Mit Vorbehalt, ich bin kein Jurist: Das gilt in der Absolutheit nur für das Strafrecht. Ansonsten wird unterschieden zwischen echter und unechter Rückwirkung. Letztere betrifft Regelungen bezüglich noch nicht abgeschlossener Sachverhalte. Dazu dürfte wohl auch die laufende Abbaggerung gehören. Evtl. entsteht für Betroffene ein Recht auf Schadensersatz
Man kann sich mit einem Unternehmen auch vertraglich einigen, wie jetzt bei RWE geschehen und davor auch beim Kohleausstieg 2038, der ist sehr teuer.
Es gäbe aber einen viel eleganteren Weg: die Verknappung der Zertfikate. Damit wäre es irgendwann wirtschaftlich sinnlos, Kohle zu verstromen. Außer in einer echten Mangellage, wenn es ja auch (zähneknirschend) gewünscht ist.
Die CO2-Zertifikate sind in meinen Augen und sehr gutes Steuerungsinstrument.