Hier an der Stelle ein Auszug, der wieder zum Thread passt. Also ganz ohne Völkerrecht und Vereinte Nationen wäre es bestimmt noch schlechter gelaufen - also war es doch besser so!
Und das sind nur UN-Resolutionen und keine Abkommen und Verständigungen, die auch nach dem Muster der Klügere ist besser als der Stärkere stattfanden.
Übersichtstabelle: Erste Arbeitsauswahl zentraler Resolutionen
| Resolution | Jahr | Konflikt / Kontext | Typ (Ceasefire / Mission / Gewaltmandat) | Wirkungseinschätzung |
|---|---|---|---|---|
| 54 | 1948 | Arabisch‑israelischer Krieg 1948 | Ceasefire | Eher direkter Beitrag zu Feuerpausen |
| 73 | 1949 | Arabisch‑israelischer Krieg 1948/49 | Waffenstillstand / Armistice | Direkter Beitrag zur Beendigung aktiver Kampfhandlungen |
| 186 | 1964 | Zypern | Friedensmission (UNFICYP) | Indirekter, aber anhaltender Beitrag zur Kriegsverhütung |
| 242 | 1967 | Nahost nach Sechstagekrieg | Politischer Rahmen, Truppenrückzug | Indirekter Beitrag (Grundlage vieler späterer Abkommen) |
| 338 | 1973 | Jom‑Kippur‑Krieg | Sofortiger Ceasefire + Verhandlungen | Direkter Beitrag zur Beendigung des Krieges |
| 435 | 1978 | Namibia / Südafrika | Friedensplan + UN‑Mission | Wesentlicher Beitrag zum Ende des Konfliktes |
| 598 | 1987 | Iran–Irak‑Krieg | Ceasefire + Vermittlung | Zentrale Grundlage für Kriegsende (indirekt, aber stark) |
| 687 | 1991 | Golfkrieg (Kuwait–Irak) | Waffenstillstands‑ und Abrüstungsregime | Direkter Beitrag zum Ende der offenen Kampfhandlungen 1991 |
| 743 | 1992 | Jugoslawien (Bosnien/Kroatien) | Friedensmission (UNPROFOR) | Gemischt; begrenzte, aber teils stabilisierende Wirkung |
| 814 / 837 | 1993 | Somalia | Friedensmission UNOSOM II, Gewaltmandat | Umstrittene Wirkung, begrenzte Konfliktbeendigung |
| 940 | 1994 | Haiti | Gewaltmandat zur Wiederherstellung der Demokratie | Direkter Beitrag zur Vermeidung breiterem Bürgerkrieg |
| 1244 | 1999 | Kosovo‑Krieg | Ceasefire‑Rahmen + Internationale Präsenz (KFOR/UNMIK) | Direkter Beitrag zur Beendigung des Krieges |
| 1270/1315 | 1999/2000 | Sierra Leone | Friedensmission (UNAMSIL) + Übergangsjustiz | Wesentlicher Beitrag zum Ende des Bürgerkriegs |
| 1291 | 2000 | DR Kongo | MONUC‑Mandat (Peacekeeping) | Indirekter Beitrag zur Beendigung/Begrenzung der Kriege |
| 1590 | 2005 | Sudan (Nordsudan – Südsudan) | UNMIS zur Umsetzung des Friedensabkommens | Indirekter Beitrag zur Umsetzung des Kriegsendes im Süden |
| 1701 | 2006 | Israel–Hisbollah (Libanon) | Ceasefire + verstärktes UNIFIL‑Mandat | Direkter Beitrag zur Beendigung der Kampfhandlungen 2006 |
| 1973 | 2011 | Libyen | Flugverbotszone, Schutz von Zivilisten (Gewaltmandat) | Umstritten; beendete eine Phase, leitete aber neuen Konflikt ein |
| 2118 | 2013 | Syrien (Chemiewaffen) | Abrüstungsvorgaben, kein voller Waffenstillstand | Sehr begrenzter, eher indirekter Effekt auf Kriegsdynamik |
| 2149 | 2014 | Zentralafrikanische Republik | Friedensmission (MINUSCA) | Indirekter Beitrag zur Eindämmung großflächiger Gewalt |
Kurzbewertungen ausgewählter Resolutionen
Frühe Nahost‑Resolutionen: 54 (1948) und 73 (1949)
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Resolution 54 (1948):
Inhalt: Forderte einen sofortigen Waffenstillstand im Arabisch‑israelischen Krieg 1948 und drohte mit Maßnahmen bei Nichtbefolgung.
Wirkung:-
Direkt: Mehrere Feuerpausen wurden tatsächlich eingehalten, auch wenn der Krieg insgesamt bis 1949 dauerte.
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Einschätzung: Eher direkter Beitrag zur Unterbrechung der Kampfhandlungen, aber nicht alleinige Ursache für das Kriegsende.
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Resolution 73 (1949):
Inhalt: Begrüßte die Armistice‑Abkommen zwischen Israel und seinen Nachbarstaaten und schuf einen Rahmen zur Überwachung.
Wirkung:-
Direkt: Die Abkommen markierten faktisch das Ende des offenen Kriegs 1948/49.
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Einschätzung: Direkter Beitrag zur Beendigung der offenen Kriegsphase, in Kombination mit bilateralen Armistice‑Verhandlungen.
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Zypern: Resolution 186 (1964)
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Inhalt: Einrichtung der UN‑Friedensmission UNFICYP zur Verhütung weiterer Kämpfe zwischen griechischen und türkischen Zyprioten und zur Beruhigung der Lage.
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Wirkung:
- Indirekt: UNFICYP hat keinen politischen Endstatus geschaffen, aber über Jahrzehnte größere Kriege und Eskalationen verhindert, insbesondere zwischen Griechenland und der Türkei als NATO‑Mitgliedern.
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Einschätzung: Starker indirekter Beitrag zur Kriegsverhütung, weniger zur Konfliktlösung im engeren Sinne.
Nahost nach 1967: 242 und 338
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Resolution 242 (1967):
Inhalt: „Land für Frieden“ – Rückzug israelischer Streitkräfte aus besetzten Gebieten, Anerkennung der Souveränität aller Staaten in der Region.
Wirkung:-
Indirekt: Kein unmittelbares Ende eines Krieges, aber Grundlagentext für spätere Friedensverträge (z. B. Ägypten–Israel, Jordanien–Israel).
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Einschätzung: Indirekter, langfristiger Beitrag zur Beendigung und Vermeidung weiterer interstaatlicher Kriege in der Region.
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Resolution 338 (1973):
Inhalt: Sofortige Einstellung der Feindseligkeiten im Jom‑Kippur‑Krieg und Aufnahme von Verhandlungen auf Basis von 242.
Wirkung:-
Direkt: Trug maßgeblich dazu bei, dass die Kampfhandlungen 1973 beendet wurden und direkte Verhandlungen begannen.
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Einschätzung: Klar direkter Beitrag zur Beendigung des Jom‑Kippur‑Krieges, in enger Verknüpfung mit US‑sowjetischer Diplomatie.
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Entkolonialisierung / Südliches Afrika: 435 (Namibia) und 435‑Umsetzung
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Resolution 435 (1978):
Inhalt: Umfassender Plan für einen Waffenstillstand, Abzug ausländischer Truppen und freie Wahlen in Namibia unter UN‑Aufsicht.
Wirkung:-
Indirekt, dann direkt: Die Umsetzung verzögerte sich, aber 435 bildete den maßgeblichen Rahmen für den späteren UN‑Einsatz (UNTAG) und die formale Beendigung der militärisch geprägten Besatzungssituation in Namibia 1989/90.
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Einschätzung: Wesentlicher Beitrag zur Beendigung dieses langjährigen Konfliktes, aber im Zusammenspiel mit regionalen Vereinbarungen (z. B. Abzug kubanischer Truppen aus Angola).
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Iran–Irak‑Krieg: Resolution 598 (1987)
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Inhalt: Forderung nach sofortigem Waffenstillstand, Rückzug auf die international anerkannte Grenze, Gefangenenaustausch, Verhandlungen.
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Wirkung:
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Indirekt, dann stark: Der Krieg endete 1988; 598 war der zentrale völkerrechtliche Rahmen, auf den sich beide Seiten letztlich beriefen, nachdem sich die militärische Lage gewandelt hatte.
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Einschätzung: Sehr starker indirekter Beitrag zur Beendigung des Krieges; politischer Druck + Kriegsmüdigkeit beider Seiten waren zentral.
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Golfkrieg 1990/91: Resolution 687 (1991)
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Inhalt: Legte die Waffenstillstands‑ und Abrüstungsbedingungen nach der militärischen Vertreibung des Irak aus Kuwait fest (Abrüstung, Waffeninspektionen, Grenzfragen, Sanktionen).
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Wirkung:
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Direkt im engen Sinn: Markierte formal das Ende des internationalen bewaffneten Konflikts zwischen der Koalition und Irak.
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Langfristig: Schuf aber ein Spannungsfeld, das später u. a. für den Krieg 2003 politisch instrumentalisiert wurde.
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Einschätzung: Direkter Beitrag zur Beendigung des konkreten Krieges 1990/91, ambivalente Langzeitfolgen.
Balkankriege: 743 (UNPROFOR) und verwandte Resolutionen
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Resolution 743 (1992):
Inhalt: Einrichtung von UNPROFOR in Jugoslawien zur Sicherung von Waffenstillständen und „Schutzzonen“.
Wirkung:-
Gemischt: In einigen Gebieten trug die Mission zur Begrenzung und zeitweisen Eindämmung der Gewalt bei; in anderen (z. B. Srebrenica) scheiterte sie tragisch.
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Einschätzung: Begrenzter, teils lokaler Beitrag zur Gewaltreduktion, kein klarer „Kriegsbeender“.
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Kosovo: Resolution 1244 (1999)
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Inhalt: Forderte nach einem Ende der Gewalt, regelte den Abzug jugoslawischer/serbischer Truppen, die Stationierung einer internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) sowie eine Interim‑Verwaltung durch die UN (UNMIK).
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Wirkung:
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Direkt: Markierte das Ende der Bombardierungen und der offenen Kriegshandlungen in Kosovo 1999.
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Langfristig: Schuf einen Rahmen, der größere erneute Kriege verhinderte, auch wenn der politische Status umstritten blieb.
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Einschätzung: Direkter Beitrag zur Beendigung des Kosovo‑Krieges, plus dauerhafte Konfliktbegrenzung.
Westafrika: Sierra Leone (1270/1315) und Liberia (mehrere Resolutionen)
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Sierra Leone – Resolution 1270 (1999) u. a.:
Inhalt: Einrichtung und späterer Ausbau der UN‑Mission UNAMSIL zur Unterstützung des Lome‑Friedensabkommens, Entwaffnung, Demobilisierung.
Wirkung:-
Direkt/indirekt: In Kombination mit britischer Militärintervention und regionalen Kräften trug UNAMSIL maßgeblich zur Beendigung des Bürgerkrieges und Stabilisierung bei.
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Einschätzung: Wesentlicher Beitrag zur Kriegsbeendigung, wenn auch nicht allein.
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Liberia – verschiedene Resolutionen (z. B. 1509, 1521):
– Ähnliches Muster: Mandatierung von Friedensmissionen und Sanktionen, die zusammen mit regionalen Truppen und Verhandlungen zum Ende der Bürgerkriege beitrugen.
DR Kongo: Resolution 1291 (2000) und Folge‑Mandate
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Inhalt: Erweiterung und Konkretisierung des Mandats von MONUC zur Überwachung des Waffenstillstands, später mit robusteren Elementen.
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Wirkung:
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Indirekt: Die Kriege im Kongo wurden eher über Abkommen (Lusaka u. a.) und regionale Dynamiken befriedet; MONUC/MONUSCO halfen, Eskalationen zu verhindern und Abkommen umzusetzen.
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Einschätzung: Indirekter Beitrag zur Beendigung/Begrenzung sehr komplexer Konflikte.
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Sudan/Südsudan: Resolution 1590 (2005)
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Inhalt: Einrichtung von UNMIS zur Unterstützung des Comprehensive Peace Agreement zwischen Nord‑ und Südsudan (Überwachung, Schutz, Umsetzung).
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Wirkung:
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Indirekt, aber zentral: Das Ende des Bürgerkrieges zwischen Nord und Süd wurde primär durch das Abkommen besiegelt; die UN‑Mission trug dazu bei, dass es umgesetzt und nicht sofort wieder aufgekündigt wurde.
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Einschätzung: Wichtiger indirekter Beitrag zur Sicherung des Kriegsendes.
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Libanon: Resolution 1701 (2006)
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Inhalt: Forderte ein sofortiges Ende der Feindseligkeiten zwischen Israel und Hisbollah, verstärkte das Mandat von UNIFIL und regelte die Stationierung libanesischer Streitkräfte im Süden.
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Wirkung:
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Direkt: Legte den Rahmen für den Waffenstillstand fest, der den Krieg 2006 beendete.
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Langfristig: Die Front blieb angespannt, aber ein erneuter großer Krieg blieb bislang aus.
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Einschätzung: Direkter Beitrag zur Beendigung des Krieges 2006, plus andauernde Konfliktbegrenzung.
Libyen: Resolution 1973 (2011)
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Inhalt: Schutz der Zivilbevölkerung, Flugverbotszone, „alle notwendigen Maßnahmen“ – faktisch Mandat zur militärischen Intervention.
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Wirkung:
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Kurzfristig: Trug zur Beendigung der unmittelbaren Offensive des Regimes bei und veränderte die Kriegsdynamik zugunsten der Aufständischen.
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Langfristig: Führte nicht zu stabilem Frieden, sondern zu neuen Gewaltzyklen und Staatszerfall.
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Einschätzung: Umstritten: Beendete eine Phase des Konflikts, aber nicht den Krieg als solchen; keine klare „Friedensresolution“.
Zentralafrikanische Republik: Resolution 2149 (2014)
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Inhalt: Einrichtung von MINUSCA mit robustem Mandat zum Schutz der Zivilbevölkerung und zur Stabilisierung.
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Wirkung:
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Indirekt: Half, die weitere Eskalation in einen noch umfassenderen Krieg zu begrenzen und bestimmte Gebiete zu stabilisieren; der Konflikt ist aber nicht vollständig beendet.
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Einschätzung: Indirekter Beitrag zur Konfliktbegrenzung und Verhinderung totaler Eskalation.
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Was man aus dieser ersten Auswahl für deine Ausgangsfrage ziehen kann
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Deutlich wird:
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Es gibt zahlreiche Resolutionen, die klar mit Ceasefires oder Friedensmissionen verknüpft sind und in vielen Fällen direkt (Jom‑Kippur‑Krieg, Kosovo, Libanon 2006, Golfkrieg 1991, Namibia, Namibia/Iran‑Irak) oder indirekt (Zypern, Sierra Leone, Liberia, Kongo, Sudan) zur Beendigung oder Verhinderung von Kriegen beitragen.
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Es gibt aber auch Fälle, in denen die Wirkung umstritten oder ambivalent ist (Somalia, Libyen, einige Balkan‑Missionen).
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