Voraussetzungen für AfD-Verbot erfüllt?

Demokratiefeindlichkeit ist im Extremfall das Ziel, die Demokratie abzuschaffen. Aber wie sieht es aus, wenn man demokratische Regeln verletzt?
Ich zähle dazu z.B. Aktionen, die einen Parteitag einer (noch nicht verbotenen) Partei verhindern wollen.
Die Linken stehen da voll dahinter (Pressekonferenz mit Reichinik und einem Vertreter von Widerstand). Bei einem früheren AfD-Parteitag in Essen gab es auch kleinere grüne Gruppen, die dieses Ziel unterstützt haben.
Ist das nicht auch schon etwas Faschismus? Straßenkampf gegen den politischen Gegner?

Eine Partei muss nicht die Demokratie abschaffen wollen, beeinträchtigen reicht aus, wie im Zitat aus dem Grundgesetz steht.

Einzelne Gruppen oder Aktionen reichen aber nicht, dass eine Partei als verfassungswidrig eingestuft wird. Auch das Demonstrationsrecht steht sehr hoch und ist ein wichtiger Teil der Demokratie. Abgesehen von Gewalt muss das der Gegner aushalten. Im Zweifel gilt: Güterabwägung, evtl vor Gericht.

Die Latte für ein Parteiverbot liegt sehr hoch, wie auch die Autoren der Studie gesagt und zur Grundlage ihrer Arbeit gemacht haben.

Etwas Faschismus: Für Faschismus gibt es -mehr oder wenig enge- Definitionen. Straßenkampf ist es nicht, obwohl er als Vorläufer einer solchen Entwicklung vorkommen kann, und vorgekommen ist.

1 „Gefällt mir“

Vorsicht mit dem Begriff. Der nutzt sich schnell ab.

2 „Gefällt mir“

Blick über die Grenze: Auch in Österreich stellt sich die Frage nach Verboten: Republik erfüllt laut brisantem Gutachten antifaschistischen Auftrag nicht - Inland - derStandard.at › Inland
Offensichtlich fehlen aber entsprechende Gesetze, die den Verfassungsauftrag konkretisieren.

1 „Gefällt mir“

Im Thüringer Landtag, im Rechtsausschuss, gab es eine Anhörung zum afd-Verbot. Hier Eindrücke eines der eingeladenen Sachverständigen:
https://m.youtube.com/watch?v=fqBvCvsrrA8.
Ich habe jetzt keine Stellen herausgehoben, es ist unterhaltsam und informativ im Plauderton.