Verlinken von gesetzeswidrigen Inhalten

WitzelJo 19:36

Also für das Verlinken von Gesetzwidrigen Inhalten in in Deutschland haftet man erst, wenn man darüber Kenntnis erlangt. Siehe z.B. Haftung für Link auf Internetseite mit rechtswidrigem Inhalt | Compliance | Haufe

(bearbeitet)

Dafür reicht es aber nicht, wenn irgend jemand behauptet das sei gesetzeswidrig! Das scheint mir bei den beanstandeten Links bzgl. Varufakis doch sehr zweifelhaft.

Pensionärin 19:44

Aber in dem Thread werden von anderen Nutzern die entsprechenden Links ebenfalls geteilt, sogar von lawandorder in seiner Begründung, warum er flaggt.

ErnstBGi 22:38

die FRage ist, ob die Inhalte dieser Seite gesetzeswidrig sind. Da es den Film auf Youtube gibt und er dort nicht gesperrt wurde, schließe ich daraus, daß der Inhalt nicht gesetzeswidrig ist.

ich würde aber alle drei Tage auf Youtube nachsehen, ob der Film doch gesperrt wird, da er erst vor 6 Tagen eingestellt wurde

lawandorder 23:07

m.E. liegt der Unterschied in der Absicht. Wenn ich mir zB einen strafbaren Inhalt aus YT zu eigen mache, weil ich ihn gut finde, kann das rechtlich problematisch sein (ich drücke das jetzt mal bewusst diffus aus). Wenn ich das zitiere um anderen klarzumachen, dass es strafbar ist und mich inhaltlich distanziere, kann das m.E. nicht strafbar sein.

ErnstBGi 23:14

Wenn du zitierst ist es nicht strafbar, aber wenn man rechtswidrige Inhalte verlinkt, auch wenn sie nur als schlechtes Beispiel dienen, ist es strafbar, weil du ja mit dem Link für die weitere Verbreitung gesorgt hast. In deinem Fall sind die Fotos mit den Zitaten erlaubt, aber die Verlinkung des ganzen Films nicht. Sollte der Film rechtswidrig sein, was ich nicht annehme.

Dagmar 23:31

Auf YT gibt es auch rechtswidriges. Das ist kein Kriterium.

Gabs nicht mal einen thread zum Thema?

WitzelJo 23:33

Das ist alles sehr theoretisch, denn dann müsste ein Teilnehmer des Forums gegen das Forum klagen. Die Beiträge unter Ausland sind im Internet nicht sichtbar. Und ich würde auch vorschlagen, daß das mal die nächsten zwei Jahre so bleibt.

Dagmar 23:38

Bei dieser Art Rechtsverstoß müsste die Polizei nur einen Hinweis bekommen, um dann zu ermitteln.
Ich würde auch strafbare Inhalte nicht hier haben wollen.Steht aber auch in den Nutzungsbedingungen.

lawandorder 23:48

de.wikipedia.org

Zulässigkeit von und Haftung für Hyperlinks | Links auf rechtswidrige oder strafbare Inhalte

Einschränkend ist hier aber im Einzelfall stets zu prüfen, ob sich der Anbieter des Links die strafrechtlich relevanten Inhalte in ausreichender Form zu Eigen macht.“

– Beschluss des Landgericht Karlsruhe vom 23. März 2009, QS 45/09, Rn. 8[17]

aber vieles scheint noch ungeklärt zu sein.
" Eine herrschende Rechtsmeinung zur Haftung für Hyperlinks existiert bisher in Deutschland nicht; die Positionen reichen von der Abrede jeglicher Verantwortung für die Inhalte verlinkter Dokumente bis hin zu einer vollen Haftung für das externe Dokument und eventueller Veränderungen desselben."

WitzelJo 23:58

Also für diesen Präzedensfall, das uns trotz all der Einschränkungen jemand verklagt, investiere ich schon mal 10.000 Euro und der Rest organisiere ich über Crowd-Funding um diesen Mist ein für alle Mal vor dem Bundesverfassungsgericht zu klären. Wie will man z.B. eine Seite wie Pseudomedizinische Therapievorschläge gegen COVID-19-Infektion – Psiram betreiben, wenn man die Schwurbelseinten nicht verlinken darf?

Ich hoffe sehr, das jetzt so langsame die Richter, die keine Ahnung haben, was das Internet ist, in Rente gehen.

ErnstBGi 00:23

Die Schwurbelseiten darf man ja verlinken, die sind nicht rechtswidrig. Und auf YT gibt es nur rechtswidriges, wenn es noch keiner bemerkt hat. Das Urteil von 2009 ist schon lange alter Tobak. " In einem Urteil des Landgerichts Traunstein (30.03.2023, Az. 1 HK O 2790/22) wurde entschieden, dass Webseitenbetreiber für rechtswidrige Inhalte haften, die sie durch sogenannte Inline-Links in ihre Website eingebettet haben." Haftung für Links: Was gibt es zu beachten? | eRecht24

WitzelJo 00:38

Das ist jetzt etwas unglücklich, das dieser Chat so viele Informaitionen enthält: Chats werden nach gewisser Zeit gelöscht. Findet sich jemand der daraus ein Thema macht?

lawandorder 17:48

@ernstbgi das Urteil des LG Traunstein betrifft Wettbewerbsrecht, das LG Karlsruhe Strafrecht. Das kann man nicht gleichsetzen. Bist Du eigentlich Juristin? Das wäre nicht schlecht, wenn wir zu zweit wären