die Variante zeigt weitere Probleme auf.
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Zunächst ist der Wortlaut nur schwer verständlich, da die Grammatik und Zeichensetzung fehlerhaft ist. Man ahnt, was gemeint ist, aber es besteht das Risiko, den Vorschlag falsch zu verstehen.
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Weiterhin besteht die gewünschte Koppelung insoweit bereits, als die Bezüge derzeit an die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamtes ermittelten Nominallohnindex gekoppelt sind.
Es wird also etwas als Änderung vorgeschlagen, was bereits geltendes Recht ist. Wobei das nicht völlig klar ist, weil der Vorschlag so unklar ist, dass man es nicht prüfen kann (wer sind die, „über die genau diese Entscheider entscheiden“?)
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Die Wähler wissen zT nicht, was der aktuelle Stand ist und stimmen für einen Vorschlag, den sie für eine Änderung halten, obwohl er dem geltenden Recht entspricht.
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Das ist das andere Extrem: statt stark vereinfachter 1-Satz-Fragen kann man komplette Gesetze zur Abstimmung stellen.
Das ist natürlich sehr präzise, was ein Vorteil ist.
Nachteil ist, dass nur ein kleiner Teil der Wähler einen Gesetztext versteht, und noch weniger die Auswirkungen auf andere Regelungen oder Sachbereiche, so dass eigentlich keine informierte Entscheidung getroffen werden kann.
Als Beispiel hier der Paragraf 11 des Abgeordnetengesetzes, der die Abgeordnetenbezüge regelt:
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG)
§ 11 Abgeordnetenentschädigung
(1) Die monatliche Entschädigung eines Mitglieds des Deutschen Bundestages orientiert sich an den Bezügen eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R 6 gemäß der Anlage IV des Bundesbesoldungsgesetzes mit Zulage für Richter und Staatsanwälte bei obersten Gerichtshöfen des Bundes). Die Abgeordnetenentschädigung beträgt 10 083, 47 Euro. Für die Anpassung der Entschädigung gilt das in den Absätzen 4 und 5 geregelte Verfahren.
(2) Der Präsident erhält eine monatliche Amtszulage in Höhe eines Monatsbetrages nach Absatz 1, seine Stellvertreter in Höhe der Hälfte des Monatsbetrages nach Absatz 1 und die Vorsitzenden der Ausschüsse, der Untersuchungsausschüsse, der Enquete-Kommissionen sowie des Parlamentarischen Kontrollgremiums in Höhe von 15 vom Hundert des Monatsbetrages nach Absatz 1.
(3) Der Auszahlungsbetrag der Abgeordnetenentschädigung und der Amtszulage vermindert sich in Ansehung der zu den Kosten in Pflegefällen nach § 27 gewährten Zuschüsse vom 1. Januar 1995 an um ein Dreihundertfünfundsechzigstel.
(4) Die monatliche Entschädigung nach Absatz 1 wird jährlich zum 1. Juli angepasst. Grundlage ist die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Nominallohnindex, den der Präsident des Statistischen Bundesamtes jährlich bis zum 31. März an den Präsidenten des Deutschen Bundestages übermittelt. Dieser veröffentlicht den angepassten Betrag der Entschädigung in einer Bundestagsdrucksache.
(5) Das Anpassungsverfahren nach Absatz 4 bleibt für eine neue Wahlperiode nur wirksam, wenn der Deutsche Bundestag innerhalb von drei Monaten nach der konstituierenden Sitzung einen entsprechenden Beschluss fasst. Wird innerhalb dieser Frist kein Beschluss gefasst, gilt für die Entschädigung der letzte nach Absatz 4 ermittelte Betrag, bis der Deutsche Bundestag das Anpassungsverfahren in einem Gesetz bestätigt oder ändert.
Das ist eine relativ einfache Regelung, aber ich glaube nicht, dass mehr als 20 % der Wähler sie vollständig verstehen würden. Zudem ist es nur ein Paragraf eines Gesetzes, das insg. 63 §§ hat, von denen sich ca. 40-50 auf die Einkünfte der Abgeordneten und verwandte Themen beziehen.
Das ganze würde dadurch gesteigert, dass die Wähler mehrere solcher Gesetzesentwürfe vorgelegt bekämen, die sich mehr oder weniger stark voneinander unterscheiden würden. Jeder Wähler müsste dann diese Texte analysieren und vergleichen.
M.E. scheidet die Abstimmung über ganze Gesetzestexte aus diesen Gründen aus.
D.h. man müsste das Abstimmungsthema auf simple Fragen zusammendampfen. Das funktioniert aber bei vielen Themen nicht, weil viele Details dann wegfallen, die für die Entscheidung des Einzelnen von Bedeutung sind. Zudem besteht bei der Vereinfachung das Risiko der Verfälschung, siehe oben.
Die so entstehende Unklarheit und Unsicherheit würden die Parteien dann ausnutzen, um ihre geschönte Sicht der Dinge im Wahlkampf unters Volk zu bringen, bis hin zu den Lügen der AfD und anderer extremer Parteien.
Wir haben beim Brexit gesehen, wohin das führt.
Diese Nachteile sprechen für mich gegen Volksentscheide.
Ich halte sie für pseudodemokratisch und daher demokratiegefährdend.
PS: ist es nicht gerade die AfD, die am lautesten nach Volksentscheiden ruft?
Da muss man sich fragen, warum!?