Heißt? „Hitzetote“ ist durchaus ein statistisch signifikat belegbarer Begriff als Kausalzusammenhangsdarstellung zwische Hitze und Tote?
Statistik sagt grundsätzlich nichts über Kausalität aus. Gleichzeitig sind die Kausalzusammenhänge zwischen Hitze und Blutdruck / Atemsuffizienz / Stoffwechsel / … sehr gut bekannt. Ein Kriegstoter ist ja auch nicht nur jemand, der eine Kugel in den Kopf bekommen hat, sondern auch Menschen die unter Trümmern begraben wurden / auf der Flucht an Erschöpfung gestorben sind / … Statistisch lässt sich gut ermitteln wieviele Menschen „mehr“ als sonst gestorben sind. Der logische Schluss „sie wären ohne das Ereignis nicht gestorben“ ist da naheliegend und statistisch zulässig. Welches Ereignis in der Kalenderwoche 26 zu der Übersterblichkeit geführt hat, sagt die Statistik selbst auch nicht - aber soviele kommen da eben nicht in Frage.
Das RKI hat laut eigener Darstellung bei der Veröffentlichung der Zahlen die bestehenden Unsicherheiten schon berücksichtigt und entsprechend konservativ abgeschätzt. Die genannte Zahl der „Hitzetoten“ ist also als „mindestens soviele, vermutlich mehr“ zu verstehen. Hier die entsprechende Pressemitteilung des RKI: RKI - Meldungen und Pressemitteilungen - Neuer Wochenbericht zur Hitzemortalität
Und Covid?
Aus deinem Link:
Die Hitzeeinwirkung führt sehr selten unmittelbar zum Tod, in den meisten Fällen ist es die Kombination aus Hitzeexposition und bereits bestehenden Vorerkrankungen (u.a. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Lungenerkrankungen und Nierenerkrankungen), die zum Tod führt. Daher wird Hitze auf dem Totenschein dann nicht als die zugrunde liegende Todesursache angegeben und wird daher in der Todesursachenstatistik nicht sichtbar. Das Ausmaß an hitzebedingten Sterbefällen wird mit Hilfe von statistischen Methoden durch den Vergleich der Anzahl von Sterbefällen in Sommerwochen mit und ohne Hitze bestimmt. Im ersten Wochenbericht für Kalenderwoche 25 hatte das RKI rund 800 hitzebedingte Todesfälle geschätzt
Muss den die Politik wirklich für alles verantwortlich sein?
Kommen die Betreiber von Pflegeheimen, Krankenhäusern etc. oder die Privatleute nicht von alleine drauf, dass sie was tun müssen?
In Südostasien haben sehr viele eine Klimaanlage ohne das dies vorgeschrieben ist.
da wo der Staat die Leistung und Finanzierung reglementiert, ist er selbstverständlich auch in der Verantwortung die Standards vorzugeben. Da wo mit klimatisierten Räumen Geld verdient wird (Einzelhandel, Hotels) klappt das ja auch hierzulande ganz gut mit der Ausstattung.
Pflegeheime: sind zwar privat betrieben, werden aber indirekt über Staatsgelder (Rente + Sozialhilfe ) finanziert. Heimbetreiber geben daher nur Geld für Extras aus, wenn der Staat das gesetzlich vorschreibt.
Krankenhäuser: hier gilt das selbe wie für Pflegeheime, da diese über Krankenkasse finanziert werden.
Ich vermute, dass alle rein privaten Pflegeheime und Krankenhäuser, die nur Privatkunden nehmen, inzwischen auch über Klimaanlagen verfügen, weil sonst ihre gut situierte Kundschaft nach den Gesetzen der freien Marktwirtschaft einfach in ein anderes, klimatisiertes Heim umsiedeln würde.
@XXXX wir haben beide gleichzeitig geantwortet
wobei es ja erstmal schon eine Hilfe wäre, wenn diese Einrichtungen einige Aufenthaltsräume mit mobilen Klimaanlagen runterkühlen würden, anstelle eines kompletten Umbaus für ein ganzes Gebäude.
Standards sind Mindeststandards. Die kann man gerne übertreffen. Es schreibt ja auch niemand vor, wie bequem die Stühle im Wartebereich sein müssen. Es gibt ja auch schon Klima-Anlagen bzw. Geräte in Einrichtungen. Es liegt dann wohl nicht an fehlenden Standards.
Schlimm, dass es wohl ohne Zwang vielfach nichts passiert.
Die Preise der Pflegeheime sind nicht reglementiert, nur der Anteil, den die Pflegeversicherung übernimmt. Die gibt es in Südostasien eher nicht.
Es gibt keine 2-Klassen Pflegeheime. Alle Pflegeheime, egal ob staatlich oder privat betrieben verlangen einen Eigenanteil. Die Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung.
sind höchst ineffizient und für Pflegeheime höchstens eine absolute Notlösung
Natürlich gibt es das. Wenn du viel Geld hast kannst du dich als Selbstzahler in einer Seniorenresidenz einmieten, deren Kosten weit über den staatlichen Sätzen liegt.
Besser eine Notlösung, als gar keine Lösung. Solarstrom haben wir ja an Hitzetagen genug um die Dinger zu betreiben.
Du denkst in den falschen Begriffen. Es gibt nicht die Unterscheidung zwischen Selbstzahler und Kassenzahler, oder was immer du vermutest.
Es gibt Sätze in der Pflegeversicherung je nach Pflegestufe und je nach Preisen des Heims muss man mehr oder weniger zuzahlen. Aber zuzahlen muss man immer.
Für die meisten Endverbraucher ist er trotzdem nicht billiger. Deswegen spielt die Effizienz durchaus eine Rolle.
Naja, die Politik muss (neben akuter Krisenbewältigung und andereer Aufgaben) immer dann tätig werden, wenn der Auftraggeber (=der Wähler) das so haben will.
Nehmen wir an, die Temperaturen steigen weiter (weil wir immer noch „viel dafür tun“, den Treibhauseffekt weiter anzuheizen, statt Emissionen genügend zu senken, und nicht zuletzt, weil der „Bremsweg“ des Klimawandels ca. 1 Jhd. beträgt), und die Besucher der Bewohner von Altenheimen werden immer öfter damit konfrontiert, dass ihr Eltern/Großeltern oder anders irgendwie Verwandten wochenlang in ihren Zimmern bei für sie „nicht gerade zuträglichen“ 28°-30° (oder noch höheren Temperaturen) sitzen, was großen unmittelbaren Einfluss auf ihre Befindlichkeit und vielleicht auch mittelbar auf ihre Sterblichkeit hat, dann könnte es sein, dass die Angehörigen mehrheitlich vom Gesetzgeber eine Anhebung der Standards fordern. Darum müsste sich der Gesetzgeber dann kümmern, wobei er durchaus dann immer noch zu dem Schluss kommen könnte, dass das über mögliche staatliche Quersubventionen nicht refinanzierbar wären.
Bei einer Umlage ohne staatliche Subvention müsste die Umrüstung und die steigenden Energiekosten dann letztlich doch von den Angehörigen und/oder von den Heimbewohnern zusätzlich fiananziert werden.
Was, wenn das aber die Mehrheit nicht leisten kann?
Oder - noch schlimmer - wenn die meisten Angehörigen diese Zusammenhänge gar nicht kennen, und den Tod ihrer Ahen als „unvermeidbar“ hinnehmen? (Das ist ein generelles Problem insbesondere mit dem Klimawandel).
Ob und in wieweit die Politik hier also Verantwortung übernehmen muss, entscheiden letztlich die Wähler …
Ich vermute das nicht, ich hab das studiert …
Selbstzahler = Einkommen und Vermögen liegen so hoch, dass das Sozialamt nicht zuzahlen muss.
Ja, von der eigenen Rente bleibt einem Heimbewohner ein gesetzlicher Barbetrag (das sogenannte Taschengeld) von monatlich 152,01 Euro. ( § 27b SGB 12 Notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtungen)
Übersteigen die Pflegeheimkosten das monatliche Einkommen (Rente + Vermögen) + Pflegesatz der Pflegeversicherung, werden die restlichen Kosten vom Sozialamt übernommen ( § 61 SGB 12) Es werden aber nur „Angemessene Kosten“ übernommen (= unbestimmter Rechtsbegriff)
Eine starre bundesweite Obergrenze gibt es nicht, stattdessen prüft das Sozialamt die Angemessenheit im Rahmen der „Hilfe zur Pflege“ an Hand von regionalen Pflegesatzvereinbarungen und ortsüblichen Sätzen, die regional nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) genehmigt wurden und im Rahmen der ortsüblichen Kosten für Unterkunft und Verpflegung liegen.
Wer monatlich aber mehr als ca. 2500 Euro aus Vermögen oder Einkommen hat, kann sich auch in einer Seniorenresidenz einmieten, die deutlich kompfortabler ist, als ein Pflegeheim für arme Rentner, bei denen das Soziialamt im Rahmen der ortsüblichen Kosten zuzahlt.
In Hamburg oder München kann Betreuung, Wohnen und Essen in einer Seniorenresidenz auch gut mal 4000 Euro monatlich kosten. Hinzu kommen ggf. die Pflegekosten. Und natürlich investieren diese Heime dann auch in Klimaanlagen für ihre Selbstzahler, denn die Konkurrenz schläft nicht.
Du irrst also. Es gibt auch eine 2-Klassengesellschaft bei Pflegeeinrichtungen.
Die Heime, die von Rentnern mit ergänzender Sozialhilfe leben und einer Kostengrenze unterliegen, optimieren ihren Gewinn durch Einsparungen bei Verpflegung, Personal und Ausstattung. Man kann sie nur durch Heimgesetze zur Anschaffung von Klimaanlagen zwingen.
Die Heime, die von reichen Selbstzahlern leben, müssen sich dagegen um die Leute kümmern, um Gewinne zu erzielen. Dazu gehört u.A. auch eine Zimmerausstattung mit Klimaanlage.
Das ist jetzt wieder etwas vollkommen anderes.
Dem Heim, vom Pflegeheim bis zur Seniorenresidenz und alles dazwischen und darüber hinaus, ist es vollkommen egal, wer die Kosten bezahlt. Die machen keinen Unterschied zwischen Selbstzahlern, Zuzahlern und Sozialzahlern. Nur darum ging es.
Wenn das Sozialamt die Heimkosten übernehmen wird, wird es natürlich darauf achten, dass es keinen Luxus finanziert, der über die Grundbedürfnisse hinausgeht. Das ist bei Bürgergeldempfängern auch nicht anders.
Ich irre nicht, es gibt keine 2 Klassen, es gibt aber einen Mindeststandard, den das BVerG und das Sozialamt definieren. Darüber hinaus gibt es sehr viele Klassen, wie bei fast allem. Wer viel zahlen kann, bekommt Luxus.