die Mütterrente bringt für jedes Kind ca. 120 € pro Monat. Aus meiner Sicht ist sie überfällig. Meine Kinder sind nach 1992 geboren, deshalb würde ich sie sowieso bekommen, wenn ich in den ersten 3 Jahren jeweils nicht gearbeitet hätte.
Ich habe mich schon immer gefragt, warum sie die anderen nicht bekommen.
Überleg dir mal, wie viel weniger Rentenansprüche du jetzt hättest, wenn du bei beliebiger Kinderzahl pro Kind 3 Jahre nicht gearbeitet hättest, weil keine Kinderbetreuung da war.
Das ja, …
…aber es kommt ja immer noch drauf an wie man es dann gesetzlich verankert, sprich wann kommt dieser Tag x wie setze ich ihn um
Ach komm schon das muss man doch kennen das ist doch so eine Floskel die man schon den 90ern erfunden hat. Und ich habe sie auch nur Scherzes halber verwendet.
Ist ja erstmal ein Angebot auf freiwilliger Basis, niemand wird ja gezwungen die aktivrente zu machen bzw es gibt ja auch eine Verbesserung nämlich die steuerfreiheit bis 2000 €.
Und bei der mütterrente führt es ja auch zu einer Verbesserung nämlich der Gleichstellung der vor 92 geborenen Kinder mit den danach geborenen was dazu führt dass ein Rentner mehr Rentenpunkte erhält und damit eine höhere Rente.
Oder habe ich da irgendetwas übersehen dann kannst du es ja noch vortragen.
Dies vorweg geschickt,
warum sind Pensionäre idR „teurer“ als Rentner?
Das liegt daran, dass sich die Höhe der Pension an der Besoldungshöhe in den letzten zwei Dienstjahren orientiert. Also in der Regel an der höchsten Besoldung, die man in seinem Arbeitsleben erreicht hat:
Während sich die Rente meines Wissens über die jeweils einkommens- und beitragsabhängig erworbenen Rentenpunkte quasi am durchschnittlichen Einkommen während der Lebensarbeitszeit ausrichtet. Und dieser Durchschnitt wird auch bei „ungebrochenen“ Arbeitsbiographien nun mal durch die in den Anfangsjahren zumeist geringeren Einkommen (daraus folgend: geringeren Rentenbeiträge) nach unten gedrückt.
Es gibt auch noch einige andere Ursachen für das durchschnittlich deutlich höhere Niveau der Pensionen gegenüber den Renten: Auch wenn’s Nicht-Beamte nicht so gerne hören werden - Beamte haben z.B. im Vergleich zum Durchschnitt der anderen Arbeitnehmer meist ein höheres Ausbildungsniveau mit daraus resultierenden durchschnittlich höheren Einkommen, Folge, höhere Pensionen.
Man könnte natürlich die Höhe der Pensionen - wie bei den Renten - ebenfalls am durchschnittlichen Einkommen während der gesamten Lebensarbeitszeit ausrichten.
Ginge allerdings aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht rückwirkend, sondern erst zu Lasten der ab dann neu eingestellten Beamten.
(Insofern bin ich als „Bestandspensionär“ fein raus).
Problematisch wäre allerdings jetzt der Zeitpunkt für eine solche Änderung. Die demografische Entwicklung führt bekanntlich ztm Arbeitskräftemangel.
Und im Wettbewerb um qualifiziertes Personal muss der öffentliche Dienst halt irgend etwas bieten.
Denn während der aktiven Arbeits- / Dienstzeit liegen die Beamtenbesoldungen - allemal in höheren Funktionen - z.T. deutlich unter den Einkommen vergleichbarer Positionen in der sog. „freien Wirtschaft“.
Ich habe das während meiner aktiven Laufbahn bei Bekannten aus „der Wirtschaft“ in annähernd vergleichbaren Positionen subjektiv so erlebt, dass da für die locker mal 1.000 € / Monat netto mehr drin waren. Bezogen auf das gesamte Jahresgehalt sogar noch mehr (Prämien, Weihnachts- und Urlaubsgeld, resp.
13. / 14. Monatsgehalt . alles Dinge, die im öffentlichen Dienst in Laufe der Zeit ersatzlos weggefallen waren, oder nur noch rudimentär für untere Besoldungsgruppen gezahlt wurden.)
(Achtung Kalo - das war jetzt wieder von „anekdotischer Relevanz“)
Wenn diese Bekannten ihr höheres Einkommen allerdings für den Aufbau einer meiner späteren Pension entsprechenden Altersversorgung verwendet hätten, hätte sich der Unterschied im verfügbaren Einkommen deutlich relativiert.
Zudem wurden sie ab einer bestimmten Einkommenshöhe dank der sog. „Beitragsbemessungsgrenze“ von höheren Pflichtbeiträgen zur Rentenversicherung verschont.
Da sie dieses finanzielle Polster meist nur unzureichend für zusätzliche Alterssicherung verwendet haben, beneiden sie mich heute um meine „gute Pension“. Da kommen ihre gesetzlichen Renten halt nicht mit.
Sogar die Jubiläumszulage, damals 350 € brutto, wurde bei uns gestrichen.
Allerdings wurde sie wieder eingeführt, aber da war es für mich leider zu spät und ich konnte mich über ein Stück Papier (Urkunde) und 1 Tag Sonderurlaub freuen.
Die prozentuale (wieviel Prozent von der aktiven Bruttobesoldung) Höhe der Pensionsansprüche hängt zwar grundsätzlich von der Anzahl der Dienstjahre ab.
Aber nach 40 Dienstjahren ist der höchstmögliche Prozentsatz
(heute 71,75 Prozent der letzten Besoldung) erreicht.
Von da an arbeitet der Beamte pensionsmäßig gesehen für „lau“- es sei denn, er wird noch mal befördert. Weil dann natürlich auch die pensionsrelevante letzte Besoldung wieder höher liegt.
Diese letzte Beförderung muss aber spätestens zwei Jahre vor der Pensionierung erfolgen, sonst zählt sie pensionsrechtlich nicht.
Aufgrund meiner Schwerbeschädigung wollte ich eigentlich schon eher in Pension gehen, aber da überraschte mich eine nicht mehr erwartete Zulage zur A 9.
Diese Zulage wird natürlich nur in die Pension eingerechnet, wenn man sie 2 Jahre bezieht.
Also musste ich noch eine Zeitlang länger durchhalten.
Allerdings, die Mehrzahl der Beamten liegen vielleicht in höheren Funktionen, aber oft wird auch vergessen, dass es auch Beamte gibt, die nicht irgendwann bei den höheren Gehaltsstufen, wie A 13 oder noch höher landen, beispielsweise Beamte im mittleren Dienst oder sogar im einfachen Dienst.
Außerdem muss man noch bedenken, dass die Beamten (zumindest bei der Justiz) von ihrem Nettogehalt noch ihre anteilige private Krankenversicherung finanzieren müssen, was natürlich auch von der Pension noch bezahlt werden muss.
Nicht nur bei der Justiz. Gilt für alle Beamte. Ausnahme m.W. nur die Polizei (freie Heilfürsorge).
Allerdings bist Du als Beamter/in auch beihilfeberechtigt. D.h. der Dienstherr erstattet im Regelfall 50 % Deiner ärztlichen etc. Aufwendungen. Für den Rest musst Du Dich halt privat versichern (macht sinnvollerweise praktisch jeder) - oder aus eigenem Einkommen bzw. Vermögen gerade stehen.
Ehepartner von Beamten/innen sind übrigens nicht - wie in der gesetzlichen KV - beitragsfrei mitversichert. Für sie muss - falls sie nicht zufällig selber als Beamte/innen einen eigenen Beihilfeanspruch an ihren jeweiligen Dienstherren haben - zu 100 % eine private KV aus eigenen Mitteln abgeschlossen werden.
Es gibt also nicht nur die viel beklagten „Beamtenprivilegien“ sondern teilweise auch das Gegenteil davon.
Nachtrag:
Und schon immer mussten Pensionen als Einkommen voll versteuert werden. Während Renten steuerfrei waren (weil die Rentenversicherungs-Beiträge während des Arbeitslebens aus versteuertem Netto-Einkommen gezahlt wurden).
Das wird jetzt gerade - mit einer komplizierten Übergangslösung - geändert. Die Rentenversicherungs-Beiträge werden steuerfrei gestellt, dafür sind dann die Rentenbezüge grundsätzlich steuerpflichtig (sog. Übergang von der vorgelagerten zur nachgelagerten Renten-Besteuerung).