach Steuern) auszuweisen.

Die Nettoersatzquote soll anhand typisierter Modellfälle (z. B. Durchschnittsverdienende, Geringverdienende) und für unterschiedliche Rentenzugangsjahrgänge darstellen, wie viel Prozent des letzten verfügbaren Nettoeinkommens im Erwerbsleben durch das verfügbare Nettoeinkommen im Ruhestand ersetzt wird.

Die Nettoersatzquote soll sowohl für die obligatorische erste Säule, als auch als Gesamtversorgungsniveau im Zusammenspiel mit der freiwilligen zusätzlichen Altersvorsorge und sozialpolitischen Maßnahmen, ausgewiesen werden.

Empfehlung 3: Bessere Daten und Kennzahlen zur Altersvorsorge in Deutschland

Die Kommission empfiehlt, die Indikatorik für das empirische Monitoring der Altersvorsorge in der Bevölkerung weiterzuentwickeln und dazu die administrative Datenbasis zu verbessern.

Empfehlung 4: Digitale Rentenübersicht ausbauen und Planung erleichtern

Um die individuelle Altersvorsorgeplanung über alle Säulen hinweg zu erleichtern, empfiehlt die Kommission die Weiterentwicklung der Digitalen Rentenübersicht als Informations- und Planungstool.

Zudem befürwortet die Kommission die Entwicklung einer lebensbegleitenden Finanzbildungsstrategie.

Empfehlung 5: Renteneintrittsalter ab 2031 schrittweise an längere Lebenserwartung anpassen

Die Kommission empfiehlt, die Regelaltersgrenze nach 2031 bei einem weiteren Anstieg der Lebenserwartung moderat anzupassen. Die Regelaltersgrenze für den Renteneintritt soll so an die Lebenserwartung gekoppelt werden, dass sich die Änderungen der Lebenserwartung im Verhältnis 2:1 auf die Erwerbs- und die Rentenphase aufteilen. Ergäbe sich eine Entwicklung der Lebenserwartung anhand der aktuellen mittleren Annahmen des Statistischen Bundesamtes, würde das bedeuten, dass die Regelaltersgrenze im Zeitraum zwischen 2031 und 2041 schrittweise um etwa sechs Monate von 67 auf 67,5 Jahre angehoben würde. Die Kommission spricht sich für eine regelmäßige Überprüfung aus, ob die der Anhebung der Regelaltersgrenze zugrundeliegenden Rahmenbedingungen und Annahmen weiterhin zutreffen – sei es durch das Parlament oder sei es durch ein Gremium wie z. B. den Sozialbeirat.

Empfehlung 6: Abschlagsfreie Rente mit 63 für besonders lang Versicherte abschaffen

Die Kommission empfiehlt, den abschlagsfreien Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen.

Empfehlung 7: Rente nicht nur an Beitragsjahre, sondern immer auch an eine Altersgrenze binden

Die Kommission empfiehlt, keine Regelung einzuführen, die einen Renteneintritt allein nach Beitragsjahren vorsieht.

Empfehlung 8: Frühester Renteneintritt für langjährig Versicherte erst mit 64 statt 63

Die Kommission empfiehlt, die Altersgrenze für die Rente für langjährig Versicherte zeitnah von 63 auf 64 Jahre zu erhöhen. Danach soll sie parallel zur Entwicklung der Regelaltersgrenze angehoben werden. Das Renteneintrittsfenster soll dadurch auch bei Anhebung der Regelaltersgrenze bei drei Jahren bleiben.

Empfehlung 9: Faire Ab- und Zuschläge bei früherem oder späterem Renteneintritt beibehalten

Die Kommission empfiehlt, die Umrechnungsfaktoren bei vorgezogenem bzw. aufgeschobenem Renteneintritt (Abschläge bzw. Zuschläge) weiterhin nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zu berechnen und regelmäßig zu aktualisieren. Damit sollen die finanziellen Auswirkungen von vorzeitigen bzw. späteren Renteneintritten für die Versichertengemeinschaft weiterhin neutral bleiben.

Empfehlung 10: Erwerbsminderungsrente reformieren und Gesundheit im Job besser schützen

Die Kommission empfiehlt, das zum Jahresbeginn 2026 eingeführte Fallmanagement der Träger der GRV und die freiwillige, individuelle, berufsbezogene Gesundheitsvorsorge für Versicherte ab Vollendung des 45. Lebensjahrs, die die Bundesregierung flächendeckend umsetzen will, wissenschaftlich eng zu begleiten und ggf. weiterzuentwickeln. Im Lichte der Evaluation soll auch geprüft werden, ob ein zusätzlicher Check zu einem späteren Alter (z. B. Ü 63) angeboten werden soll.

Die Kommission empfiehlt, für Versicherte, die bereits eine Erwerbsminderungsrente beziehen und trotz gesundheitlicher Einschränkungen wieder arbeiten möchten, den Wiedereingliederungsversuch attraktiver auszugestalten. Sie schlägt vor, den Erprobungszeitraum von derzeit sechs Monaten auf ein Jahr zu verlängern.

Die Kommission empfiehlt, dass Menschen in rentennahen Jahrgängen, die nach einer individuellen Gesundheitsprüfung nachweislich nicht mehr in ihrem letzten langjährig ausgeübten Berufsfeld erwerbstätig sein können, einen vereinfachten Zugang zu einer Rente erhalten sollten. Auf eine Verpflichtung zu beruflichen Neu- und Anpassungsqualifizierungen sollte in dieser Altersgruppe verzichtet werden.

Die Kommission empfiehlt, den Begriff der Erwerbsminderung zu überarbeiten und dabei insbesondere die Vermittlungschancen von Personen zu berücksichtigen, die nur drei Stunden am Tag erwerbsfähig sind.

Empfehlung 11: Witwen- und Witwerrente an heutige Lebensformen anpassen

Die Kommission empfiehlt, Reformoptionen zu prüfen, welche die Hinterbliebenenversorgung an die geänderten gesellschaftlichen Normen und Rahmenbedingungen anpassen.

Empfehlung 12: Reha-Angebote ausbauen und am tatsächlichen Bedarf orientieren

Die Kommission empfiehlt, Rehabilitation in Deutschland durch passende Maßnahmen gezielt zu stärken, um Gesundheit, Teilhabe und die langfristige Stabilität der sozialen Sicherungssysteme zu sichern. Die Kommission empfiehlt ein Reha-Budget in der GRV, das sich an den tatsächlichen Versorgungsbedarfen orientiert.

Empfehlung 13: Altersteilzeit erst ab 58 Jahren und ohne Blockmodell

Die Kommission empfiehlt, die Altersgrenze für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit von derzeit 55 Jahren auf 58 Jahre anzuheben und künftig an die Regelaltersgrenze zu koppeln.

Altersteilzeit im Blockmodell soll nicht mehr länger möglich sein.

Empfehlung 14: Renten steigen weiter mit den Löhnen – mit fairer Lastenverteilung zwischen Jung und Alt

Die Kommission empfiehlt die Kopplung der Rentenentwicklung an die Lohnentwicklung beizubehalten und zu regelbasierten jährlichen Rentenanpassungen zurückzukehren, die automatisch auf Änderungen der Demografie und der Erwerbstätigkeit reagieren. Zu diesem Zweck soll der Nachhaltigkeitsfaktor der aktuellen Rentenanpassungsformel beibehalten werden, dessen Anwendung derzeit bis 2031 ausgesetzt ist. Der Parameter „alpha“ im Nachhaltigkeitsfaktor soll zudem moderat auf 0,33 erhöht werden, um die Lasten der demografischen Alterung ausgewogener als bisher zwischen Rentnern und Beitragszahlern zu verteilen.

Die konkrete Implementierung dieser Dämpfungsfaktoren soll so erfolgen, dass das Rentenniveau (inkl. gesetzlicher Kapitalrente) unter Berücksichtigung des gesamten vorgeschlagenen Reformpakets weder für den Rentenbestand noch für die künftigen Rentenzugänge geringer als nach dem geltenden Recht ausfällt.

Empfehlung 15: Zuschlag für Neurentner, damit das Rentenniveau nicht sinkt

Die Kommission empfiehlt die Einführung eines Übergangsfaktors bei der Rentenberechnung. Dieser stellt für die Rentenneuzugänge ab 2032 sicher, dass diejenigen, die vor allem durch eine kurze Ansparzeit noch nicht in ausreichendem Maß von der gesetzlichen Kapitalrente (siehe Empfehlung 28) profitieren können, einen Niveauzuschlag erhalten. Damit wird gewährleistet, dass das Rentenniveau (inkl. gesetzlicher Kapitalrente) für die Rentenneuzugänge künftig mindestens so hoch wie heute ausfällt.

Der Übergangsfaktor wird sukzessive abgeschmolzen, wenn die gesetzliche Kapitalrente das Rentenniveau erhöht.

Die Kosten des Übergangsfaktors sollen aus Steuermitteln finanziert werden.

Empfehlung 16: Einheitlicher Beitragssatz und bisherige Beitragsgrenzen sollen bleiben

Die Kommission empfiehlt, am Grundsatz eines einheitlichen Beitragssatzes auf Löhne und Gehälter festzuhalten. Zusätzliche Faktoren sollen bei der Festlegung der Beitragssatzhöhe ebenso wenig berücksichtigt werden wie weitere Einkunftsarten bei der Beitragsbemessung.

Darüber hinaus empfiehlt die Kommission, die bisherige Berechnung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der GRV unverändert beizubehalten.

Empfehlung 17: Steuergeld statt Beitragsgeld für gesamtgesellschaftliche Aufgaben der Rente

Die Kommission empfiehlt, eine nachvollziehbare Systematisierung und transparente Darstellung von Leistungen der GRV, für die keine Beiträge entrichtet wurden (nicht beitragsgedeckte Leistungen), weiterhin sicherzustellen.

Die Kommission empfiehlt klar abzugrenzen und in der Höhe zu prüfen, welche der nicht beitragsgedeckten Leistungen innerhalb der Versichertengemeinschaft der GRV zu tragen sind.

Leistungen, die eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe erfüllen, sind perspektivisch vollständig über Bundesmittel zu erstatten. Eine Begrenzung von Bundesmitteln wird von der Kommission nicht befürwortet. Es wird empfohlen, die Bundesmittel zukünftig als „Bundesanteil“ statt als „Bundeszuschüsse“ zu bezeichnen.

Empfehlung 18: Versteckte Altersarmut bekämpfen und Sozialleistungen einfacher zugänglich machen

Die Kommission empfiehlt, dass Bund, Länder und Kommunen verdeckte Armut bekämpfen. Ziel muss sein, allen bedürftigen Bürgerinnen und Bürgern den faktischen Zugang zum verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimum zu sichern. Die Kommission unterstützt die Vorschläge der Kommission zur Sozialstaatsreform, das Sozialleistungsrecht einfacher und übersichtlicher zu gestalten und die persönliche Beratung vor Ort und über digitale Zugangswege auszubauen.

Empfehlung 19: Wer eingezahlt hat, soll im Alter über mehr Einkommen verfügen

Die Kommission empfiehlt, die Anrechnungsregeln in der Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung so zu gestalten, dass Personen, die Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt haben, im Alter mehr verfügbares Einkommen haben als Personen, die keine oder geringe Beiträge geleistet haben.

Die Kommission empfiehlt daher, auch für Personen, die nicht grundrentenzuschlagsberechtigt sind, einen Freibetrag für gesetzliche Renten einzuführen und diesen bei der Konzeption des neuen Leistungssystems im Rahmen der Umsetzung der Vorschläge der Kommission zur Sozialstaatsreform zu berücksichtigen.

Empfehlung 20: Schluss mit der Pflichtverrentung von Langzeitarbeitslosen

Die Kommission empfiehlt, die mit dem Bürgergeldgesetz bis Ende 2026 ausgesetzte Regelung, nach der langzeitarbeitslose Menschen durch das Jobcenter dazu verpflichtet werden können, vorzeitig mit Abschlägen in Rente zu gehen, dauerhaft abzuschaffen.

Empfehlung 21: Alle Erwerbstätigen in eine gemeinsame Rentenversicherung einbeziehen

Die Kommission sieht eine Erwerbstätigenversicherung, in die neben abhängig Beschäftigten auch Selbständige, Beamte, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften einbezogen sind, als Idealbild der Alterssicherung an.

Empfehlung 22: Selbständige verpflichtend in die gesetzliche Rente aufnehmen

Die Kommission empfiehlt, künftig alle nicht obligatorisch abgesicherten Selbständigen, die ihre Tätigkeit ab einem Stichtag neu aufnehmen, verpflichtend und ohne Opt-out in die GRV einzubeziehen.

Die Versicherungspflicht sollte auch alle Personen umfassen, die bereits jetzt eine selbständige Beschäftigung ausüben. Ihnen soll jedoch ein voraussetzungsloses Herausoptieren ermöglicht werden.

Empfehlung 23: Rentenreformen auch für Beamte gelten lassen und weniger neu verbeamten

Die Kommission empfiehlt, Reformen, die in der GRV erfolgt sind oder noch vorgenommen werden, wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung zu übertragen. Zudem sollte die Zahl der Verbeamtungen deutlich reduziert werden. Bund und Länder sollten sich verpflichten, ausreichende Rücklagen für die Pensionen zu schaffen, um die Entscheidung der Verbeamtung finanzneutral im Hinblick auf die Alterssicherungsaufwendungen zu gestalten.

Empfehlung 24: Abgeordnete sollen wie alle in die gesetzliche Rente einzahlen

Die Kommission empfiehlt, Abgeordnete des Deutschen Bundestages und der Landesparlamente in den Kreis der Pflichtversicherten in die GRV einzubeziehen.

Empfehlung 25: Vorstände von Aktiengesellschaften sollen in die gesetzliche Rente einzahlen

Die Kommission empfiehlt, Vorstände von Aktiengesellschaften in den Kreis der Pflichtversicherten in die GRV einzubeziehen.

Empfehlung 26: Minijobs künftig wie normale Jobs in die Rentenversicherung einbeziehen

Die Kommission empfiehlt, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) ohne Opt-out-Möglichkeit in die GRV einzubeziehen und ihren steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus abzuschaffen. Ausnahmen sollten nur noch für Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden.

In der Folge erübrigt sich auch die gesonderte Berechnung der beitragspflichtigen Einnahmen im Übergangsbereich (Midijobs).

Empfehlung 27: Kapitaldeckung in der Alterssicherung ausbauen – wie in anderen Ländern

Die Kommission empfiehlt eine Stärkung kapitalgedeckter Elemente in der Alterssicherung. Sie sieht darin einen wichtigen Schritt, um das Gesamtversorgungsniveau für Rentnerinnen und Rentner in Deutschland nicht nur zu stabilisieren, sondern mittelfristig deutlich zu erhöhen.

Bei der Umsetzung sollte sich Deutschland an den besonders erfolgreichen Vorbildern in anderen Ländern orientieren. Kapitalgedeckte Elemente erfahren dort bei guter Organisation und verantwortungsvoller sowie transparenter Governance breite Akzeptanz.

Empfehlung 28: Zusätzliche Rente aus Kapitalanlagen – verpflichtend für alle

Die Kommission empfiehlt die Einführung einer obligatorischen kapitalgedeckten Rentenkomponente im Rahmen der GRV (gesetzliche Kapitalrente). Dazu sollen individuelle Kapitalkonten für die Beitragszahlenden eingerichtet werden. Empfohlen wird ein paritätisch finanzierter zusätzlicher Beitragssatz von zwei Prozent mit schrittweiser Einführung. Die Beiträge sollen nach schwedischem Vorbild zentral verwaltet und am Kapitalmarkt angelegt werden.

Die Kapitalrente soll im Rahmen der Gesamtreform dazu beitragen, dass längerfristig das Rentenniveau in der ersten Säule wieder spürbar ansteigt.

Empfehlung 29: Mit Arbeitgebern und Gewerkschaften die Betriebsrente für mehr Beschäftigte ermöglichen

Die Kommission empfiehlt, im Jahr 2026 im Rahmen eines Sozialpartnerdialogs konkrete Maßnahmen zu erarbeiten, die die Verbreitung der bAV insbesondere in bisher unterversorgten Bereichen deutlich erhöhen und von beiden Sozialpartnern mitgetragen werden. Diese Maßnahmen sollen im Anschluss in ein Gesetzgebungsverfahren überführt werden. Eine annähernd flächendeckende Verbreitung der bAV sollte perspektivisch angestrebt werden, um ein lebensstandardsicherndes Gesamtversorgungsniveau der Alterssicherung für alle Beschäftigten zu erreichen.

Empfehlung 30: Betriebsrente einfacher, mitnehmbar und für Geringverdiener attraktiver machen

Die Kommission empfiehlt, durch Verbesserungen in den Bereichen Bürokratieabbau, Portabilität, Rechtssicherheit, Kostenverteilung und Geringverdienerförderung die Attraktivität der bAV zu erhöhen und den Verbreitungsgrad zu steigern.

Empfehlung 31: Frühstart-Rente mit der neuen Kapitalrente sinnvoll verbinden

Die Kommission empfiehlt, die Ausgestaltung der Frühstart-Rente mit der gesetzlichen Kapitalrente zu verzahnen, um Synergien und besonders lange Ansparzeiten zu ermöglichen. Doppelstrukturen sollten vermieden werden.

Empfehlung 32: Private Altersvorsorge nach den Reformen genau im Blick behalten

Die Kommission empfiehlt ein enges, laufendes Monitoring der Wirkung der bereits beschlossenen Reformen in der privaten, steuerlich geförderten Altersvorsorge, insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung der Verbreitung, die angebotenen und gewählten Verträge, ihre Kosten und Renditechancen sowie die Auswirkungen der staatlichen Förderung auf den Bundeshaushalt und ihre Verteilungswirkungen.

Empfehlung 33: Deutsche Rentenversicherung schneller, effizienter und bürgernäher aufstellen

Die Kommission empfiehlt, die DRV organisatorisch so weiterzuentwickeln, dass sie ihre Aufgaben künftig effizienter, schneller und bei gesicherter Flächenpräsenz zugleich bürgernäher erfüllen kann."

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Bei der Rente geht es da im Grunde nur um die 45 Beitragsjahre.

Wie hoch ist wohl inzwischen das durchschnittliche Alter nach 45 Beitragsjahren?

Wie fühlen sich wohl, Bauarbeiter, Dachdecker, Pflegekräfte, Schichtarbeitet*innen etc. nach 45 Jahren schwerer Arbeit?

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Wenn man den Recerchen der ZDF im Heute-Journal von gestern (ab 6:30) glauben schenken darf, so sind es vor allem Schreibtischjobs in höheren Positionen und nicht die Pflegekräfte, etc. die von der alten Regelung profitieren. Die SPD-Vertreterin Anke Rehlinger (Ministerpräsidentin Saarland) ist darauf gar nicht eingegangen in Form von mögichen zu schaffenden Ausnahmen für eine Minderheit, die einfach nicht mehr körperlich weitermachen kann).

Was spräche also dagegen, die Vorschläge der Kommission tatsächlich auch in diesem Punkt umzusetzen, und nur die davon auszunehmen, die wirklich nicht mehr können - denn die Demografie spricht dafür, nicht die Rente (die an die demografische Entwicklung gekoppelt ist) immer weiter zu verlängern, sodern die mittlere Rentenbezugszeit (gemessen an der Betagszahlungslänge) konstant zu halten.

Das ist einfache Mathematik :thinking:

Im übrigen führenw ir iteressanterweise die Diskussion in Frankreichauch - ddort ist das mittlerre Renteneintrittsalter deutlich neidrige, weil die ersten schon mit mitte 50 in Rente gehen - sie sagen dann stereotyp:

Nur dass sie aus 45 Jahren 35 Jahre machen - was ist hier die angemessene Zahl?

Die französischen 35 - oder die deutschen 45 - oder vielleicht doch 5o, weil dann nach den ersten 20 Jahren des Lernens und den 50 Jahre Arbeitens künftig dann noch bis 95 immer noch 25 Jahre Rente genießen kann?

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da habe ich aber Zweifel.

Wenn jemand einen Job in höherer Position hat, hat er/sie in der Regel studiert.

Sagen wir mal er/sie fängt mit 24 das Arbeiten an. Dann ist er/sie nach 45 Jahren 69.

Das war auch der Hintergrund dieser Frage:

Wir sollten uns vielleicht damit anfreunden:

  • Generell Rente ohne Abzüge generell erst nach 45 Jahren.
  • Ausbildungszeiten (es gibt ja einige die ewig studieren) nicht mehr anerkennen. (Wer lange Studiert hat oft dadurch ein höheres Einkommen. Das gleicht sich dann aus)

Die kann ich zerstreuen:

Mit „höheren Positionen“ ist nicht zwangsläufig Abitur und/oder Studium gemeint, es kann sich auch um Sachbearbeiter im Büro handeln.

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Anfreunden sollten wir uns doch vor allem mit der Überlegung, dass die Rentenversicherung vom Wesen her eine Versicherung ist.

Das bedeutet, dass -theoretisch -zwischen der Einzahlung (Beitragszahlung) und der Ausschüttung (Rente) möglichst kein Defizit zu Lasten der Einzahlung entsteht.

Der Rentner muss also - statistisch - zu Zeiten seiner Einzahlungsjahre so viel eingezahlt haben, dass dass, was er ausgezahlt bekommt - statistisch - seine Einzahlungen nicht übersteigt.

Wenn nun das Verhältnis zwischen Beitrags- und Rentenzeiten sich zu Gunsten der Rentenjahre (unter Berücksichtigung des Verhältnises des Auszahlungssatzes zum Einzahlungssatz) verschiebt, muss entweder der Beitragssatz steigen - oder die Rentenjahre reduziert bzw. die Beitragsjahre steigen - oder der Rentensatz sinken - oder eine Mischung aus allem/vielem dieser Elemente.

Es gibt also im Wesentlicen 4 Elemente, an denen geschraubt werden kann, um das Nullsummenspiel zu erhalten.

Wenn Du die Beitragsjahre also fixierst (und damit die Rentenjahre im Verhältnis dazu verlängerst), dann ist die Frage, welche(n) Parameter Du alternativ dafür anpasst?

Den Rentensatz kürzen? Da gibt es genauso einen Aufschrei wie bei der Ausweitung der Beitragsjahre…

Derzeit ist es übrigens bereits so, dass die Rente schon quersubventioniert werden muss aus Steuermitteln - ein Teil davon ist der Tatsache geschludet, dass wir die Wiedervereinigung u.a. finanziert haben, indem wr die Rentenkasse geplündert haben, die damals noch einen Überschuss generierte) - vieles davon ist aber einfach auch der Tatsache geschuldet, dass wir imer älter werden, und somit der alte Quotient aus Beitrags- und Auszahlungsjahren sich deutlich verschoben hat - zu Lasten des Inputs

Ich vermisse bei aller Kritik an der Überlegung der Abschaffung der Rente nach 45 Jahren ein schlüssiges Gegenkonzept, wo die dadurch ausfallenden Beiträge kommen sollen - das nervt mich so an dem Beitrag des Heute-Journals mit der Ministerpräsidentin - sie spricht von einer „Gerechtigkeitslücke“ durch die Abshaffung der 45 Beitragsjahrgrenze - und verliert kein Wort darüber, wo das Geld herkommen und welche „neue Gerechtigkeitslücke“ dadurch aufgemacht werden soll.

Die Frage geht auch an Dich, wenn Du diese Abschaffung nicht für richtig oder gar ungerecht bewertest.

Der Begriff „Gerechtigkeit“ ist an dieser Stelle m.E. sehr heikel, da - s.o. ein Blick nach Frankreich ausreicht - dass die Gerechtigkeit refional unterschiedlich bewertet wird - für die Franzosen ist es bereits eine „Gerechtigkeitslücke“ von dort 35 Beitragsjahren auf unsere 45 Beitraaagsjahre raufzugehen - ist hier also der Gerechtigkeitsbegriff eine Frage des regionalen Status Quo? Ich finde es rel. befremdlich, so zu argumentieren.

Sachbearbeiter als „höhere Position „ zu bezeichnen ist schon sehr zweifelhaft.

So kann man natürlich Statistiken manipulieren.

Was sollen denn dann im Büro Positionen sein die nicht höher sind? Schreibzimmer und Büroboten gibt es nicht mehr.

Eine Versicherung versichert gegen Umstände, die hoffentlich nicht eintreten.

Insofern ist die Rentenversicherung nur dem Namen nach eine Versicherung, da der „Schadensfall“, also die Rente, in der Regel eintritt.

Und da das Rentensystem die finanziert die gerade Rente beziehen und die Beiträge nicht zurückgelegt/investiert werden, sollten alle in die Rentenversicherung. Denn ein Beitragszahler in die Rentenversicherung hat genauso viel, oder wenig, mit dem jetzigen Rentenbezieher zu tun wie der, der nicht in die Rentenversicherung einzahlen muss.

Wenn es eine Versicherung wäre, müssten die Beiträge mit steigendem Alter massiv steigen, weil die „Schadenshäufigkeit“ im Vergleich zu den Beitragsjahren stark steigt. Dem hat man dadurch Rechnung getragen, dass man bei wenig Beitragszahlung eben eine geringere Rente bekommt.

Ansonsten sind meine Vorschläge genau das was du von mir haben willst. Das dies alleine wahrscheinlich nicht ausreicht ist klar. Aber es würde in die Richtung gehen

Ist doch gar nicht so.

Wie hoch ist heute das durchschnittliche Alter in dem angefangen wird in die Rentenversicherung einzuzahlen? Dann 45 Jahre drauf, schon bist du in etwa beim heutigen Renteneintrittsalter. Von mir aus können die notwendigen Beitragsjahre auch über die Zeit nach oben angepasst werden. Die Kernforderung ist, dass wer früher anfängt einzuzahlen (meist Berufe die eher körperlich anstrengend sind) auch früher in Rente gehen kann. Muss er aber nicht.

Egal was getan wird um die Rentenversicherung zu sichern, es wird einen Aufschrei geben.

Das Widerspricht dem Prinzip der deutschen RV. Die Rentner sollen auch an dem Produktivitätsfortschritt teilhaben. Die Balance zwischen Einzahlungen und Auszahlungen in absoluten Zahlen wird nicht angestrebt. Man käme der Sachen näher, wenn man die Anteile am BIP in Deckung bringt. So etwas ähnliches wird ja mit den Rentenpunkten angestrebt.

das ganze Gefasel von Gerechtigkeit geht mir auf den Zeiger.
Hier ist wieder ein Beispiel dafür, dass gar nicht mehr gefragt wird, ob und wie etwas funktioniert, sondern es wird mit der Gerechtigkeitskeule der Vorschlag plattgemacht, der einem nicht gefällt.
Das ist völliger Wahnsinn.

Es gibt keine „gerechten“ Lösungen für das Rentenproblem.
Es gibt nur solche, die funktionieren und solche, die nicht funktionieren.
Aber diese Frage spielt in der politischen Diskussion kaum eine Rolle.
Zuviele Leute leben in einer Fantasiewelt, in der egal ist, was der Taschenrechner oder der Kontostand oder die Demografie oder andere Fakten sagen.

Irgendjemand aus der SPD kritisierte kürzlich, dass die Reformen viele Arbeitnehmer vor den Kopf stoßen würden. Wenn das das entscheidende Kriterium ist, können wir den Betrieb einstellen.
Jede Reform, die ihren Namen verdient, wird viele Leute vor den Kopf stoßen.

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Ich sehe das mit den 45 (oder auch mehr) Jahren weniger unter dem Gesichtspunkt der Gerechtigkeit, sondern der tatsächlichen Umstände. Wenn jemand z. B. mit 16 angefangen hat auf dem Bau zu arbeiten und dort auch sein Arbeitsleben verbringt, ist er oft körperlich gar nicht in der Lage bis 67 oder 70 zu arbeiten und wird Frührentner. Bei jemanden der bis knapp 30 studiert ist das oft nicht der Fall. Mit 70 kann man noch eher einen z. B. Bürojob machen als z. B. auf dem Bau zu arbeiten. Warum nicht diesem Umstand gerecht werden und den „Sonderfall“ Frührente damit reduzieren und die die können länger Arbeiten zu lassen. Das es auch andere oder gemischte Lebensläufe gibt ist klar. Aber wie du schreibst: Man kann es nicht jedem recht machen. Wer früher in Rente gehen will, soll das mit entsprechenden Abzügen tun können.

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Das liegt doch nahe.
Nicht viele werden 45 Jahre auf dem Bau oder in der Pflege durchhalten.
Das sind Phantomfiguren, die die SPD und die Gewerkschaften erfinden, damit sie ein „Argument“ haben.

101631.pdf (780,4 KB)

nur etwa jeder siebte (westdeutsche) Dachdecker, der bereits mit
30 Jahren im Dachdeckerhandwerk tätig war, in der Branche noch weitere dreißig Jahre
(oder länger) – und damit bis in ein rentennahes Alter hinein – beschäftigt ist, zeigt zum
einen, dass die Abwanderung aus der Branche hoch ist und zum anderen, dass die Abwan-
derung bereits deutlich vor Erreichen eines rentennahen Alters erfolgt

Sie wechseln vorher den Beruf oder bekommen BU-Rente, eben wie sie körperlich kaputt sind, vermute ich. Denen hilft die Rente nach 45 Jahren nichts.

Diese Zusammenhänge kann man schnell herausfinden.
Warum diskutieren wir über sowas überhaupt?
Klar, weil die CDU im Osten Wahlpanik hat.
Aber das Anbiedern an die AfD hilft ihr hier nicht:
wenn die Rentenreform nicht zustande kommt oder nichts bringt, wird sie auch geschlachtet.
Denn: Jede Regierung wird „versagen“"

Ich habe ichts gege die Idee, dass, wer früher anfängt einzuzahlen, auch früher in Rente gehen kann - allerdings müssen die Beiträge dann reichen, um die Zeit zwischen Renteneintrittsalter und Rentenaustrittsalter (Tod) zu decken. Bedeutet: Entwder dürfen die Leute erst später in Rente gehen, um die Rentenzeit gleich zu lasen - oder es müssen mehr Jahre eingezahlt werden, um auch mehr Jahre etwas rauszubekommen. Das ist die Logik hinter der Überlegung, dass die eingezahlten Beiträge die Auszahlungen nicht unterschreitenFür 2 Jahre Lebenserwartungsverlängerung müsste jeweils ein Jahr länger eingezahlt werden bzw. erst ein Jahr später in Rente gegangen werden. Während aber die Lebenszeit stetig anstieg, haben wir das Renteneintrittsalter bzw. die Beiträge nicht angehoben - es ist klar, dass das irgendwann gegen die Wand läuft.

Es wird sehr schnell plausibel, wenn man die Zeitachen etwas mehr verschiebt.

Manstelle sich vor, die durchschnittliche Lebenserwartung würde plötzlich, weil man ein Mittel gegen alle Krebsarten gefunden hat (und sie es nur durch gezielte Geneingriffe), und die Lebenserwartung würde auf 120 steigen. jezt wäre die Zeit der Ausbidung bie 25, dann würde man 45 Jahre arbeiten (und in die Rentenkasse einzahlen), und wäre dann im Durchschnitt 50 Jahre in Rente - wie soll das bei den derzeitigen Beiträgen funktionieren? Da hilft es auch nicht, darauf zu verweisen, dass der Bauarbeiter nach 45 Jahren nicht mehr weiter schwer körperlich arbeiten kann - denn auch er wird dann im Schnitt 120 und wäre 50 Jahre in Rente -wen er immer noch 48% seines letzten Bruttogehalts zuzüglich der jedes Jahr an den durchschnittlichen Lohnzuwachs angepassten Erhöhung seiner Rente kriegen will, muss er aber in den 45 Beitragsjahren viel einzahme (ca.55%, wenn mich meine mathematische Intuition nicht im Stich lässt :slight_smile: Hinzu kommen dann noch Krankenversicherung etc …

Die Steigende Lebenserwartung muss eine ANpasung der anderen Parameter zwingend nach sich ziehen.

Daher nochmal die Frage: welche Parameter würdest Du an Stelle der hier diskutierten Einzahlungsdauer-Erhöhung denn anpassen, damit das Zahlenspiel wieder aufgeht?

Wir brauchen hier sicher eine Lösung, denn wenn jemand nicht mehr kann, dann kann er eben nicht mehr - und ihn dann in die Sozialhilfe abzuschieben, ist sicher nicht der Weisheit letzter Schluss.

Wenn es aber so ist, dass die meißten, die nach 45 Beitragsjahren vorzeitig in Rente gehen, mehrheitlich gar nicht die sind, auf die das zutrifft (vgl. den Link von @Kalo ) dann entfällt das Argument zumindest für alle, die noch arbeiten können.

Hie sind also andere Lösungen gefragt…

Dann wir von 45 auf 46,47,…… angepasst und die Zeiten ohne Einzahlung weniger berücksichtigt.

Wer das nicht schafft, geht eben in Frührente wie heute auch. Das sind aber dann weniger als heute, weil davon mehr durch das neue System da schon in Rente sind.

Wer es schafft arbeitet länger. Wer nicht will, geht mit Abzügen.

Wichtig ist, dass das Renteneintrittsalter an denn Beitrag zur Rentenversicherung gekoppelt ist und nicht am Lebensalter, was erst mal nichts mit der Rentenversicherung zu tun hat.

Wer z. B. bis 30 studiert und in der Zeit nichts zur RV beiträgt, arbeitet eben z. B. bis 75……bis er abschlagsfrei in Rente gehen kann. Wer trotzdem früher mit Abschlägen geht, kann das meist eher verkraften weil das Einkommen auch höher war.

Das glaube ich Dir sogar! :rofl::rofl:

Stelle Dir vor, es gibt tatsächlich Menschen, die haben einen höheren Gerechtigkeitssinn wie Du.

Ich weiß nicht, ob Du als selbständiger (?) Advokat und Sesselhocker überhaupt Rentenbeiträge eingezahlt hast, jetzt sollen natürlich alle anderen auch bis zum „Sankt-Nimmerleins-Tag“ und bis zum Umfallen arbeiten (Sarkasmus).

Aber das ist doch genau das Konzept, das vorgeschlagen wurde - diejenigen, die vorher mit 45 Beitragsjahren aufhören konnten, können das eben zukünftig mit 48 Jahren - und die die erst mit 30 angefangen haben, eben mit 78… Wir verschieben damit einfach die Abeitsdauer um die Zeit, die wir länger leben (ausgenommmen vielleicht denen, die nicht mehr können).

Das ist für einen Freiberufler, der seine Rete selbst planen muss, schon immer so gewesen. Ich kenn einige, die inzwischen merken, dass sie doch lieber noch ein paar Jahre dranhängen, weil sie eher mit Mitte 80 und nicht mit Anfang 80 kalkulieren (müssen?! :thinking:, bis wohin das Ersparte reichen muss und zudem das längere Ende in Folge der zunemend „Baufälligkeit“ auch noch länger etwas teurer werden könnte …

Ich glaube kaum, dass sich deswegen unter Freiberuflern und Selbstständigen hier eine „Gerechtigkeitsdiskussion“ stellt…

Dafür ist eigentlich das Instrument der Erwerbsminderungsrente vorgesehen. Details kenne ich aber nicht.

Ich denke auch, dass man vielleicht noch mehr als bisher individuelle Unterschiede beachten sollte. Es ist z.B. nicht einzusehen, dass gutsituierte Rentnerinnen noch eine extra Mütterrente bekommen. Könnte man die nicht nur bei niedriegen Renten auszahlen anstatt die mit der berühmten Gießkanne allen Müttern zu geben?

Hab ich schon mal geschrieben, diese Regel spielt in einem umlage-finanzierten System keine wirkliche Rolle. Das individuelle Gleichgewicht zwischen früheren Einzahlung und heutigen Auszahlungen spielt zwar aus Gerechtigkeitsüberlegungen eine Rolle, auf die Kassenlage der RV hat es aber keinen direkten Einfluss. Da geht es nur um das monatliche Gleichgewicht zwischen aktuellen Einzahlungen und Auszahlungen

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Aber genau um dieses Gleichgewicht ging es mir - nicht um den individuellen Ausgleich - so gesehen fehlt bei meiner Aussage nur das „statistisch“. Ich denke aber, wir sind uns einig. Die Rentenkasse kann nicht, wenn sie nicht defizitär sein will, mehr als Rente auszahlen, als sie als Beiträge einnimmt.

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so ist es. und dahinter müssen alle schönen gerechtigkeitsgefühle zurückstehen.
von gerechtigkeit alleine kann niemand die miete zahlen.