Gewinnerzielung als Bürgerpflicht beim Vermieten?

meiner wird nach Gebührenordnung bezahlt, das geht.

Man muss es immer damit vergleichen was man selbst in der Zeit mit anderen Tätigkeiten verdienen kann. Da fällt dein Vergleich wahrscheinlich anders aus als meiner.
Grundsätzlich finde ich, dass die Steuererklärung nur so kompliziert sein sollte, dass sie ein „normaler“ Mensch allein hinkriegen kann, und dass sie zeitnah beabeitet werden kann.
Das sollte für alle Anlagen das Ziel sein.

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Ich hatte schon mal den Ostpreußen mit schwäbischen Wurzeln angeführt, der nach dem Krieg ein ramponiertes MFH erwarb, um sich und seiner Familie ein Zuhause bieten zu können. Wohl wissend, dass es ein Zuschussgeschäft sein würde. Denn in der DDR waren die Mieten staatlich reglementiert. Mit den bekannten Folgen.

In strukturschwachen Gebieten geht es nach dem Motto: „Besser wenig als gar nichts!“ Da ist ein vernünftiger, tatkräftiger und handwerklich versierter Mieter ein echter Glückstreffer, Die Alternative wäre Leerstand (den gab’s in der DDR eher nicht, hier wurde jede Bruchbude vermietet) und Verfall. Aber auch bei einem echten Schnäppchen findet sich oft kein Mieter. Die Kehrseite sind die horrenden Miten in den Ballungsräumen.

Also definitiv nix mit einem symbolischen Euro. :grinning_face_with_smiling_eyes: Knn man ja auch irgendwie nachvollziehen.

Meine Steuerberaterin sagt, würde man alle Steuergesetze, -verodrnungen, etc. ausdrucken und auf einen Stapel legen, wäre der deutsche Stapel höher, als alle anderen der Welt zusammen.
Ich mag das glauben.

Die damalige FDP-Idee mit der Bierdeckelerklärung war top und gerecht. Deshalb kam sie auch nicht.

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Deine Steuerberaterin irrt. Vielleicht solltest du sie wechseln.

Den pragmatischen Auftakt machte vor Jahren ein bekannter deutscher Steuerberater, der mit dem Zollstock in die Bibliothek des International Bureau of Fiscal Documentation in Amsterdam ging, die den größten Bestand an weltweiter Steuerliteratur gesammelt hat. Dort maß er aus, wie viele der gesamten Regalmeter auf Bücher und Zeitschriften entfallen, die sich mit dem deutschen Steuerrecht beschäftigen - er kam auf zehn Prozent. Eine Analyse der elektronischen Bestände ergab später einen Anteil von knapp 15 Prozent.

Die Beratungsfirma PricewaterhouseCoopers (PwC) hat in Studien den Umfang der Unternehmenssteuergesetze in verschiedenen Ländern verglichen: Demnach liegt Deutschland im Mittelfeld und deutlich besser als etwa Großbritannien oder die USA. Ähnliche Ergebnisse zeigen Analysen zu den Steuerbefolgungskosten der Unternehmen und Bürger, also zum Kosten- und Zeitaufwand für Buchführung, Belegdokumentation und Steuererklärung.

Quelle:

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Ich habe auch einen gewaltigen Stapel mit meinen eigenen Steuererklärungen vorzuweisen
Man muss das ja alles aufheben, bis das Finanzamt es abschließend beurteilen kann.

Ich dachte, das mit dem Bierdeckel wäre Friedrich Maerz gewesen… :thinking:
Überdies bezog sich das nur auf die „nackte“ Einkommenssteuer, für die sein Vorschlag damals war, statt der Progression nur 3 harte grenzen des Einkommens zu haben, und jeder raussuchen musste, ob er unter oder über dieser liegt - die Mehrheit hat eben keine große Absetzbarkeit von Kosten, weswegen das Einkommen gemäß einer solchen Tabelle in der Tat sehr einfach kalkulierbar ist.
Ein sehr großer Komplex im Steuerrecht ist aber, was man (zusätzlich) absetzen kann - und wie das mit Steuern bei ausländischen Aktivitäten ist - wenn es also eine Immobilie im Ausland gibt (ein Freund von mir hat eine Holzhütte in Schweden) dann wirds trotzdem kompliziert - oder ein Kollege von mir hat eine zweitwohnung in Österreich, in die er regelmäßig pendelt, weil er sowohl in Österreich als auch in Deutschland Vertriebsgeschäfte macht - wie ist das dann auch mit den Tankbelegen und dem Fahrtenbuch (finden viele auch kompliziert).
Und letzlic ist auch das Beispiel von @Biologin nicht auf einem Bierdeckel „gerecht“ zu kalkulieren, denke ich …

Deswegen mache ich meine ESt-Erklärung auch noch auf “herkömmliche” Art..
Sch…. Digitalisierung!

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Die Kosten des Steuerberaters kannst Du übrigens schon seit einer ganzen Reihe von Jahren nur noch insoweit “steuerlich geltend machen” (= als Werbungskosten von Deinen zu versteuernden Einnahmen absetzen und damit den auf diesen Betrag sonst fälligen individuellen Steuersatz sparen), als die Leistung des Steuerberaters sich auf die Steuerpflicht für Arbeitseinkommen bezieht.
Den ganzen “Rest” der Steuerberater-Rechnung kannst Du nicht (mehr) absetzen.

Ich quäle mich daher schon seit Jahren selber durch meine ESt-Erklärung.
Meine Frau weiß inzwischen “an diesen Tagen besser nicht unnötig anquatschen - Vorsicht, Explosionsgefahr”.

Muss sie nicht bei der Steuererklärung mitmachen? Die Glückliche!

Das nutzt dir nichts, weil die Elster-Formulare genau den Papier-Formularen entsprechen. Es sind die gleichen Felder auszufüllen und sie tragen die selben kryptischen Beschreibungen. In Elster kann man immerhin noch auf eine Hilfe-Icon klicken.

Hat also nichts mit der

zu tun

So emanzipiert ist man im Hause @wolffgil offenbar noch nicht :wink:

Stimmt. Wir haben das schon seit jeher so gehandhabt, dass jeder das macht, was er (besser) kann (als der/die andere).
Und als Jurist und langjähriger Verwaltungsbeamter komme ich nun mal mit rechtlichem und Behördenkram allemal besser zu recht, als meine Frau (ehemalige Lehrerin). Und das betrifft eben auch Steuerfragen. Und da ich ihr inzwischen auch erfolgreich ”eingetrichtert” habe, welche steuerlich relevanten Belege sie mir regelmässig zur Kenntnis vorlegen muss, klappt das auch einigermassen “störungsfrei”. Und sie ist heilfroh, dass sie sich damit nicht beschäftigen muss. Wenn ich mal nicht mehr sein sollte, braucht sie mit Sicherheit einen Steuerberater. Aber diese Dinge verdrängen wir bisher “erfolgreich”.

Dafür halte ich mich aus der Küche völlig raus. Einigermassen gefahrlos kann ich noch Wasser kochen. Während meine Frau eine hervorragende (sag nicht nur ich) Köchin ist - jedenfalls im Laufe unserer Ehe geworden ist.

Wenn sie mal nicht mehr sein sollte - oh, mein Gott, “Essen auf Rädern"! Ich will lieber nicht dran denken.

Das mag alles nicht so “emanzipiert” klingen. Hat aber bisher für uns beide sehr vorteilhaft geklappt. Und entspricht doch im Grunde genau den Regeln unserer arbeitsteiligen Gesellschaft.

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Doch, auch wenn wir gemeinsam veranlagt werden, muss sie die Erklärung noch mit unterschreiben. Das war’s dann aber auch (s. auch meine Antwort an Kalo).

Klingt für mich einfach vernünftig.

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Wenn es nur um die Arbeitsteilung ginge, könnte sie eventuell auch eine oder mehrere Anlagen bei der Steuererklärung auszufüllen haben, mit denen du dich bisher noch nicht beschäftigt hattest, sondern nur sie.

ja, das muss sein.

Hier die Frage, ob das Vermieten heutzutage überhaupt noch eine gute Idee ist:

Meine Frau hat heute mal etwas rumgerechnet - wenn wir unsere Wohnung nach dem Kauf vermietet hätten, hätten wir in den 17 Jahren etwa 350000 Erlös gehabt - da die Wohnung uns damals 265000 gekostet hat, hätten wir also einen Gewinn von etwa 100.000 € in 17 Jahren gehabt - klar kann man sagen, das wären „nur“ 5.900/Jahr - hinzu kommt aber ein Wertzuwachs von vorsichtig geschätzt ca. 500.000 €.
Das rechnet sich schon noch …

Das gilt natürlich nur für München als Großstadt (ist also nicht repräsentativ!) - und nur so lange, wie keine russischen (Nuklear)Raketen bei uns einschlagen :thinking:

inflationsbereinigt wäre das vermutlich ein verlust gewesen.
das reine vermieten bringt wirklich nicht viel ein. in münchen sind die wohnungen so teuer, dass man das nur schwer durch die miete reinholen kann, insbesondere wenn man finanzieren muss (sind in deiner rechnung finanzierungskosten drin?).
alle bauen auf die wertsteigerung.
wehe wenn die mal ausbleibt

Das ist das grenzenlose versprochene (Wrtschafts-) Wachstum.

Historisch betrachtet bleibt das irgendwann aus.

Genau genommen entziehen Kriege und globale Krisen dem

Wachstum “nur” die Wertgrundlage.