Sorry, Einwand:
‚Common sense is so common‘ (Voltaire)
bestätigt durch Mark Twain:
“I’ve found that common sense ain’t so common.”
Sorry, Einwand:
‚Common sense is so common‘ (Voltaire)
bestätigt durch Mark Twain:
“I’ve found that common sense ain’t so common.”
Voltaire sprach englisch ?
gerade jetzt leuchtet mir eine Vermögenssteuer ein.
Warum?
wir haben jetzt 20/30/40 Jahre unseren Wolhstand gemehrt indem wir
Das meiste davon wackelt oder ist schon weg.
Durch dieses ziemlich riskante Wirtschaftsmodell sind reich geworden: die Inhaber von Akten und die Eigentümer von Immobilien. Die Preis- und Kurssteigerungen der letzten 10-15 Jahre waren atemberaubend (ich weiß wovon ich rede).
Nix gewonnen haben die, die „nur“ ein Gehalt bekommen, das Lohnniveau hat sich m.W. nicht großartig erhöht.
Jetzt bricht das o.g. Wirtschaftsmodell zusammen und wir müssen den Übergang zu einem neuen System finanzieren und Hilfsprogramme auflegen, bis das läuft.
Wo holen wir das Geld?
Gerechter und sinnvoller wäre es, wenn die, die von dem bisherigen System profitiert haben, was abgeben. Wer 1 Mio. Kursgewinne gemacht hat, der kann auch mal TEUR 50 oder 100 abgeben. Wer in München 2010 ein Reihenhaus gekauft hat für TEUR 400, der kriegt dafür heute ca. TEUR 800-1000. Da ist wirklich Luft drin.
Also gerne Vermögenssteuer. Ich bin dabei.
Alles vor diesem statement hat meine Zustimmung. Und wenn derjenige jetzt die Aktien oder Immos verkauft, unterliegen die Veräußerungsgewinne auch ganz normal der ESt.
Aber die Besteuerung von nicht realisierten Kursgewinnen und Wertsteigerungen ist ein Unding.
Das ist genau das, was die korrupte Biden Administration gerade versucht. Gibts afaik in keinem anderen Staat auf diesem Planeten. Aus Gründen. Ich bin mir sehr sicher, dass das am BVerfG scheitern würde, und gespannt, was in den USA passiert.
Denn was passiert, wenn der Aktienkurs übermorgen dramatisch einbricht oder der Immobilienmarkt?? (Hatten wir alles schon mal).
ich sag ja auch nicht dass man exakt diese wertsteigerungen besteuern soll.
aber dass da vermögen ist von dem die leute was abgeben können.
korrupte biden administration? oh je …
ansonsten verstehe ich deinen einwand nicht so richtig. natürlich kann es immer Kursverluste geben. Aber worauf soll man dann warten? Mit dem Argument kann man jede Besteuerung dauerhaft ausschließen. Das kann’s ja auch nicht sein, wenn ich Aktien im Wert von 1 Million € habe und 50.000 € Steuern zahlen soll, muss ich eben ein paar Aktien verkaufen, was ist daran so schwer? Bei Immobilien ist es komplizierter, aber sagen wir mal so: wer Aktien für 1 Million € und Immobilien im Wert von 1 Million € hat, der hat im Zweifelsfall auch die Möglichkeit irgendwie 50.000 € aufzutreiben um eine Steuer zu bezahlen. Ich glaube nicht, dass das verfassungswidrig ist. nach dem zweiten Weltkrieg haben wir mit dem Lastenausgleich meines Wissens sehr viel drastischer eingegriffen.
wo würdest du denn das Geld her holen, um die laufenden Maßnahmen zu finanzieren? Wenn man danach fragt, gehen alle Türen immer sofort zu, aber es geht halt am Ende keine auf. Außer massive Staatsverschuldung, die dann aber auch wieder keiner gut findet.
pas du tout - aber in Englisch funktioniert das Wortspiel eben besser:
„On dit quelquefois, le sens commun est fort rare“
Page:Voltaire - Dictionnaire philosophique portatif, 6e édition, tome 2.djvu/209 - Wikisource
Zusammen auch und gerade mit den Anekdoten könnte man das Thema zusammenfassen für ein Handout des „Grünes Forum konstruktiv“
https://das-gruene-forum.de/t/gruenes-forum-konstruktiv/996?u=tidowsve
Mir fällt gerade ein: Es wird ja immer wieder das Argument der Doppelbesteuerung aufgeführt, wenn es um Vermögenssteuer geht, oder?
Dabei ist Doppelbesteuerung doch im Steuersystem an vielen Stelle üblich: Einfachstes Beispiel ist die Mehrwertsteuer: Mein Einkommen habe ich ja schon versteuert, warum wird das beim Kauf von 10 Eiern oder eines Ferrari nochmal besteuert? Das ist doch total unfähr! ![]()
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ich sehe dich im supermarkt stehen: „ bitte 10 eier und einen ferrari, nicht einpacken, ich fahr damit nach hause“
Mit der Grundsteuer gibt es doch de-facto schon eine Vermögenssteuer, zumindest für immobile Vermögen. Man hätte die kürzliche Grundsteuerreform eigentlich dazu nutzen können, diese auch sozialverträglicher zu gestalten, zum Beispiel in dem man sie am Flächenverbrauch pro Kopf bemisst … schade, Chance verpasst
Ich halte die Vermögenssteuer auch für keine passende Idee - schon allein aufgrund des bürokrat. Aufwandes.
Wenn man die Schere wieder ein klein wenig schließen möchte, dann gibt es die EST und da insbesondere den Spitzensteuersatz sowie den Wegfall der Abgeltungssteuer.
Erst durch den Abbau der Steuersätze (und den ruinösen internat. Steuerwettstreit) sind die extremen Vermögen der Tech-Elite erst entstanden. Da das Geld für die Staatsausgaben aber trotzdem irgendwo herkommen muss, müssen eben Verbrauchssteuern und EST der unteren Gruppen entsprechend stärker heran gezogen werden.
Und wenn man noch stärker Einfluss nehemn möchte, dann könnte man auch die Erbschaftssteuer heran ziehen - das könnte zwar auch Einfluss auf die Eigentümerstruktur (in der Witschaft) nehmen aber … das könnte man auch besser lösen als heute ( Stundung statt Wegfall der Steuer ).
Unerwünschter, vermutlich.
Wenn ich das Haus meiner Eltern erbe, wieviel zahle ich da aktuell schon?
Da ist er wieder dieser Reflex. In der Zeit stand vor ein paar Tagen auch wieder ein Artikel, der Angst um das Haus der Oma schürte.
Meines Wissens nach (und laut meinem Steuerberater) sind die Freibeträge für selbst genutztes Wohneigentum bei der Erbschaft riesig. Es geht sowohl bei der Erbschaftssteuer als auch bei der Vermögenssteuer um wirklich reiche Menschen. Oder besitzt jemand von euch 100.000.000 Euro?
M.W. gibt es keine Sonderregel nach dem Motto „das Haus meiner Eltern erbe ich immer steuerfrei“.
Du hast einen Freibetrag von TEUR 400 nach jedem Elternteil.
Ob das „riesige“ Beträge sind, lass ich mal dahingestellt.
Wenn das Haus nicht mehr als 800 wert ist, geht es ohne Steuer, vorausgesetzt Deine Eltern sind Eigentümer zu je 1/2.
Ihr müsst es halt so regeln, dass beim Versterben des ersten nicht der zweite Elternteil erbt, sondern gleich Du dessen Hälfte am Haus. Sonst erbst Du vom zweiten alles auf einmal und dann reicht der Freibetrag von 400 u.U. nicht.
Ist das Haus mehr wert als 800, müsst Ihr es zu Lebzeiten zuerst teilweise übertragen und nach 10 Jahren kannst Du den Freibetrag von 400 erneut ausnutzen (dann „müssen“ die Eltern noch 10 Jahre leben …).
Ist ein bisschen Aufwand, aber idR machbar, wenn Ihr nicht gerade ein Schloss habt (oder eine großes Haus in München, da wird es mittlerweile auch eng).
PS: die Bewertung des Hauses ist nochmal ein Thema für sich.
Davon hängt letztlich ab, welcher Wert der Besteuerung zugrunde gelegt wird.
Die Regeln ändern sich zum 1.1.2023, deswegen ist bei den Notaren gerade Panikbetrieb, weil alle noch vor dem 31.12. das Häuschen übertragen wollen.
Die Grünen haben sich noch nicht auf einen Freibetrag für die Vermögenssteuer festgelegt. Die Linken haben sich auf 2 Mio. € geeinigt, und der ursprüngliche Freibetrag der letzten Vermögenssteuer war 120.000 DM. Ich fände es sehr beruhigend zu wissen, über welche Freibeträge wir reden.
Wenn die Inflation so weiter geht, vermutlich eher nicht.
Da fällt mir der Spruch ein „Sei nett zu deinen Kindern, sie suchen dir dein Altenheim aus.“
Ob sich viele Eltern darauf einlassen, auf ihren Erbteil zu verzichten?
Gut.
Ich habe nur mitbekommen, dass die Tochter meiner Cousine eine Wohnung von ihrem Vater geerbt hat und irgendwie 17.000 € Steuer Im Raum standen, ehe klar war, dass sie als Minderjährige höhere Freibeträge hat.
Woher kam diese Zahl?
Das wollen sie nicht. Auch nicht überschreiben und Wohnrecht. Unangenehm, aber nun.
Sie haben ein Berliner Testament und ich gehe erstmal davon aus, dass das Vermögen komplett in die Pflege geht, obwohl beide nicht ins Heim wollen.
?? das wäre mir neu, aber ich bin kein StB
Egal hier.
Sie hat die Wohnung jedenfalls.
In dem ab 2009 geltenden Erbschaftsteuergesetz sieht der Gesetzgeber in § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG eine gänzliche Steuerbefreiung für die Vererbung der selbstgenutzte Immobilien vor. Die Vorschrift lautet:
§ 13 Steuerbefreiungen
(1) Steuerfrei bleiben…
4c. der Erwerb von Todes wegen des Eigentums oder Miteigentums an einem im Inland oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums belegenen bebauten Grundstück im Sinne des § 181 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 des Bewertungsgesetzes durch Kinder im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2 und der Kinder verstorbener Kinder im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2, soweit der Erblasser darin bis zum Erbfall eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat oder bei der er aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert war, die beim Erwerber unverzüglich zur Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken bestimmt ist (Familienheim) und soweit die Wohnfläche der Wohnung 200 Quadratmeter nicht übersteigt.