Du bist verpflichtet, ein Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister zu melden. Dein NB wird dir dann - mehr oder weniger schnell - einen Zweirichtungszähler einbauen.
Die Regelungen zu Balkonkraftwerken sind wirklich sehr simpel, die Dinger mittlerweile spottbillig und lohnen sich sofort. Ich kann wirklich nicht verstehen, wieso es da immer noch mehr „Anreize“ wie z.B. einen rückwärts laufenden Zähler braucht. Der betrügt aus meiner Sicht die Allgemeinheit, weil man damit für jede eingespeiste kWh auch noch Steuern und Netzentgelte „zurück bekommt“.
Eher weniger schnell. Es scheint keine Statistik zu geben, aber vermutlich hängen noch sehr viele BKK an Ferarris-Zählern
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Ja bitte, das wäre interessant. Ich hätte vermutet, sie werden als Differenz zwischen eingespeister Energie der Lieferanten und der der gemessenen Verbräuche der Kunden errechnet. Aber vermutlich gibt es auch an den vielen Netzübergängen Messstellen.
In Deutschland werden Netzverluste nicht durch ein einzelnes „Messgerät“ bestimmt, sondern durch eine Differenzrechnung (Bilanzierung). Man schaut sich an, was oben reingesteckt wird und was unten rauskommt.
Hier ist das Prinzip:
1. Die Bilanzierungsmethode
Netzverluste sind physikalisch gesehen Energie, die als Wärme verloren geht (durch den elektrischen Widerstand der Leitungen und in den Transformatoren). Da man nicht an jedem Strommast ein Thermometer hat, nutzt man die Daten der Stromeinspeisung und Entnahme:
P_{Verlust} = P_{Einspeisung} - P_{Entnahme}
Einspeisung: Gemessen an den Kraftwerken und den Übergabepunkten zu Nachbarländern oder anderen Netzebenen.
Entnahme: Gemessen an den Zählern der Endverbraucher (Haushalte, Industrie) und den Übergabepunkten zu untergeordneten Netzen.
2. Messung auf verschiedenen Ebenen
Das deutsche Stromnetz ist in vier Ebenen unterteilt, und auf jeder Ebene wird separat gemessen:
Höchstspannung (Übertragungsnetz): Hier ist die Messung sehr präzise. Da es nur wenige große Einspeisepunkte und Übergaben gibt, lassen sich die Verluste (ca. 1 % bis 2 %) genau erfassen.
Niederspannung (Ortsverteilnetz): Hier wird es schwierig. Da nicht jeder Haushalt einen „Smart Meter“ hat, der Echtzeitdaten sendet, nutzen die Betreiber statistische Standardlastprofile. Die tatsächlichen Verluste werden hier oft erst im Nachhinein bei der Jahresabrechnung exakt ermittelt.
3. Arten der Verluste (Was wird da eigentlich gemessen?)
Die Messungen erfassen zwei Hauptarten von Verlusten:
Ohmsche Verluste (Leitungsverluste): Strom fließt durch Kupfer- oder Aluminiumkabel. Der Widerstand erzeugt Wärme. Je mehr Strom fließt (quadratisch!), desto höher der Verlust (P = I^2 \cdot R).
Transformatorverluste: Auch wenn kein Strom verbraucht wird, „verbraucht“ ein Transformator Energie, um sein Magnetfeld aufrechtzuerhalten (Eisenverluste).
Wer bezahlt das?
Das ist der spannende Teil: Netzverluste sind kein „Diebstahl“, sondern physikalisch unvermeidbar. In Deutschland müssen die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) diese verlorene Energie am Strommarkt nachkaufen, damit immer genau so viel Energie im Netz ist, wie verbraucht wird. Die Kosten dafür werden über die Netznutzungsentgelte auf deinen Strompreis umgelegt.
Interessanter Fakt:
Die Netzverluste in Deutschland liegen insgesamt bei etwa 5 % bis 6 % der transportierten Energie. Das klingt wenig, entspricht aber etwa der Jahresproduktion von mehreren großen Kraftwerken, die nur laufen, um die „Heizung der Leitungen“ zu bedienen.
Bei uns ist die Zählerabteilung da schon hinterher und es geht relaiv fix. Ich gebe aber zu, dass es besonders bei den großen VNB schon etwas länger dauern kann. Meine Vermutung wäre, dass es recht viele BKK gibt, die nicht im MaStR angemeldet werden, sei es aus Unwissenheit oder absichtlich. Das ist aber ganz klar illegal (§8 EEG, Abs. 5a: “Registrierungspflichten nach der Marktstammdatenregisterverordnung bleiben unberührt”) und Betrug. Dafür also auch noch “Werbung machen” halte ich nicht für ratsam.
Zur Frage der Netzverluste: klar gibt es Zähler an den sogenannten Netzkoppelpunkten, also an den Stellen wo das Netz eines unterlagerten Verteilnetzbetreibers an das Übertragungsnetz angeschlossen ist. Und rein theoretisch könntest Du jetzt alle Verbraucher im Netz summieren, alle Erzeuger (incl. Balkonkraftwerke) ebenfalls und schon hast Du die Netzverluste aus der Differenz. Leider geht das aber nicht so einfach, weil der überwiegende Teil der Zähler eben nur einmal jährlich abgelesen wird und das auch noch meist rollierend, also nie alle zum gleichen Stichtag. Die 15 Minuten Werte die Du für die Bilanzierung im Netz brauchst, also für den Marktprozess der sicherstellt, dass stets so viel Energie eingespeist wird wie gerade verbraucht wird, wird für solche Zählpunkte über sogenannte Lastprofile ermittelt. Plump gesagt, wird ein genormtes Verbrauchs- oder Erzeugungsprofil angenommen und mit deinem letztjährigen Gesamtverbrauch multipliziert.
Dieser gesamte Bilanzierungsprozess ist beliebig komplex, und ich bin froh, dass ich mich beruflich hauptsächlich mit dem “echten” (physikalischen) Energiefluss im Netz beschäftigen darf. Das ist deutlich simpler
Das wird technisch über die Netzfrequenz sichergestellt. Dazu bräuchte es gar keine Zähler. Die dienen nur der Abrechnung, bisher einmal im Jahr. Die 15 Minuten-Werte braucht man nur, für zeitlich differenzierte Verträge.
Das ist leider nur ein kleiner Teil der Wahrheit. Ja, auf extrem kurzen Zeitskalen hast du Recht, da läuft das über die Netzfrequenz. Aber beispielsweise die Kraftwerkseinsatzplanung läuft lange vorher und über Bilanzen und Bilanzprognosen. Wenn man damit großflächig „Mist baut“, wie beispielsweise bei der ersten Einführung von Redispatch 2.0 geschehen, dann hat das sehr wohl starke Auswirkungen auf die Systemstabilität.
Also ja, Zähler braucht es zur Abrechnung, aber Energiemengenbilanzierung - die letztendlich auch an Zählern hängen - braucht es sehr wohl zur Netzführung.
Um aber den Bogen zur ursprünglichen Diskussion zu schlagen: dass die Zähler nicht rückwärts laufen dürfen, hat mit der Netzführung nichts zu tun.
Insgesamt finde ich die Gesetzgebung zu Balkonkraftwerken extrem gelungen und erfreulich „un-deutsch“. Sie ist schlank (ein Absatz im EEG), unbürokratisch und ein riesiger Erfolg, auch wenn sie zur Abwechslung eben mal nicht einzelfallgerecht ist. Du tauschst quasi dein Recht auf Vergütung von eingespeister Energie gegen einen schlanken, kostengünstigen und einfachen Prozess. Wenn man unbedingt für die wenige eingespeiste Energie Geld sehen möchte, hindert einen ja niemand daran, das Balkonkraftwerk ganz normal beim NB zu beantragen, genehmigen und von einem eingetragenen Elektriker installieren zu lassen, um dann dreieurofünfzig (wenn überhaupt) im Monat zu kassieren.
Nicht so ganz, weil es ja um ein Projekt geht, welches wir ursprünglich als grüner Kreisverband gestartet haben, und welches jetzt der BUND übernommen hat.
Das hat jetzt überhaupt nichts mehr mit irgendwelchen konkreten Zählern zu tun. Ich verstehe nicht mehr, was du eigentlich darlegen willst. Dass es für das Stromnetz Planungen auf verschiedenen Zeitebenen geben muss, ist ja wohl klar.