Bundesweite Volksentscheide, (Wahl-o-Mat zur Bundestagswahl 2025, Frage 46 von 80)

Aus: Abgeordnetenentschädigung in Deutschland – Wikipedia.

Seit dem Diäten-Urteil von 1975 des Bundesverfassungsgerichts[14] bestimmen die Bundestags- und Landtagsabgeordneten die Höhe ihrer Bezüge selbst. Nach diesem Urteil sind die Abgeordneten verpflichtet, „vor den Augen der Öffentlichkeit“ die Höhe ihres Einkommens zu bestimmen; eine automatische, an die Gehälter von Beamten gekoppelte Anhebung der Diäten, ist demnach nicht erlaubt. Bei Einführung der Bundestagsdiäten entsprachen die Bezüge den Einkünften eines Richters an einem obersten Bundesgericht. Heute hinken die Diäten um etwa 950 Euro hinter diesem Vergleichsmaßstab her, da die Abgeordneten wiederholt auf eine Diätenerhöhung verzichtet haben. Die Diäten sind wie die allgemeinen Einkommen und Lebenshaltungskosten seit 1977 deutlich angestiegen, statistisch gesehen sind die Diäten aber hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurückgeblieben, da sie nach dem Diäten-Urteil auch nicht mehr auf Durchschnittseinkommen basieren (BIP pro Kopf in Deutschland 2006, 2.952 Euro monatlich)

Die Diäten richten sich also offenbar nach der Einkommensentwicklung.

Verschiedene Gesetzentwürfe zur Abstimmung zu stellen würde zwar die Schwierigkeit mit der Formulierung umgehen, aber ich vermute, dass es die Abstimmung nicht einfacher machen würde.
Die Menschen müssten Jurasprache verstehen, wo Begriffe eine spezielle Bedeutung haben, die mit der Alltagsbedeutung oft nicht ganz übereinstimmt. Es sind Verweise in Gesetzen auf andere Gesetze üblich, die auch verstanden werden müssten. Auch müsste man überlegen, wer die zur Abstimmung stehenden Entwürfe vorformuliert. Das Ganze ist nicht nur für die Vorbereiter, sondern auch für die Bevölkerung sehr aufwendig. Wenn sich aber wegen dieses Aufwands nur der Teil der Bevölkerung dabei engagiert, der ein besonderes Interesse an einer bestimmten Lösung hat, ist es wahrscheinlich, dass Interessengruppen die Abstimmungen für die Gesetzgebung dominieren.
Das würde ich nicht als Verbesserung sehen, auch wenn ich Kritik an einigen Teilen des gegenwärtigen Vorgehens habe.
Auch halte ich die Manipulierbarkeit der Bürger für eine nicht geringe Gefahr.

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die Variante zeigt weitere Probleme auf.

  1. Zunächst ist der Wortlaut nur schwer verständlich, da die Grammatik und Zeichensetzung fehlerhaft ist. Man ahnt, was gemeint ist, aber es besteht das Risiko, den Vorschlag falsch zu verstehen.

  2. Weiterhin besteht die gewünschte Koppelung insoweit bereits, als die Bezüge derzeit an die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamtes ermittelten Nominallohnindex gekoppelt sind.
    Es wird also etwas als Änderung vorgeschlagen, was bereits geltendes Recht ist. Wobei das nicht völlig klar ist, weil der Vorschlag so unklar ist, dass man es nicht prüfen kann (wer sind die, „über die genau diese Entscheider entscheiden“?)

  3. Die Wähler wissen zT nicht, was der aktuelle Stand ist und stimmen für einen Vorschlag, den sie für eine Änderung halten, obwohl er dem geltenden Recht entspricht.

xxxxx

Das ist das andere Extrem: statt stark vereinfachter 1-Satz-Fragen kann man komplette Gesetze zur Abstimmung stellen.
Das ist natürlich sehr präzise, was ein Vorteil ist.
Nachteil ist, dass nur ein kleiner Teil der Wähler einen Gesetztext versteht, und noch weniger die Auswirkungen auf andere Regelungen oder Sachbereiche, so dass eigentlich keine informierte Entscheidung getroffen werden kann.

Als Beispiel hier der Paragraf 11 des Abgeordnetengesetzes, der die Abgeordnetenbezüge regelt:

Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG)

§ 11 Abgeordnetenentschädigung

(1) Die monatliche Entschädigung eines Mitglieds des Deutschen Bundestages orientiert sich an den Bezügen eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R 6 gemäß der Anlage IV des Bundesbesoldungsgesetzes mit Zulage für Richter und Staatsanwälte bei obersten Gerichtshöfen des Bundes). Die Abgeordnetenentschädigung beträgt 10 083, 47 Euro. Für die Anpassung der Entschädigung gilt das in den Absätzen 4 und 5 geregelte Verfahren.

(2) Der Präsident erhält eine monatliche Amtszulage in Höhe eines Monatsbetrages nach Absatz 1, seine Stellvertreter in Höhe der Hälfte des Monatsbetrages nach Absatz 1 und die Vorsitzenden der Ausschüsse, der Untersuchungsausschüsse, der Enquete-Kommissionen sowie des Parlamentarischen Kontrollgremiums in Höhe von 15 vom Hundert des Monatsbetrages nach Absatz 1.

(3) Der Auszahlungsbetrag der Abgeordnetenentschädigung und der Amtszulage vermindert sich in Ansehung der zu den Kosten in Pflegefällen nach § 27 gewährten Zuschüsse vom 1. Januar 1995 an um ein Dreihundertfünfundsechzigstel.

(4) Die monatliche Entschädigung nach Absatz 1 wird jährlich zum 1. Juli angepasst. Grundlage ist die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Nominallohnindex, den der Präsident des Statistischen Bundesamtes jährlich bis zum 31. März an den Präsidenten des Deutschen Bundestages übermittelt. Dieser veröffentlicht den angepassten Betrag der Entschädigung in einer Bundestagsdrucksache.

(5) Das Anpassungsverfahren nach Absatz 4 bleibt für eine neue Wahlperiode nur wirksam, wenn der Deutsche Bundestag innerhalb von drei Monaten nach der konstituierenden Sitzung einen entsprechenden Beschluss fasst. Wird innerhalb dieser Frist kein Beschluss gefasst, gilt für die Entschädigung der letzte nach Absatz 4 ermittelte Betrag, bis der Deutsche Bundestag das Anpassungsverfahren in einem Gesetz bestätigt oder ändert.

Das ist eine relativ einfache Regelung, aber ich glaube nicht, dass mehr als 20 % der Wähler sie vollständig verstehen würden. Zudem ist es nur ein Paragraf eines Gesetzes, das insg. 63 §§ hat, von denen sich ca. 40-50 auf die Einkünfte der Abgeordneten und verwandte Themen beziehen.

Das ganze würde dadurch gesteigert, dass die Wähler mehrere solcher Gesetzesentwürfe vorgelegt bekämen, die sich mehr oder weniger stark voneinander unterscheiden würden. Jeder Wähler müsste dann diese Texte analysieren und vergleichen.
M.E. scheidet die Abstimmung über ganze Gesetzestexte aus diesen Gründen aus.

D.h. man müsste das Abstimmungsthema auf simple Fragen zusammendampfen. Das funktioniert aber bei vielen Themen nicht, weil viele Details dann wegfallen, die für die Entscheidung des Einzelnen von Bedeutung sind. Zudem besteht bei der Vereinfachung das Risiko der Verfälschung, siehe oben.

Die so entstehende Unklarheit und Unsicherheit würden die Parteien dann ausnutzen, um ihre geschönte Sicht der Dinge im Wahlkampf unters Volk zu bringen, bis hin zu den Lügen der AfD und anderer extremer Parteien.
Wir haben beim Brexit gesehen, wohin das führt.

Diese Nachteile sprechen für mich gegen Volksentscheide.
Ich halte sie für pseudodemokratisch und daher demokratiegefährdend.

PS: ist es nicht gerade die AfD, die am lautesten nach Volksentscheiden ruft?
Da muss man sich fragen, warum!?

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Ist etwas OT, aber mich interessiert es. Bist Du sicher, dass das noch gilt? Ich hatte etwas anderes in Erinnerung und eine kurze Recherche hat bei Wiki ergeben:

Seit dem Diäten-Urteil von 1975 des Bundesverfassungsgerichts[14] bestimmen die Bundestags- und Landtagsabgeordneten die Höhe ihrer Bezüge selbst. Nach diesem Urteil sind die Abgeordneten verpflichtet, „vor den Augen der Öffentlichkeit“ die Höhe ihres Einkommens zu bestimmen; eine automatische, an die Gehälter von Beamten gekoppelte Anhebung der Diäten, ist demnach nicht erlaubt.

Mir ist es übrigens ziemlich egal, ob sie 10.000 oder 12.000 Euro bekommen, solange sie ihren Job ordentlich machen. Was soll diese kleinliche Debatte? Wir haben genug andere Probleme.

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Da sich die Menschen letztendlich an die Gesetze auch halten müssen, bzw. von ihnen betroffen sein werden, ist es ja auch sinnvoll, wenn sie die verstehen.

Vielleicht liegt dort schon das Problem, die Gesetze werden immer komplizierter.

Fühl dich frei, dich einfach nicht daran zu beteiligen.

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Wie könnte man denselben Inhalt verständlicher formulieren?

Damit ist ja klar dass Bezüge eben nur mit einem Teil der durch die Entscheidungen betroffenen, vermeintlich umfassend repräsentierten Bevölkerung gekoppelt ist. Eine Betrachtung der verschiedenen Bevölkerungsschichten und der Einkommensarten, bis hin zu eyistenzsichernden Zahlungen über die Entscheider auch entscheiden, würde das Bild nicht so manipulativ verzerren. Das Parlament regelt und bestimmt ja weitaus umfassender den Wohlstand bis hin zum Gemeinwohl um das es gehen sollte , als es über die vermutlich wohlausgesuchte Referenzbetrachtung versucht wird nahezulegen.

Vielleicht verstehe ich das einfach rhetorisch nicht - aber theoreitsch ist diese Koppelung doch - da es auf einem allgemeinen statisitischen Ansatz beruht, der alle einschließt - über alles und jeden gemittelt - damit ist in gewisser Hinsicht jeder angekoppelt…
Was tatsächlich etwas schwieig ist, ob das jeder so auch hinreichend nachvollziehen kann und sich daher als Teil dieses Ganzen versteht - oder „zu früh“ aussteigt, um diesen Zusammenhang zu erfassen.
Dagegen würde helfen, das rhetorisch einfacher zu vermitteln (Sender) und auch, sich damit hireichend auseinander zu setzen (Empfänger).

Du hast Recht, auch ich sehe es als problematisch, dass Gesetze für die meisten nicht verständlich sind und mit der Zeit immer komplexer geworden sind.

Früher sahen sie zB so aus: Wenn ein Mann eine fremde Frau an den Oberarm fasst, gibt es soundsoviel Stockschläge, wenn an den Busen, dann soundsoviel mehr, abhängig vom Stand der Frau. Jeder Einzelfall wurde aufgezählt. Dann wurden die Gesetze immer abstrakter formuliert, weil die Einzelfälle immer mehr wurden, und auch die Dinge, um die es ging, immer komplexer wurden. Die Gesellschaft wurde einfach komplexer, und man musste die Begriffe, die man brauchte, extra definieren.

Die Komplexität der Gesetze ist ein Spiegel der Komplexität der Gesellschaft. Die meisten Menschen kommen mit den allermeisten Gesetzen nie direkt in Kontakt. Es sind Sachen für Spezialisten. Selbst unter Juristen gibt es ja Spezialisierungen.
Dazu geben Gesetze nur die Grundlagen. Für die genauen Anwendungen braucht es noch die Kommentare und die Verordnungen, die Einzelheiten festlegen.

Du hast Recht, diese Komplexität ist ein Problem. Aber es ist die Gesellschaft, die diese Komplexität hervorbringt. Viele sind auch davon überfordert.

Es ist eine Aufgabe der Presse, die Geschehnisse für die Bürger in allgemeinverständliche Sprache zu übersetzen und die Folgen zu erklären. Aber das kann nie neutral sein, selbst bei denjenigen, die es versuchen. Andere versuchen es nicht einmal. Die sozialen Medien tun ihren eigenen Beitrag dazu.
Genauso müssten bei einem Volksentscheid die Alternativen erklärt werden, und das wäre in den wenigsten Fällen neutral.

In unserer komplexen Gesellschaft werden wir nie alles verstehen können und haben auf das meiste keinen Einfluss. Ich bin überzeugt, dass es eine Frage des Vertrauens in andere Menschen, unsere Mitbürger, wenigstens in die meisten, und in die Institutionen ist, ob es so funktioniert. Und ob auf der anderen Seite, ob das Vertrauen auch verdient wird.

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Habe ich auch nie behauptet. Technik Strohmannargument ?

Ja! - Das ist ja aber wohl ein wirklicher Sonderfall, aus verschiedenen Gründen. Zig andere Parteien (PdH, PDF und viele, viele andere nicht) haben es nicht geschafft. Darunter viele Parteien die mit viel Idealismus, aber kaum Mitteln aus dem fetten Staatstopf, sich für die Gesellschaft engagieren, diese werden systematisch über anachronistische Verfahren „draußen“ gehalten, Engagement wird aufgerieben und alternativen zur Politk der „stabilen Regierungen“ die für viele wie stabile Kartelle rüberkommen, in Grund und Boden ignoriert. - Das ist, nach meinem Verständnis, nicht demokratisch.

Es wird Zeit anachronistischen Verfahren ein großes Update zu verpassen und EHRLICHE Demokratie, nicht die nicht unbedingt der Deutung der Bestandsparteien und Ist-Zustands-Profiteuren entspricht :wink: , zu leben.

ich habe das verfahren selber noch nicht erlebt oder versucht. aber kann es nicht auch sein, dass die parteien die leute einfach nicht überzeugt haben und deswegen an den erfordernissen (unterstützerunterschriften, 5% etc.) gescheitert sind?
das wäre dann sehr demokratisch.

Ich verstehe, dass es zum einen notwendig geworden ist, dass Gesetze - um ein möglichst breites Feld abzudecken, auf einer sehr abstrakten Ebene formuliert werden müssen - sonst müsste man für jeden möglichen Vorgang (Konsteallation von Vorgängen) ein eigenes Gesetz schaffen, - die Summe an Gesetzen wären nicht mehr händelbar.

Ich verstehe auch, dass die Komplexität von Vorgängen vielleicht zugenommen hat, weswegen auch die Komplexität der Rechtsprechung zugenommen hat (ein Umstand, der gerade bei religös motivierten Gesetzestexten aus längst vergangenen Tagen diesen zum Verhängnis wird - kleiner Seitenhieb auf die religiösen Fundamentalisten, den ich mir an dieser Stelle nicht verkneifen kann :-).

Aber ist nicht auch ein ganz simpler Mechanismus „Verursacher“ an unserer komplizierten Rechtspechung?
Der simple Mechanismus heißt: „Anspruch auf jurisitsche Eindeutigkeit jedweden Zusammenhangs.“

Warum ist das so?
Mein persönlicher Eindruck: Als soziale Wesen sind wir darauf bedacht im Großen und Ganzen unseren Alltag so gestalten,dass sie andere potentiell empathisch in unsren Hadeln miteinschließen - durch diese Rücksichtnahme kommt es oft erst gar nicht zu Situationen, die es juristisch zu klären gäbe - und selbst wenn, so gibt es davon noch einmal eine große Zahl an Situationen, die - (empathisch) einvernehmlich - bilateral geklärt werden, ohne dass es zu einer juristischen Aufarbeitung käme, obwohl dies durchaus möglich wäre.

Interssant finde ich daher die Frage, ob nicht ein Teil unser komplizierter werdenden Gesetze auch der Tatsache geschuldet sind, dass wir in dubio immer mehr darauf beharren, das Rechtssicherheit wichtiger geworden ist als Toleranz und die Bereitschaft, auch mal die eigenen (Maximal-?!)Forderungen großzügig aufzugeben (unabhängig von der Frage, ob das nun „berechtigt“=„gerecht“(??) ist oder nicht.

Ich bin wieder mal leider kein Soziologe, um diese Frage beantworten zu können - daher ist das auch ausdrücklich eine Frage und keine Feststellung meinerseits.

Volksentscheide sind für mich aus genau diesen genannten Gründen etwas heikles.

Zum einen sind sie allein vom Text - so lange sich an der allgemeinen gesellschaftichen Situation nichts ändert - genauso „komplex“ wie die Gesetze eines herkömmlichen Gesetzesverfahrens - nur mit dem Vorteil, dass sie nicht durch das Parlament sondern direkt vom Souverän „beschlossen“ werden.

Zum anderen suggeriert der Prozess eine Möglichkeit, Gesetze maßgeschneidert für den „Einzelfall“ zu konstruieren, um die Rechtssicherheit einer „Nische“ herzustellen/abzuändern (selbst dann ,wenn es in einer Volksabstimmung über unseren Verbleib in der Nato der der EU geht).

Damit stellt sich aber für mich die Frage, ob es wirklich in der aktuellen Situation mehr Nach- als Vorteile hat - überdies setzt die Übertragung der direkten Gesetzgebungskompetenz auf den Souverän voraus, dass der Einzelne besser in der Lage ist, weg von der eigenen Situation auf allgemeine und kontextorientierte Szenarien zu abstrahieren als es die beruflich damit Beauftragten (den ParlamentarierInnen) können - das mag in ganz eng umrissenen Politikfeldern tatsächlich der Fall sein - aber dann müssen diese Felder auch ganz klar umrissen sein - und nicht nur einfach auf die Frage Volksentscheide - ja/nein abheben (s.o.)

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Der Ansatz ist falsch, weil fast jeder täglich mit Gesetzen konfrontiert wird, das ist den Menschen aber nicht unbewusst weil sie nämlich diese Gesetze beachten und sie der Masstab für ihr Handeln sind. Das beginnt im Supermarkt in dem sie durch Angebot und Annahme einen Kaufvertrag abschließen, einen Werkvertrag wenn der Installateur einen Wasserhahn repariert oder auch im Straßenverkehr, wenn sie die Verkehrsregeln beachten usw. Die meisten Gesetze werden von den Menschen durchaus verstanden und sind sogar verinnerlicht. Natürlich gibt es Gebiete , die schwierig sind und Vorschriften die leider auch handwerklich verunglückt sind, aber wenn es stimmt, dass die Mehrheit sich gar nicht bewusst ist, dass ihr Handeln durch Gesetze bestimmt wird, spricht das für die Gesetzgebung.