Merz-Regierung will Hausbesitzer mit Pflichtversicherung schützen

In der Hamburger Hafencity sieht es regelmäßig so aus:

Und trotzdem baut man noch immer weiter … denn man kann Gebäude (und ganze Stadtviertel) auch so bauen, dass sie Hochwasser standhalten - in Hamburg bis mindestens 7,30 Meter.

Was macht man mit Gebieten die von Erdbeben, Bergrutsch, Waldbrand, Sturm, … bedroht sind? Das alles wird in Zukunft häufiger und extremer werden. Schon heute kennen unsere Baustandards Anforderungen dafür - die Statik für ein Gebäude in einem Erdbebengebiet muss entsprechend anders ausgelegt werden als anderswo (siehe DIN EN 1998-1/NA - 2023-11). In meinen Augen sind da zunächst mal die kommunalen Baubehörden gefragt, darauf zu achten, dass solche Anforderungen auch konsequent umgesetzt werden (auch für Bauen in Überschwemmungsgebieten). Ein generelles Bauverbot halte ich für unpraktikabel und auch unnötig.

Auch eine Pflichtversicherung halte ich für falsch. Gebäude die unter wirtschaftlichen Bedingungen nicht versicherbar sind, sollten nicht der Allgemeinheit zur Last fallen, sondern der Eigentümer ist gefordert sein Eigentum zu sichern. Eine Pflichtversicherung macht da Sinn, wo die Allgemeinheit durch das Eigentum gefährdet wird (z.B. Kfz-Haftpflicht), aber nicht wo nur das Eigentum selbst gefährdet wird.

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Das ist am Problem komplett vorbei argumentiert. Was wenn der Eigentümer sein Eigentum nicht sichern kann (im Ahrtal wäre das kaum möglich gewesen) und nicht versichern will und dann auf Staatshilfe, die regelmäßig nach Fluten kommt, baut?

Da anscheinend immer noch nicht verstanden wird, was eine Pflichtversicherung bewirkt:

  1. Der einzelne Hauseigentümer ist gegen Schadereignisse innerhalb einer Solidargemeinschaft versichert, es findet also eine Risiskoverteilung innerhalb der Gruppe der Immobilieneigentümer statt
  2. Der Preis der Versicherung entspricht dem Risisko, also auch der Wahrscheinlichkeit eines Flutereignisses. Das bewirkt, dass Häuser in stark gefährdeten Gebieten und dort, wo eine bauliche Vorsorge nicht möglich ist, unwirtschaftlich werden. Damit wird sich Neubebauung oder Wiederaufbau in Hochrisikozonen erledigen
  3. Der Steuerzahler wird entlastet
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Das ist doch nur sinnvoll, wenn es tatsächlich keine „Versicherung“ im Allgemeinen gibt - dazu gehört auch die immer wieder einspringende Steuerzahlerversicherung.
Allerding wäre mal zu kalkulieren, was den Steuerzahler wirklich teurer kommt - langfristige Mietunterstützung und auch Sozialunterstützung an Standorten, wo Leute gebraucht werden, die dort längere Zeit Geld verdienen, bevor die Katastrophe kommt, und sie von der Gemeinschaft unterstützt werden müssen - oder gleich dauerhafte Unterstützung ohne diese für die Gesellschaft auch positive Zeit der Einzahlung…
Ich bin leider kein Volkswirtschaftler, der das abschätzen könnte :frowning:

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es ist übrigens bei den Juristen umstritten, ob man für den Wiederaufbau eines durch Hochwasser zerstörten Hauses überhaupt eine Baugeehmigung bekommt.
Denn eigentlich darf man in sog. festgesetzten Überschwemmungsgebieten nicht bauen.
Die einen sagen, dann geht es eben nicht, soll der Eigentümer woanders bauen.
Die anderen sagen, dass man unter dem Gesichtspunkt des Bestandsschutzes den Wiederaufbau an derselben Stelle genehmigen solle.
Es kann also sein, dass der Wiederaufbau an der fehlenden Baugenehmigung scheitert.
Das würde das Problem nach und nach zahlenmäßig verringern.

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Das erscheint zwar zunächst als in sich schlüssig; ich hatte jedoch bereits angeführt, dass man den Bürgern z. B. im Falle einer Bombenentschärfung auch nicht die Entscheidung überlässt, ob sie im gefährdeten Bereich ausharren oder nicht. Gerade in solchen von gelegentlichen Sturzfluten betroffenen Arealen ist jede Genehmigung für eine Neu- oder Wiederbebauung unverantwortlich. Etwas anders mag es dort aussehen, wo man lediglich mit einem allmählichen Anstieg des Wassers rechnen muss und eine akute Gefährdung weitgehend ausgeschlossen werden kann. Aber auch hier täte der Amtsschimmel gut daran, sein „O. K.“ zu verweigern. Jede erhalten gebliebene und neu gewonnene Retentionsfläche trägt dazu bei, das Risiko für die verbleibenden Bestandsbauten zu senken. Und auch für ihre Bewohner. Angesichts der Todesopfer von 2022 im Ahrtal und unlängst auch in Texas mag ich einfach nicht über eine solche finanzielle Lenkungswirkung als vorrangiges Instrument nachdenken.

Und doch habe ich in den letzten Jahren einige Online-Petitionen gegen einen solchen gefährlichen Unfug mitgezeichnet. Wie so etwas in unserem wohlgeordneten Deutschland möglich sein kann. ist mir rätselhaft.

Der Vergleich hinkt nicht nur, er geht auf zwei Krücken. @lawandorder hat dazu bereits alles Nötige geschrieben: Merz-Regierung will Hausbesitzer mit Pflichtversicherung schützen - #44 von lawandorder

Wenn du in allen „Risikogebieten“ Bauverbote erteilen und Umsiedlungen vornehmen willst, können wir gleich auf den Mars auswandern. Du machst immer noch den Fehler, binär zu denken, dabei es gibt ein Spektrum an Gefährdungshöhen. Das bildet sich durch unterschiedliche Risikoprämien der Versicherer sehr gut ab.

Da vermengst du zwei Dinge: finanzielle Folgen und Personenschäden. Letztere lassen sich nur durch ein gut funktionierendes Warnsystem vermeiden. Daran hat es im Ahrtal und in Texas gemangelt.

ich glaube dass die versicherung positive auswirkungen hätte.
die versicherungen würden die risiken im einzelfall ermitteln und bewerten, vermutlich gründlicher als die behörden. mit etwas glück könnten so bewertungsverfahren und datenbestände entstehen, die sehr nützlich sind, für planungen, vorsorgemassnahmen etc.

Ich habe hier länger nicht mitgelesen und das heute nachgeholt.

Eine kleine Zwischenbemerkung: Ich danke allen Beteiligten für diese informative und sachliche Diskussion. Mein Standpunkt zu diesem Thema hat sich durch Lesen eurer Beiträge leicht gewandelt:

  • Einer Pflichtversicherung mit einer Risikostaffelung, macht ja die Risiken eher ersichtlich. Z.B. würde das in meiner Straße bedeuten, dass der Versicherer nach Rückstauklappen im Haus fragt und entsprechend den Tarif auswählt.
  • Bauen in echten Überflutungsgebieten muss aufhören. Ob die Versicherungstarife dabei helfen, weiß ich aber nicht.
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Das Leben ist voller Risiken und endet zu 100 % tödlich. Der Undertaker kriegt letztlich alle in die Kiste. Dass einem mal ein Flugzeug aufs Haus fallen kann, lässt sich nicht verhindern, Vielen anderen Risiken kann man durchaus durch eigenes Verhalten wirksam begegnen. Wie kommst du eigentlich darauf, mir eine binäre Denke zu unterstellen? Wenn ein Haus weggeschwemmt wurde, ist es sehr wahrscheinlich, dass es beim nächsten Mal wieder passiert. Bleibt es im Wesentlichen erhalten, kann man durchaus hoffen, dass es die nächste Flut auch übersteht. Ich will keineswegs flächendeckende Umsiedlugen, sondern nur für die akut Gefährdeten. Und die Neubauwilligen müssen keineswegs auf den Mars auswandern. Es gibt in Deutschland zahlreiche weitgehend sichere Gebiete. Andere Risiken als Überflutung sehe ich kaum. Eventuell könnte sich in der Eifel demnächst wieder einige vulkanische Aktivität entfalten.

Nein! Ich warne davor, eine solche Zwangsversicherung als sanftes Ruhekissen zu betrachten. Die nützt dir überhaupt nichts, wenn du in der reißenden Flut inmitten von Trümmern um dein Leben kämpfst. „ein gut funktionierendes Warnsystem“ ist ganz sicher wichtig und notwendig. Unabhängig davon ist es jedoch ratsam, in einem sicheren Areal zu nächtigen - ob festes Haus oder Pfadfindercamp. So berechtigt auch die Forderung sein mag, dass Politiker und Behörden ihren Job machen - verlassen sollte man sich nicht darauf.

Bebauung in Retentionsflächen wird nach Möglichkeit vermeiden. Wir haben einen Segelflugplatz mit Hangars und Schulungsgebäude in einem solchen Gebiet. Bei Starkregen werden alle Flieger abtransportiert.

Du gibst selbst Beispiele:

Es gibt in Deutschland Gebiete mit unterschiedlichen Überflutungswahrscheinlichkeiten, von weitgehend sicher bis hoch gefährdet. Die kann man nicht in zwei Töpfe werfen (Bauen erlaubt bzw. verboten), das machst du aber immer wieder und bietest kein Konzept an, das diesen unterschiedlichen Gefährdungsstufen Rechnung trägt.

Versicherungspflicht ist das bessere Wort. Oder bezeichnest du die KfZ-Haftpflicht auch als Zangsversicherung? Und wirklich niemand betrachtet die als sanftes Ruhekisten. Wie kommst du darauf?

Und du fragtest, wieso ich dein Denken als binär bezeichne? Es gibt nicht nur die Sturzfluten, oft laufen einfach nur ein paar Keller voll.

Dann schlage ich mal folgende Gefährdungsstufen vor:
0 - Keine erkennbare Gefährdung
1 - Etwas Wasser im Keller - ist aber noch mit Gummistiefeln begehbar
2 - Keller weitgehend vollgelaufen
3 - Etwas Wasser im Erdgeschoss - ist aber noch mit Gummistiefeln begehbar
4.- Erdgeschoss weitgehend vollgelaufen
5 - Etwas Wasser im 1. Obergeschoss - ist aber noch mit Gummistiefeln begehbar
6 - 1. Obergeschoss weitgehend vollgelaufen - oder aber Sturzflut, die das 1. Erdgeschoss weitgehend unter Wasser setzt und einzelne Gebäude mit sich reißt.

Ist also bei Stufe 6 eine Neu- bzw. Wiederbebauung verantwortbar? Ist eine solche bei Stufe 5 noch sinnvoll? Die Antwort überlasse ich dir und den geneigten Mitlesern selbst.

Eben das wollte ich mit meiner etwas ausführlichen Auflistung verdeutlichen. Hatte ich aber schon mit mal mit einem Beispiel aus dem familiären Umfeld angeführt. Und auch, dass die sicher nicht geringen Versicherungskosten in einem vernünftigen Verhältnis zu dem tatsächlichen Schaden stehen sollten. Soviel zu Sturzfluten und vollgelaufenen Kellern.

Am gestrigen Sonntag war „Steuerzahlergedenktag“. Bis dahin musste der Durchschnittsbürger für seine Steuern und sonstigen Abgaben malochen. Dafür habe ich zwar Verständnis; es bleibt jedoch die Frage: „Wie gehen Staat und Co. mit den vereinnahmten Geldern um?“ Wären die ehrlichen und vorsorglichen Bürger bei einer solchen neuen Pflichtversicherung nicht wieder einmal die Dummen? Und was die Autohaftpflicht angeht - Brille putzen und noch einmal nachlesen! Die ist nämlich dafür dass DU als Geschädigter zu deinem Geld kommst und dir der Gerichtsvollzieher nicht lapidar mitteilen muss: „Bei dem war leider nichts zu holen!“

Dabei geht es aber nur ums Geld. Ist zwar auch nicht unwichtig, denn ohne Moss ist bekanntlich nichts los, aber das eigentliche Risiko, um das es bei diesem Thema gehen sollte, ist die Gefahr für Leib und Leben. Nasse Füße kann man schon mal in Kauf nehmen. Wenn es einem jedoch bis zum Hals steht, wird’s echt kritisch. ,

Naja,wer ist den der „Geschädigte“ bei einer Flutkatastrophe - wenn der Steuerzahler nicht einspringen würde, hättest Du recht, dass der Überflutete allein der Geschädigte wäre - der Sinn der Pflichtversicherung ist, das Du als Geschädigter (Steuerzahler) nicht feststellen musst, dass bei dem Überfluteten leider nichts zu holen war, um seinen Unterhalt selbst zu bestreiten - da sind wir wider bei der Frage der gesellschaftlichen Solidarität.
Die Idee der Versicherung ist, dass die Solidargemeinschaft nicht einspringen muss - wenn das in Deiner Betrachtung sowieso mit eingepreist ist, dann ist ie Pflichtversicherung in der Tat völlig überflüssig - das ist also „nur“ eine Frage des Gselscahftsmodells.

Die Antwort sollten wir besser den Betroffenen überlassen.

ich verstehe es nicht mehr. Ich schreibe mir die Finger wund, um zu erklären, dass bei einer Versicherungspflicht die Steuerzahler gerade nicht die Dummen wären, und jetzt kommst du wieder mit dieser Aussage.

Also, wenn du keine neuen Aspekte beitragen kannst, lassen wir die weitere Diskussion besser.

Ist das nicht die grundsätzliche Frage bei allen Pflichtversicherungen?
Ist nicht der, der einen sehr umsichtigen und sehr passiven Fahrstil hat, bei einer KFZ-Haftpflicht „der Dumme“, weil er statistisch mehr einzahlt, als er „raus“ bekommt.
Ist nicht die Rentenversicherung ebenfalls „dumm“, weil - wer das Geld privat anlegt, i.d.R. deutlich höhere Renditen erzielen kann?

Die Erfahrung hat gezeigt, dass viele nicht genügend Engagement an den Tag legen, um hinreichend Vorsorge zu treffen.
Und es gibt nun Bereiche, bei denen die Gesellschaft überein gekommen ist, das individuelle Risiko über eine im weitesten Sinne solidarische Pflichtversicherung abzudecken (auch bei der Krankenversicherung, die für Arbeitnehmer ebenfalls verpflichtend ist.

Die Diskussion, ob nicht doch zu viele die „Dummen“ sind, muss natürlich geführt werden - es ist aber nicht per se so.

Wichtig ist bei der Fragestellung dieser Hausbesitzer-Pflichtversicherung, ob zu erwarten ist, dass die Umweltschäden so zunehmen, dass aufgrund der Vielzahl der zu erwartenden Umweltschäden an Häusern eine solidarische Pflichtversicherung für die Gesellschaft langfristig die billigere Variante ist.

Eine andere Möglichkeit wäre - theoretisch - den Staat oder die EU (oder die Weltgemeinschaft) als betroffener Hausbesitzer zu verklagen, da diese Gremien durch zu hohe Grenzwerte die Katastrophen erst ausgelöst haben, und somit in die Haftung zu nehmen wären.
Prinzipiell wäre das nach dem Verursacherprinzip (auch eine Gesellschaft als ganzes könnte die „Ursache“ für entstehende Schäden sein) - das scheitert aber a) am Willen der Allgemeinheit, für ihren überbordenden Lebensstil und deren Nebenwirkungen die Verantwortung zu übernehmen - und auch daran, dass die Katastrophen statistisch nur „wahrscheinlicher“ werden, und somit nur noch ein statistischer Ursache-Wirkungs-Zusammenhang besteht…

Aber Fakt ist, dass die Schäden bzw. deren Behebung - z.B: durch den Klimawandel - noch nicht eingepreist ist (z.B. in die fossilen Brennstoffe, die demnach dramatisch teurer wund die möglichen Einnahmen für den Schadensfall zurückgelegt werden müssten.
Wenn man sich den prognostizierten Meeresspielgelanstieg der nächsten 150 Jahre ansieht, dann wäre es gut, für die gigantischen Summen, die fällig würden, um die Benelux-Länder entweder vor der dauerhaften Überflutung zu schützen oder/und die bevorstehenden Massenumsiedelungen zu finanzieren, jetzt einen Puffer zu schaffen, der von denen finanziert werden müssten, die immer noch fossile Energieträger mittel- oder unmittelbar verwenden.
Leider bislang Fehlanzeige - und die Gelder der CO2- und anderer Abgaben werden meines Wissens noch nicht mal vollumfänglich für Klimaschutzmaßnahmen verwendet (zugegeben, ich habe das nicht im Detail recherchiert…:frowning:

Nein, ich habe einen hohen Schadensfreiheitsrabatt.

Aber generell, egal welche Versicherung, ich zahle gerne und bin froh, wenn ich sie nicht in Anspruch nehmen muss. Egal ob Pflicht oder nicht.

Außerdem gehört es zum Prinzip der Versicherung, dass viele weniger „herausbekommen“ als sie einzahlen. Eine Versicherung ist keine Geldanlage.

ich persönlich widerspreche Dir da gar nicht - aber es gibt viele, die das anders sehen.
Wir haben bei uns in der WEG z.B. Leute, die lieber eine gefüllte Rücklage (jenseits des Gesetzlichen) haben, und andere, die sagen, ich lege mein Geld so lange gewinnbringend an, bis es dann tatsächlich brauche, um eine „WEG-Katastrophe“ zu beheben (z.B. eine kaputte Heizung, oder eine ungeplante TG-Dach-Sanierung).
Eine unserer Nachbaranlagen musste kürzlich für 500.000 € eine Sanierung durchführen lassen - da wäre es natürlich gut gewesen, sie hätten jedes Jahr eine Rücklage von 50.000 gebildet - habe sie aber nicht, weil sie lieber in Urlaub gefahren sind… Jetzt gibt es eine üble Sonderumlage, die sich einige (die nicht in Urlaub gefahren sind) leisten können - andere wiederum nicht - und da es keinen Staat gibt, der ersatzweise aushilft. Sehr schwierig.
Und wer hätte schon damit rechnen müssen, dass so was passiert :thinking:

Bei uns ist das kurz diskutiert worden - aber warum sollte so was bei uns passieren? Wir fahren auch lieber in Urlaub - wird schon gut gehen …

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Das ist nicht unbedingt eine andere Sache. Es kommt auf die Art von Risiko an. Die Alltagsrisiken, die mit einer hohen Wahrscheinlichkeit jeden mind. einmal treffen, kann man selber durch Rücklagen ausgleichen. Beispiel für letzteres wären die immer wieder angebotenen Geräteversicherungen, die man beim Kauf abschließen soll.

Finanziell existentielle Risiken sollte man aber absichern.

Wo die Grenze liegt, ist individuell verschieden.

Boah ey, das müssen aber Urlaube gewesen sein!

Die Anlage existiert seit 25 Jahren - 50.000/25 = 2000 €/Jahr → das ist eher ein „billiger“ Urlaub (im Schnitt 3 Personen vorausgesetzt)

Du hattest formuliert: