Das Verbandsklagerecht wurde heute von Union und SPD eingeschrenkt. Schon in den letzten Wochen und vorher auf europäischer Ebene werden Umweltverbände durch Konservative stark angegriffen. Es sind immer wieder die selben Vorwürfe, diesmal von Christoph Ploß (CDU) lanciert: Das Verbandsklagerecht würde die deutsche Infrastruktur gefährden und würden misbraucht. Das dem nicht so ist hat eine kleine Anfrage der FDP Fraktion aus dem Jahr 2020 ergeben: z.B. Sind von 255 Klagen gegen Bundesstrassenbauprojekte 11 von Umweltverbänden. Den meisten dieser Klagen wurde gerichtlich recht gegeben. Es wurde also nur geltendes Recht eingeklagt, das als Machtmissbrauch der Umweltverbände zu bezeichnen ist recht respektlos gegenüber der Zivilgesellschaft. Natürlich kann es da auch Missbrauch geben, nur ist das nciht der Grund warum die deutsche Infrastruktur kränkelt.
wie genau soll es denn eingeschränkt werden?
hast Du einen Link zu einem Gesetzentwurf oder zum Kabinettsbeschluss?
Ich habe nichts gefunden.
Manche Klagen der DUH gehen mir auch zu weit, und wenn ich sehe, welcher Aufwand in der Praxis wegen des Artenschutzes getrieben wird, zB bei Windkraftanlagen … das ist manchmal schon ein Investitionshindernis.
Ich würde gerne die Details lesen.
Es ist aber meines Wissens nicht die DUH die stendig pauschal gegen Windkraftanlagen klagt. Manchmal ist natürlich auch der NABU gegen ein konkrretes Projekt, aber eben wenn es naturrschutzfachliche Einwände gibt. Die hauptkläger und verhinderer von Windanlagen (ich sehe das überall auf dem Taunus, im rheingau, …) sind neuformierte Bürgerinitiativen von Leuten denen vorher Umweltthemen völlig egal sind und die aus ideologischen und estetischen Gründen gegen Erneuerbare Erneuerbarer Energieen sind. Offtmals mit CDU Backup oder aus dem Wirrtschaftsministerrium (von Nikolai Ziegler Der oberste Windkraftgegner ist Habecks treuster Beamter )
Ja etwas mehr Statistik wäre sinnig. Derr Nabu behauptet jahr in seine Stellungnahme das er eben genau kein pauschaler Verhinderer von Inffrrastruktur Projekten ist. Und so selten wie Verrbandsklagen sind (weil teuer und wohl überlegt), deckt sich das auch mit meinem Eindruck.
Es ist natürlich toll: Der Sündenbock daffür, das wir technologisch und infrastruckturell Abgehängtsssi s ind , sind die Umweltverbände. Das müsste man wirklcih sehr genau belegen. Hat der Gesetzgebe hier abe nicht. E hat einach gehandelt
Zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz habe ich das gefunden:
”Das Kabinett will den Entwurf für ein Infrastruktur-Zukunftsgesetz verabschieden. Projekte wie der Bau wichtiger Schienen, Autobahnen, Brücken sowie Wasserstraßen sollen künftig im überragenden öffentlichen Interesse stehen und prioritärbehandelt werden – nicht nur bei Engpässen. Bundeskanzler Friedrich Merz spricht von einem „wirklichen Qualitätssprung“. Mit dem Gesetz „ermöglichen wir eine deutliche Beschleunigung und Straffung der Verfahren. Infrastruktur kann schneller gebaut werden“, betont der Kanzler”.”
“Der Kanzler wies zudem auf das Dilemma zwischen Naturschutz und der Notwendigkeit hin, die Infrastruktur zu erneuern.„Naturschutz bleibt wichtig, aber er kann jetzt nicht mehr durch endlose Verfahren dringend notwendige Maßnahmen blockieren“, so Merz. Das Problem werde durch Ausgleichsflächen ausbalanciert. Eine weitere Regelung des geplanten Gesetzes sieht vor, bei der Elektrifizierung von Bahnstrecken künftig schneller voranzukommen. Bei Strecken von unter 60 Kilometern soll dieUmweltverträglichkeitsprüfung entfallen.”
“Durch verschiedene Maßnahmen sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfacht, digitalisiert und erheblich beschleunigt werden. So soll der Artenschutz „standardisiert“ werden. Beim Umweltverbandsklagerecht sind Anpassungen geplant. Die Verbändebeteiligung solle keine „unsachgemäßen Verzögerungen“ verursachen. Gegen Verkehrsprojekte wird oft geklagt.”
Danke für die recherche!! Das mit den Ausgleichsmaßnahmen ist ein riesigen Poblem! Typisch Merz darauf zu verweisen. Das kann nur jemand tun der keine Ahnung und Inteesse am Umweltschutz hat. Wir haben bereits jetzt eine nahe zu kriminel Betügeriche Ausgleichsmassnahmen Wirtschaft am lauen, bei der regelmässig Dinge doppel Abgeechnet werden. Wir haben weder das Personal diese Massnahmen umzusetzen, noch überhaupt geeignete Projekte dafür. Bereits jetzt quellen die Ausgleichsmassnahmen Töpffe über, werden nicht abgerufen und kommen dann anderen dingen wie z.B. wieder dem Strassenbau zu. Ich versuche selbst rregelmässig sinnvolle Umweltpojekte darüber laufen zu lassen. Es ist eine Katastope. Meisten werden Bäume gepflanzt, dann nicht gepflegt damit sie schnell absterben und dann wird 4 Jahre spähter die Ausgleichsmansnahme ncoh einmal getägitg.
Na ja, Du musst ja dann nicht die ganzen LKW’s ertragen, die dann jahrelang stândig durch die kleinen Dörfer fahren.
Eine zukünftige tolle Seenlandschaft entsteht auch nicht von heute auf morgen.
Außerdem sind sehr viele Baggerlöcher im Anschluss abgesperrt und es heißt “Betreten verboten oder auf eigene Gefahr”.
Außerdem ist der Kiesabbau auch ein Eingriff in Landschaft und Umwelt, zumal es zu Verlusten von Ackerland und anderen Lebensräumen kommt, ganz abgesehen auch noch beim Grundwasserschutz.
Er wurde am Freitag um 15.30 an die Naturschutzverbände geschickt.
Ganz toll, wenn man bis Montag 10 Uhr dazu Stellung nehmen darf und sich intern noch abstimmen muss.
Außer in den Äußerungen von Merz konnte ich in keinem der verlinkten Papiere einen Beleg dafür finden, dass das Verbandsklagerecht eingeschränkt wird. Auch nicht in dem Gesetzentwurf. Sucht man in dem Text nach „Verband“ oder „Klage“, findet man keine Regelung zur Änderung des Verbandsklagerechts.
Eine Änderung des UmweltrechtsbehelfsG ist offenbar nicht geplant.
Ist das ganze eine Falschmeldung/ ein Irrtum?
Das war vielleicht wirklich noch nicht alles und es kommt noch etwas nach.
Im Gespräch ist dies anscheinend schon länger, aber man hat es noch nicht angefasst.
Hier ein Artikel aus 2019:
Im gleichen Jahr gab es dazu sogar ein Antrag von der AfD:
Ein Artikel vom April 2025:
“Schwarz-Rot will es Verbänden erschweren, im Namen der Natur zu klagen. Wird im Namen der Entbürokratisierung der Naturschutz einkassiert?”
Oh, ich habe etwas im Koalitionsvertrag gefunden:
“Vereinfachung Infrastrukturvorhaben (Zeile 2122, Seite 66)
Darüber hinaus wollen wir auf nationaler und EU-Ebene eine Reduzierung und Vereinfachung der materiellen Anforderungen an Infrastrukturvorhaben erreichen. Das Verbandsklagerecht vor Verwaltungsgerichten werden wir reformieren, straffen und auf die
tatsächliche Betroffenheit ausrichten. Wir werden es bis auf das europarechtliche Mindestmaß
absenken und durch Initiativen der Bundesregierung auf eine weitere internationale Reduzierung
hinwirken.”
das Ziel ist grds. richtig.
die Ampel hat das für EE-Anlagen schon gemacht (also zB Vereinfachungen und Pauschalisierungen beim Artenschutz), weil diese Anlagen als überragend wichtig eingestuft wurden/werden (wg. Klima).
Wenn man zu dem Schluss kommt, dass auch andere Infrastrukturvorhaben so wichtig sind (Bahntrassen, Brücken, Strassen), dann ist es konsequent, auch da die Verfahren zu vereinfachen und Klagemöglichkeiten so einzuschränken, dass sie nicht zu Verhinderungsinstrumenten werden.
Unser gesamtes Verwaltungs- und Justizsystem ist überkomplex, die Gesetze sind ein undurchsichtiger Verhau, die Genehmigungsverfahren sind überladen, Gerichtsverfahren brauchen Jahre und ihr Ausgang ist häufig nicht vorhersagbar, alles dauert ewig und kostet sehr viel Geld. Ich erlebe das laufend in der Praxis.
Das ist beim Natur- und Artenschutz ähnlich wie beim Datenschutz: das Anliegen ist gut und berechtigt, aber es gibt Auswüchse, die dann auf anderen Feldern zuviel Nachteile haben.
Wie man die Änderungen dann konkret umsetzt, muss man sehen, aber die grds. Richtung stimmt.