Das ist doch jetzt Erbsenzählerei. Ich hatte recherchiert, dass es rechtlich gesehen nicht bindend betrachtet wird. Das entsprang nicht meiner Meinung.
Das Völkerrecht ist bindend und wurde mit der Helsinkier Schlussakte von den Sowjets unterzeichnet. Man sollte aber bedenken, für einen diplomatischen Sachverhalt, dass das Völkerrecht niemals von Russland und den Ukrainern, direkt unterzeichnet wurde, wie von den Sowjets in der Helsinkier Schlussakte.
Ich schließe mich da in etwa der Meinung von Friedrich Merz an, wir müssen mit den Verbündeten abgesprochen, die Konfrontation mit ihm suchen, ähnlich wie es der Nato-Doppel-Beschluss seinerzeit tat, der ein Verhandlungsangebot an die UdSSR an die erste Stelle gesetzt hatte - aber nicht an dem wir uns an ihm abarbeiten, sondern in dem wir an ihn die Forderungen stellen.
Dann kann er überlegen, ob er weiter eskaliert oder nicht!
Ich wäre etwas abgeändert zu den Vorstellungen von Merz für einen „umgekehrten Nato-Doppel-Beschluss“, der eine Neuauflage des Alten Doppel-Beschlusses, auf die gegenwärtige Lage angepasst, beinhaltet.
Erklärung: Wir bieten ihm bei Rückzugsbereitschaft aus der gesamten Ukraine, weitreichende Verhandlungen gemäß der Ideen für ein Europa nach dem Krieg an, die bereits der französische Staatspräsident Macron kürzlich gefasst hatte.
Sollte er dem aber nicht zustimmen - kommt die Neuauflage des alten Nato-Doppel-Beschlusses in die Umsetzung, dass wir bei Nichtannahme von Verhandlungen, die Beschränkung der Waffen für die Ukraine aufheben, indem wir „gezielte Angriffe“ auf militärische Ziele in ganz Russland erlauben.