Voraussetzungen für AfD-Verbot erfüllt?

Womit wir einerseits dabei wären, dass es afu de kommunalen Ebene viel leichter ist, den gewählten Vertretern auch noch pers. „näherzubringen“, dass es den Wählenden ein echtes Anliegen ist, dassendlich etwas passiert - auf keiner anderen Ebene ist es so „einfach“ den Wählerwillen durchzuzsetzen - und nun rate mal, woran das am ehesten scheitert? Wahrscheinlich daran, dass die Wähler ihre Repräsentanten viel zu wenig nerven - obwohl es so einfach wäre …
Auf Länderebene ist das bereits unglich schwieriger - wenn Herer Söder bei uns in Bayern beschließt, man müsse die AfD auf der politischen Ebene stellen - dann wir es kein Verbot auf Länderebene geben - auchbi so kleinen Gruppierungen nicht wie die, um dessen Urteil es jetzt ging.

Leider am Geld. Die meisten Kommunen haben keinen besonders großen Spielraum verglichen mit Bund und Land.

Die AfD wird auf kommunaler Ebene gewählt, weil sie als Opposition erzählen kann, dass sie in Regierungsverantwortung mehr tun könnte.

Erst wenn sie das ist, werden es die Wähler merken, dass sie es auch nicht kann.

Gut wäre, dafür zu kämpfen, dass die Kommunen insgesamt mehr von den Steuereinnahmen abbekommen würden, bevor die AfD übernimmt.

Nein - wenn es darum geht, Strukturen zu verbieten, die verfassungsfeindlich sind, dann wird das nicht am Geld scheitern - sondern bestenffalls an Gerichten.
Wenn wir also davon hören, dass eine solche Struktur, da auf der Bundesebene nicht verbietbar, wohl aber mit höchster Warschceinlichkeit Verfassungsfeindlich ist - wer steht dann in dne nächsten 2 Wochen auf der Matte der Kommunal-Abgeordneten, und macht ihnen eindeutig klar, wer hier jetzt gfefälligst seinen Arsch hochkriegen muß, weil es zu senem/ihrem Job gehört?
Ich werde, wenn ich wieder in München bin, das sowohl in unseren KV als auch bei Abgeordnete persönlich adressieren in irgendwelchen Bürgersprechstunden …
gerade auf der kommunalen Ebene hat man gute Chancen, Gehör zu finden.
Ich werde auch auf der nächsten Demo, die ein AfD-Verbot fordert (soll jetzt alle 2 Wochen stattfinden) mich mal erkundigen, ob man dafür auch mal eine Demo organisieren kann - passt direkt zu ihrem Thema.
Also: wer hat vor in den nächsten 4 Wochen mal bei einer Bürgersprechstunde etwas Druck zu machen?

Ich verstehe nicht so ganz, was die deiner Meinung nach tun sollen
(außer die AfD überflüssig zu machen)

Bei der AfD ist es noch kompliziert - ich bezog mich auf das oben erwähnte Verbot der Hammerskins - hier könnte man auf der kommunalen Ebene nun dafür sorgen, das aus dem gescheiterten Verbot auf Bundesebene ein erfolgreiches auf kommunalen Ebene wird. Das mag im AfD Thread vielleicht ein bißchen off topic sein - aber es ist prinzipiell das gleiche, ob es um das QfD-Verbot oder um das Hammerskin-Verbot geht - wir müssen die Verantwortlichen oft genug daran erinnern, dass sie sich damit gefälligst zu beschäftigen haben - im einen fall mag das einfacher sein als im anderen Fall, da das eine auf einer rel. weit entfernten Bundes- das andere aber auf einer kommunalen Ebene abläuft…

Es geht dabei ausdrücklich um das Verbot - diese Strukturen „überflüssig“ zu machen, ist noch mal ql ungleich schwerer!

Wie stellst du dir das vor?
Ich schlage der Fraktion vor, einen Antrag auf Verbot der Hammerskins in unserer Kommune zu stellen?
Dazu müsste ich wissen, ob wir überhaupt Hammerskins in unserer Kommune haben, oder?

schon schon.
aber die Kommunen sind dafür nicht verantwortlich oder zuständig, soviel ich weiß. Bund oder Land können Vereine verbieten. also vorsicht mit den flammenden appellen gegenüber den falschen stellen.

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Inzwischen gibt es dazu Neuigkeiten:

Ich denke, das ist der richtige Weg. Nicht die Partei verbieten, sondern den Feinden der Demokratie das passive Wahlrecht entziehen.
Bis 30.1. kann man dazu noch Stellung nehmen.

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Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zum Eilantrag der AFD gegen die Einstufung als gesichert rechtsextrem durch den Verfassungsschutz:

Vielleicht können die Juristen unter uns das Einordnen? Das wird wohl auch in der Presse geschehen.

Edit: Einordnung zb hier:

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ich habe die 55 Seiten der Entscheidung nur quergelesen,

aber die oben verlinkte Zusammenfassung des Gerichts gelesen.

Die Bewertung ist zwiespältig, in der Tendenz aber natürlich negativ: ein Verbotsverfahren wird dadurch nicht leichter.

Rechtlich muss man ein paar Dinge beachten:

  1. Es ist eine Eilentscheidung, die nur den vorläufigen Zustand bis zur Hauptsacheentscheidung regelt. In diesem Stadium berücksichtigen die Gerichte, ob durch das Aufrechterhalten der angegriffenen staatlichen Maßnahmen dem Betroffenen ein irreparabler Schaden entstünde.
    Wenn das so ist, wird im Zweifel die Maßnahme vorläufig ausgesetzt.
    So ist es auch hier. Würde die Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ fortbestehen, im Hauptsacheverfahren die AfD aber gewinnen, hätte die Partei in der Zwischenzeit ohne Grund erhebliche Nachteile erlitten (zB Probleme ihrer Mitglieder betr. den Beamtenstatus u.ä.).
    Wenn die Sache also nicht völlig eindeutig ist, setzt das Gericht in so einem Fall häufig die mit der Klage angegriffenen Maßnahmen aus, rein aus Vorsicht.

  2. Aber … diese Entscheidung ist sehr (!) ausführlich für eine Eilentscheidung. Das spricht dafür, dass das Gericht seine Meinung auch im Hauptsacheverfahren nicht ändern wird. Ich denke, die haben sich ihre Meinung gebildet.

  3. Gegen die Entscheidung kann (und wird hoffentlich) Beschwerde zum OVG eingelegt werden. Das kann innerhalb relativ kurzer Zeit ganz anders entscheiden.

  4. Allgemein muss man beachten, dass hier nur ein VG entschieden hat. Wie das BVerwG und dann ggf. das BVerfG die Sache sehen, bleibt abzuwarten. Erst dann weiß man, was Sache ist. Aber das dauert halt Jahre, bis dahin kommt die Entscheidung des VG Köln der AfD zugute (es sei denn, das OVG hebt sie kurzfristig auf).

  5. Inhaltlich tue ich mich mit der Bewertung etwas schwer, weil ich von diesem Rechtsgebiet nicht so viel verstehe. Das Gericht legt die Latte für die Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ m.E. sehr hoch. Remigration und die Benachteiligung von Muslimen aus religiösen Gründen stehen im Wahlprogramm, aber dennoch sei nicht ausreichend klar, ob die Partei als solche wirklich in verfassungswidriger Weise bestimmte Gruppen ausweisen möchte. Man fragt sich, was denn noch nötig ist.

    Das Gericht listet diese Dinge auch alle auf, zieht daraus aber keine Konsequenzen, sondern sagt dann zB:

„Denn es ist derzeit noch nicht mit hinreichender Gewissheit dargetan, dass im Fall der
Erlangung politischer Gestaltungsmöglichkeiten durch die Antragstellerin auch weitere
Rechte deutscher Staatsbürger muslimischen Glaubens eingeschränkt oder verkürzt werden
sollen, sodass diese als Staatsbürger zweiter Klasse behandelt würden.“

  1. Für mich klingt das eher naiv. Muss die AfD also einen Parteitagsbeschluss fassen, in dem drinsteht „wir wollen wie folgt gegen die Verfassung verstoßen, wenn wir regieren“ und dann alle Punkte fein säuberlich auflisten ???
    So dämlich wird die Partei nicht sein.
    Diese Betrachtung durch das Gericht macht es ziemlich leicht, unter der Schwelle des gesicherten Rectsextremismus zu bleiben, aber dennoch seine Botschaft beim Wähler zu platzieren.
    Vielleicht sollte bei so einem Verfahren eine Wählerumfrage gemacht werden: glauben Sie, dass die AfD das mit der Remigration und dem Minarettverbot durchzieht, wenn sie regiert?
    Das würde die politische Bedeutung der Äußerungen messen, nicht die formaljuristische.

  2. Andererseits ist die Zögerlichkeit und Vorsicht der Gerichte ja auch nicht unbegründet.
    Man muss sich das ja nur andersrum vorstellen: wenn die AfD regiert, könnte sie ein Verbot der Linken aussprechen, weil die den Sozialismus/ Kommunismus einführen möchte und linksextrem ist. Da findet man vermutlich auch etliche merkwürdige Zitate für.
    Dann ist es gut, wenn die Gerichte das ausbremsen.
    Deswegen sehe ich die Entscheidung des VG Köln nicht nur kritisch.
    Ich erkenne den im Prinzip löblichen „klassischen“ Ansatz.
    Aber ich frage mich, ob dieser Ansatz nicht überholt ist und zunehmend ein Ausdruck von Naivität und fehlendem Mut ist.

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hier noch ein paar Einschätzungen

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Danke.

Es sind ja auch verschlossene Informationen des Verfassungsschutzes nicht vorgelegt worden, und das macht eine Einschätzung von außen noch schwieriger.

Mich wundert auch, dass nur die Positionen zu Migranten und zum Islam bedeutend waren. Ich finde diese Partei in vielerlei Hinsicht gefährlich. Etwa Drohungen gegenüber Journalisten, Richtern/Staatsanwälten, Intellektuellen, und auch die Verbindungen zu ausländischen Regimen. Das letztere dürfte bei den Verschlusssachen sein.

Man kann ja bei den Landesverbänden starten und für ein Verbotsverfahren der Bundespartei auf die Ergebnisse in den Ländern schauen.

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darauf weist correctiv hin

https://email.t-online.de/em/html/mailreadview/getmsg?m=128007591722480410&f=INBOX&pmtpt=html%2Cplain&mtpp=html&ec=1#thema-des-tages

Das Gericht stützte sich bei seiner Entscheidung im Eilverfahren hauptsächlich auf öffentlich zugängliche Äußerungen der AfD – vor allem das Parteiprogramm. Das Gericht formuliert dies so:

„Im Parteiprogramm und in sonstigen Veröffentlichungen oder Äußerungen der Antragstellerin oder ihr zurechenbarer Anhänger finden sich bislang keine eindeutigen Forderungen im Sinne einer allgemeinen rechtlichen Diskriminierung deutscher Staatsangehöriger mit Migrationshintergrund, welche die Gesamtpartei prägen.“
Aus der Begründung des Verwaltungsgerichts Köln zum Eilbeschluss

Was eigentlich dahinter steht:
Die Sache mit dem Parteiprogramm ist der Knackpunkt. Denn eine Partei mit verfassungsfeindlichen politischen Zielsetzungen würde natürlich nicht so ungeschickt sein, in ihr Parteiprogramm zu schreiben, dass sie ebensolche Ziele verfolgt. Schließlich arbeiten für sie auch gewiefte Rechtsexperten.

Was im Parteiprogramm steht, ist also fürs große Ganze zweitrangig (Wenn Sie es ganz genau wissen möchten: Dies ergibt sich zum Beispiel aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, auf das sich wiederum das Münchener Verwaltungsgericht stützte.)

Dann kann man nur hoffen, dass der Verfassungsschutz Infos hat, die die Verfassungswidrigkeit belegen.

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Auf europäischer Ebene tut sich was:

Die europäische Partei ESN, die die AFD und andere stark rechte Parteien umfasst, soll ihre Anerkennung als Partei verlieren, und damit Finanzierung, Infrastruktur etc., da sie nicht (mehr) die europäischen Werte vertritt.

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Genialer Vorschlag: alle Parteien müssen regelmäßig zum TÜV (totale Überprüfung der Verfassungstreue) und wir fangen bei A an. :rofl:

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ja, der ist gut!
Kling ist lustig, aber es steckt häufig auch Substanz dahinter.
Als ich das zum ersten mal hörte, dachte ich mir auch: gar nicht blöd …
Die Känguru-Rebellion ist hörenswert!

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte Gesellschaft für Freiheitsrechte – Wikipedia will morgen ein Gutachten zum Verbot der AFD vorstellen:

Alle reden drüber – wir wollen es wissen! Gutachten zu einer möglichen Verfassungswidrigkeit der AfD - GFF – Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. .

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mit dem Vorbehalt, dass ich nur das Ergebnis und einige Einzelstellen gelesen habe:

Das Gutachten ist beeindruckend.
1570 Seiten Text + nochmal soviel Anlagen.
Es wirkt auf den ersten Blick methodisch sauber und gut strukturiert.
Es wird u.a. sogar angegeben, mit welchem prompt die KI gearbeitet hat. Vorbildlich.
Das Ergebnis ist differenziert. Einige Merkmale der Verfassungswidrigkeit werden bejaht, viele andere ausdrücklich nicht (da hatte ich die Befürchtung, dass die politische Ausrichtung der GFF dazu verleitet, undifferenziert alles für verfassungsfeindlich zu erklären, was die AfD tut).
Die Verfasser scheinen ihr Handwerk zu verstehen, habe mal ein paar der Biographien angeschaut (wikipedia).

Das Gutachten könnte eine große Hilfe sein, wenn jemand den Antrag beim BVerfG stellen will.
Aber wer macht das?

@Dagmar danke für Deinen Hinweis, ich wusste davon nichts

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Ja, die Einschätzung teile ich.

Ich habe mir die Pressekonferenz für das Vorstellen der Studie angeschaut https://m.youtube.com/watch?v=uYQfTGgBFnI . In den ersten 17 Minuten wird sie zusammengefasst. Die Fragen der Journalisten sind auch vernünftig. Dr. Moini stellt sehr klar, dass er die wissenschaftlichen Ergebnisse von den politischen Prozessen trennt und dies auch der Methodik entspricht, die Studie ergebnisoffen durchzuführen.

Interessant find ich auch die zwei Bereiche, in denen der AFD Verfassungswidrigkeit bescheinigt wird: Würde des Menschen und Demokratiefeindlichkeit. Das Papier des Verfassungsschutzes hatte nur den ersten Punkt berücksichtigt.

Da gibt es noch viel mehr, ich werde mal lesen, ich bin neugierig geworden :wink:

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